Discussion:
Elektrogeräte reparieren nicht (jedem) erlaubt?
(zu alt für eine Antwort)
Ralf Kusmierz
2004-10-05 20:12:16 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes

begin Text


Hallo!

Mal eine Frage: sehe ich das wohl leider richtig, daß (gewerbliche)
Reparaturen an elektrischen Geräten nur vom Elektromeister(betrieb)
vorgenommen werden dürfen? Ich befürchte nämlich, daß ich einer jungen
hoffnungsvollen aufstrebenden Ich-AG ("Umfassender Service aller Art")
diesbezüglich einen Zahn ziehen muß.

PS:
Äh ... Rechtsgrundlage?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Juergen Bors
2004-10-05 22:07:25 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Mal eine Frage: sehe ich das wohl leider richtig, daß (gewerbliche)
Reparaturen an elektrischen Geräten nur vom Elektromeister(betrieb)
vorgenommen werden dürfen?
Wenn der Haupterwerb des Betriebes die Reparatur von Geräten darstellt,
sollte ein E-Meister beschäftigt sein.

Alternativ darf seit mindestens Anfang dieses Jahr statt eines Meisters
auch ein entsprechender staatlich geprüfter Techniker sich entsprechend
selbstständig machen. Ja, die Konkurrenz wird größer.

Siehe: http://www.techniker-forum.de/ftopic3332.html

Wenn du Gesetzestexte willst, gehe zu deinem Rechtsanwalt... ;-)
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Ralf Kusmierz
2004-10-06 07:25:49 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Mal eine Frage: sehe ich das wohl leider richtig, daß (gewerbliche)
Reparaturen an elektrischen Geräten nur vom Elektromeister(betrieb)
vorgenommen werden dürfen?
Wenn der Haupterwerb des Betriebes die Reparatur von Geräten darstellt,
sollte ein E-Meister beschäftigt sein.
Alternativ darf seit mindestens Anfang dieses Jahr statt eines Meisters
auch ein entsprechender staatlich geprüfter Techniker sich entsprechend
selbstständig machen. Ja, die Konkurrenz wird größer.
Das beantwortet die Frage leider nicht:
Was ist, wenn die Reparaturen _nicht_ der Haupterwerb sind, sich die
Ich-AG also mit Haushalts- und Einkaufshilfe, Autowaschen und
Hundausführen befaßt? Ist dann auch eine Fachkraft erforderlich?
Glühlampe auswechseln wird dann wohl erlaubt sein, Bügeleisen
reparieren auch? (Daß keine Neubauinstallation durchgeführt werden
kann, halte ich für selbstverständlich, aber wo ist denn da die
Grenze?)

Ich stelle mir gerade den Fall vor, daß die auftraggebende Oma an dem
"reparierten" Bügeleisen eine geputzt kriegt - das dürfte dann einige
unangenehme Konsequenzen für den "Handwerker" haben (auch wenn der
vielleicht gar nichts dafür kann, weil z. B. der PE an der benutzten
Steckdose nicht ok ist): es stellt sich nicht nur die Haftungsfrage,
sondern auch die strafrechtliche nach der Sachkenntnis und der
fachgerechten Ausführung der Arbeiten und evtl. gibt es auch noch
"standesrechtlich" Ärger, wenn die Kammer solche Tätigkeiten irgendwie
nicht so gut findet.

Teilweise habe ich dafür Verständnis: wenn der Fachbetrieb den
Anschlußstecker oder die defekte Leitung auswechselt, wird er wohl
(hoffentlich) routinemäßig mit dem vorhandenen und dafür geeigneten
Gerät nicht nur den Schutzleiterwiderstand nachmessen, sondern auch
eine Isolationsprüfung durchführen (und das Ergebnis auch
dokumentieren - oder bin ich da zu optimistisch?). Fritzchen Bastler
tut das evtl. nicht (mach ich schließlich auch nicht unbedingt, wenn
ich bei mir zu Hause privat ein eigenes Gerät zusammenflicke).

Ich hatte kürzlich meinen Vermieter angerufen und gefragt, ob da in
einer Schalterdose eigentlich wirklich ein Dimmer sitzen müsse, ich
wollte nämlich Kompaktleuchtstofflampen anschließen und könnte den
nicht gebrauchen. Darauf meinte der, der gehörte da auch eigentlich
nicht rein und sei ein Erbstück des Vormieters, ob ich wohl einen
Schalter einbauen könnte? (Den hat der Vermieter dann bezahlt -
übrigens saumäßig teuer geworden, die Dinger.) Hätte der Vermieter/ich
das nun eigentlich gedurft (bin kein gelernter E-Handwerker, habe diss
nur studiert)?

Ich meine: ja. Aber hätte ich das gegen Bezahlung auch in der
Nachbarwohnung machen dürfen? Und was wäre, wenn ich bei der
Gelegenheit festgestellt hätte, daß die guten Leute dort
beispielsweise die Phase am Lichtauslaß ans Lampengehäuse angeklemmt
hatten ("Wenn das Licht an ist, kribbelt das so, wenn man da anfaßt!")
oder ich es - schlimmer - vielleicht nicht bemerkt hätte? (Über die
Frage von Anmeldung, Besteuerung und Versicherung von Beschäftigten
will ich jetzt dabei gar nicht diskutieren, mir geht es nur um die
Kompetenzen und die Verantwortung des unternehmerisch Tätigen.)
Post by Juergen Bors
Siehe: http://www.techniker-forum.de/ftopic3332.html
Das funktioniert mit meinem Browser nicht. Abgesehen davon: Chats und
Foren sind doof und überflüssig, es gibt schließlich das Nutznetz.
Post by Juergen Bors
Wenn du Gesetzestexte willst, gehe zu deinem Rechtsanwalt... ;-)
Ich geh zu meinem Anwalt, wenn ich einen brauche. Für fremde noch
nicht in Brunnen gefallene Kinder brauche ich aber keinen, da greife
ich einfach auf das kollektive Wissen des Nutznetzes zu oder benutze
Googel.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Michael Dahms
2004-10-06 07:56:50 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Was ist, wenn die Reparaturen _nicht_ der Haupterwerb sind, sich die
Ich-AG also mit Haushalts- und Einkaufshilfe, Autowaschen und
Hundausführen befaßt? Ist dann auch eine Fachkraft erforderlich?
Glühlampe auswechseln wird dann wohl erlaubt sein, Bügeleisen
reparieren auch?
Für fremde noch
nicht in Brunnen gefallene Kinder brauche ich aber keinen, da greife
ich einfach auf das kollektive Wissen des Nutznetzes zu oder benutze
Googel.
Dann sollte de.soc.recht.misc eine passende Adresse sein.

Im Zweifelsfall haftet der Betrieb immer dafür, daß eine Reparatur
sachgerecht durchgeführt worden ist.

Michael Dahms
Ralf Kusmierz
2004-10-06 08:00:49 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Michael Dahms
Post by Ralf Kusmierz
Was ist, wenn die Reparaturen _nicht_ der Haupterwerb sind, sich die
Ich-AG also mit Haushalts- und Einkaufshilfe, Autowaschen und
Hundausführen befaßt? Ist dann auch eine Fachkraft erforderlich?
Glühlampe auswechseln wird dann wohl erlaubt sein, Bügeleisen
reparieren auch?
Dann sollte de.soc.recht.misc eine passende Adresse sein.
Fachleute sollten eigentlich eher die Rechtsgrundlagen für ihre eigene
Tätigkeit kennen, zumindest nennen können.
Post by Michael Dahms
Im Zweifelsfall haftet der Betrieb immer dafür, daß eine Reparatur
sachgerecht durchgeführt worden ist.
Darum geht es nicht, sondern darum, ob die jeweiligen Arbeiten
überhaupt durchgeführt werden durften. Wenn Dir jemand den Rasen mäht
(nicht erlaubnispflichtig) und dabei Deinen Hund totfährt, haftet er
natürlich (ggf.) dafür, keine Frage. Aber er wird wegen des
Rasenmähens an sich nicht bestraft (und wegen des Hundes nur bei
Vorsatz). Wenn ich ohne Genehmigung ein Kernkraftwerk baue, sieht das
aber ein wenig anders aus ...


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Michael Dahms
2004-10-06 08:30:28 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Wenn Dir jemand den Rasen mäht
(nicht erlaubnispflichtig) und dabei Deinen Hund totfährt, haftet er
natürlich (ggf.) dafür, keine Frage. Aber er wird wegen des
Rasenmähens an sich nicht bestraft (und wegen des Hundes nur bei
Vorsatz). Wenn ich ohne Genehmigung ein Kernkraftwerk baue, sieht das
aber ein wenig anders aus ...
Bei der Reparatur von Elektrogeräten sollte die Handwerkskammer die
Ansprechpartnerin sein. Aber wer fragt, kriegt eventuell (unerwünschte)
Antwort.

Michael Dahms
Ralf Kusmierz
2004-10-06 14:36:00 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Michael Dahms
Bei der Reparatur von Elektrogeräten sollte die Handwerkskammer die
Ansprechpartnerin sein. Aber wer fragt, kriegt eventuell (unerwünschte)
Antwort.
An sich eine gute Idee. Aber funktioniert sie auch?

"Hallo, ich wollte mal fragen, ob ich Elektrogeräte reparieren darf."
- "Sind sie Mitglied?"
"Nein, ich ..."
- "Tut mir leid, dann können wir Ihnen keine Auskünfte geben."

Sieh es realistisch: Die Antwort der Handwerkskammer würde unabhängig
von der Rechtslage _immer_ nein lauten, bzw. würden sie steif und fest
auf dem Meisterzwang bestehen (warum wohl?), deshalb glaubt man ihnen
nicht. Was sie im übrigen nicht hindern würde, denneoch zu versuchen,
Beiträge abzuzocken, nehme ich an.

Ich persönlich finde das schon ganz in Ordnung, daß
sicherheitsrelevante Sachen für den Verbraucher nachprüfbar von
Fachleuten gemacht werden (das muß kein Meisterzwang sein, es reicht
völlig aus, den Ausführenden eine ausreichende Haftpflichtversicherung
vorzuschreiben, dann sorgt die Marktwirtschaft schon dafür, daß die
nur geeigneten Personen erteilt wird). Aber es kann doch nicht so
schwer sein, die einschlägige Vorschrift zu nennen. (Möglichst eine,
die EU-Rechts-konform ist.)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Uwe Hercksen
2004-10-06 08:42:50 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Darum geht es nicht, sondern darum, ob die jeweiligen Arbeiten
überhaupt durchgeführt werden durften. Wenn Dir jemand den Rasen mäht
(nicht erlaubnispflichtig) und dabei Deinen Hund totfährt, haftet er
natürlich (ggf.) dafür, keine Frage. Aber er wird wegen des
Hallo,

das geht es schon auch drum. Wenn er ein Bügeleisen unsachgemäss
repariert und danach nicht auch mit geeignetem Messgerät die Sicherheit
überprüft wird die Haftpflichtversicherung der Ich-AG wohl kaum für
Personenschäden aufkommen. Wenn er dann selber zahlen muss ist die
Ich-AG pleite und er bis an sein Lebensende überschuldet. Eine
zusätzlich verhängte Strafe kann noch dazu kommen.

Bye
Ralf Kusmierz
2004-10-06 14:25:24 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Uwe Hercksen
Post by Ralf Kusmierz
Darum geht es nicht, sondern darum, ob die jeweiligen Arbeiten
überhaupt durchgeführt werden durften. Wenn Dir jemand den Rasen mäht
(nicht erlaubnispflichtig) und dabei Deinen Hund totfährt, haftet er
natürlich (ggf.) dafür, keine Frage. Aber er wird wegen des
das geht es schon auch drum. Wenn er ein Bügeleisen unsachgemäss
repariert und danach nicht auch mit geeignetem Messgerät die Sicherheit
überprüft wird die Haftpflichtversicherung der Ich-AG wohl kaum für
Personenschäden aufkommen. Wenn er dann selber zahlen muss ist die
Ich-AG pleite und er bis an sein Lebensende überschuldet.
Völlig klar und keine Frage, wenn eine Obliegenheitsverletzung
vorliegt (muß aber auch nachgewiesen werden, Beispiel: "Der Stecker
von meinem Bügeleiesen ist kaputt, kannst du mir einen anderen
dranmachen?" - "Den Stecker mach ich dir dran, aber die elektrische
Sicherheit kann ich nicht überprüfen, mußt du dich selbst drum
kümmern." - "Ok." Stecker wird ersetzt, Gerät (nicht aber der ersetzte
Stecker, der ist korrekt montiert) hat Macke, jemand kommt zu Schaden.
Verschulden und Haftung des Auftragnehmers? Nicht wirklich, hm?).
Post by Uwe Hercksen
Eine zusätzlich verhängte Strafe kann noch dazu kommen.
Das war doch meine Frage. Strafe setzt an sich Verschulden, wenigstens
fahrlässiges, voraus. Bei dem o. a. Steckerfall sollte, wenn kein
sichtbarer Mangel am Gerät vorhanden war, aber kein Verschulden
vorliegen. Die Frage wäre aber eben, ob die Ausführung der Tätigkeit
ohne die erforderliche (formale) Qualifikation schon unerlaubt und
strafbar ist wie die Durchführung von medizischen Behandlungen durch
nicht Heilkundige.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Juergen Bors
2004-10-06 19:53:45 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Uwe Hercksen
Eine zusätzlich verhängte Strafe kann noch dazu kommen.
Das war doch meine Frage. Strafe setzt an sich Verschulden, wenigstens
fahrlässiges, voraus. Bei dem o. a. Steckerfall sollte, wenn kein
sichtbarer Mangel am Gerät vorhanden war, aber kein Verschulden
vorliegen.
Doch. Deine Reparatur war unsachgemäß und wenn du dich nicht von der
sachgemäßen Reparatur selbst überzeugst (Schriftliches Prüfprotokoll),
bleibst du immer schuldig, da du das Gegenteil nicht beweisen kannst,
denn du hast gegenüber einem privatem Kunden und deiner Versicherung
eine Sorgfaltspflicht.

Wenn dir die Sorgfaltspflicht bekannt ist und dir ebenso bekannt ist,
dass du das Gerät hättest prüfen müssen (was du ab heute nachweislich
von mir weißt), kann von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen werden,
denn du musst beweisen, dass das Gerät heil war als es deinen Laden
verließ und nicht der Kunde. Dem ist das weder zuzumuten und somit sind
solche Absprachen unwirksam, noch ist es seine Aufgabe. Anders wäre es,
wenn ein Firmenkunde einen Werksvertrag mit dir gemacht hätte, das steht
hier aber nicht zur Diskussion.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Ralf Kusmierz
2004-10-06 22:16:53 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Das war doch meine Frage. Strafe setzt an sich Verschulden, wenigstens
fahrlässiges, voraus. Bei dem o. a. Steckerfall sollte, wenn kein
sichtbarer Mangel am Gerät vorhanden war, aber kein Verschulden
vorliegen.
Doch. Deine Reparatur war unsachgemäß und wenn du dich nicht von der
sachgemäßen Reparatur selbst überzeugst (Schriftliches Prüfprotokoll),
Post by Ralf Kusmierz
Stecker wird ersetzt, Gerät (nicht aber der ersetzte
Stecker, der ist korrekt montiert) hat Macke, jemand kommt zu Schaden.
Wo war die Reparatur unsachgemäß? Wenn Dein Schuster auftragsgemäß(!)
Schuhe neu besohlt, die Löcher im Oberleder haben, und den Kunden
darauf hinweist, daß er sich _nur_ um die Sohlen kümmern würde, ist
die neue Sohle dann unsachgemäß angebracht?
Post by Juergen Bors
bleibst du immer schuldig, da du das Gegenteil nicht beweisen kannst,
Quatsch mit Soße. Beweispflichtig ist in Zivilsachen immer der
Antragsteller.
Post by Juergen Bors
denn du hast gegenüber einem privatem Kunden und deiner Versicherung
eine Sorgfaltspflicht.
Ja. Der Stecker wurde unter deren Beachtung erneuert.
Post by Juergen Bors
Wenn dir die Sorgfaltspflicht bekannt ist und dir ebenso bekannt ist,
dass du das Gerät hättest prüfen müssen (was du ab heute nachweislich
von mir weißt), kann von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen werden,
denn du musst beweisen, dass das Gerät heil war als es deinen Laden
verließ und nicht der Kunde.
Es wurde vorausgesetzt(!), daß der Stecker(!) hinterher in Ordnung
war.
Post by Juergen Bors
Dem ist das weder zuzumuten und somit sind
solche Absprachen unwirksam, noch ist es seine Aufgabe.
Quelle?
Post by Juergen Bors
Anders wäre es,
wenn ein Firmenkunde einen Werksvertrag mit dir gemacht hätte, das steht
hier aber nicht zur Diskussion.
Post by Ralf Kusmierz
"Der Stecker von meinem Bügeleiesen ist kaputt, kannst du mir einen
anderen dranmachen?"
- "Den Stecker mach ich dir dran, aber die elektrische Sicherheit
kann ich nicht überprüfen, mußt du dich selbst drum kümmern."
- "Ok."
Wieso sollte jemand für die elektrische Sicherheit eines anderen
Geräteteils als den von ihm behandelten zuständig sein, wenn der Kunde
darauf ausdrücklich aufmerksam gemacht wird, daß sie _nicht_ geprüft
wird? Wenn Dein Tankwart den Ölstand kontrolliert und anschließend
hast Du auf der Autobahn einen Platten, ist das die Schuld des
Tankwarts?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Joachim Mueller
2004-10-07 14:06:40 UTC
Permalink
Ralf Kusmierz wrote:

Moin Ralf,
Post by Ralf Kusmierz
Wo war die Reparatur unsachgemäß? Wenn Dein Schuster auftragsgemäß(!)
Schuhe neu besohlt, die Löcher im Oberleder haben, und den Kunden
darauf hinweist, daß er sich _nur_ um die Sohlen kümmern würde, ist
die neue Sohle dann unsachgemäß angebracht?
Die Reparatur an sich war nicht unsachgemäß, allerdings hätte der
Ausführende nachmessen müssen, und hätte dann hoffnungsvollerweise den
anderen, noch bestehenden, Schaden entdeckt.

[snip]
Post by Ralf Kusmierz
Es wurde vorausgesetzt(!), daß der Stecker(!) hinterher in Ordnung
war.
Es geht, denke ich, nicht um den Stecker an sich, sondern um das
komplette Gerät. Ein Schaden, der so gravierend ist, dass Oma Müller
eine gebraten kriegt, hätte bei einer anschliessenden Messung auf-
fallen müssen.

Mit Messung und schriftlichem Prüfprotokoll wäre der Reparaturbetrieb
aus dem Schneider. Allerdings beantwortet das Deine Frage wahrscheinlich
auch nur unzureichend, da immer noch nicht geklärt ist, ob Dein Betrieb
die Reparatur an sich überhaupt durchführen darf.

Grüsse aus HH, Joa
Ralf Kusmierz
2004-10-07 18:16:37 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Joachim Mueller
Es geht, denke ich, nicht um den Stecker an sich, sondern um das
komplette Gerät. Ein Schaden, der so gravierend ist, dass Oma Müller
eine gebraten kriegt, hätte bei einer anschliessenden Messung auf-
fallen müssen.
Völlig richtig, aber eben nur, wenn auch gemessen wird. Die Frage wäre
aber die nach einem Verschulden, wenn das offensichtlich nicht der
Fall ist, entweder, weil darauf ausdrücklich hingewiesen wird, oder
nach den Umständen klar ist, daß es nicht stattfinden kann, z. B. weil
ein handwerklich geschickter Mensch per Nachbarschaftshilfe so etwas
erledigt, aber eben nur schrauben kann und gar kein Prüfgerät hat. Ich
habe ein bißchen Probleme damit, dort eine Garantenstellung
entsprechend der eines E-Meisters zu konstruieren.
Post by Joachim Mueller
Mit Messung und schriftlichem Prüfprotokoll wäre der Reparaturbetrieb
aus dem Schneider. Allerdings beantwortet das Deine Frage wahrscheinlich
auch nur unzureichend, da immer noch nicht geklärt ist, ob Dein Betrieb
die Reparatur an sich überhaupt durchführen darf.
Genau. Ich glaube ja, daß er nicht darf (obwohl ich das nicht
unbedingt für sinnhaft halte), aber ich weiß eben nicht, warum. Evtl.
etwas mit Handwerksordnung usw.
Post by Joachim Mueller
Grüsse aus HH, Joa
"An der Alster, an der Elbe, an der Bill, dor kann jeder eener moken
wat he will."


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Dieter Wiedmann
2004-10-07 18:45:15 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Genau. Ich glaube ja, daß er nicht darf (obwohl ich das nicht
unbedingt für sinnhaft halte), aber ich weiß eben nicht, warum. Evtl.
etwas mit Handwerksordnung usw.
Hier findet man wenigstens einige greifbare Punkte:

http://www.hannover.ihk.de/xrechtsi/re_wirt/040116_recht_ehr_abgrhw.htm


Gruß Dieter
Ralf Kusmierz
2004-10-07 20:00:00 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Dieter Wiedmann
Post by Ralf Kusmierz
etwas mit Handwerksordnung usw.
http://www.hannover.ihk.de/xrechtsi/re_wirt/040116_recht_ehr_abgrhw.htm
Hm, demzufolge ist das gar nicht so restriktiv, wie ich dachte. Für
gelegentliche Reparaturen als Nebentätigkeit braucht man die
Handwerkereigenschaft (und Befähigung) also gar nicht. Und Ings. haben
offenbar richtig "Narrenfreiheit" (sorry), die können sich einfach in
die Handwerkerrolle eintragen lassen (was mich ehrlich gesagt ein
bißchen wundert).

Demnach könnte das ganz legal ungefähr so laufen: die "Ich-AG" sucht
sich einen "Befähigten" (Meister oder Ing.), der "den Kopf hinhält",
also für die fachliche Ausführung verantwortlich ist, und benennt den
gegenüber der Betriebshaftpflicht als sachkundig. Heißt nicht, daß der
_immer_ alles kontrollieren muß: es muß eigentlich nur dokumentiert
werden, daß er Angelernten mal erklärt hat, wie man z. B. Lampen
wechselt, dann dürfen die das durchaus auch selbständig. Und wenn es
mal ein bißchen mehr "in die vollen" geht, muß der halt auch mal
selbst messen und prüfen. (Klar, wenn der Verantwortliche Bockmist
baut, ist er dann u. U. auch strafrechtlich "dran". Aber dürfen darf
er erstmal.)

Und Eintrag in die Handwerksrolle mit allem Drum und Dran auch
finanzieller Art muß wohl gar nicht sein.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
horst-d. winzler
2004-10-07 20:11:00 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Demnach könnte das ganz legal ungefähr so laufen: die "Ich-AG" sucht
sich einen "Befähigten" (Meister oder Ing.), der "den Kopf hinhält"
Esb gibt nicht wenige Handwerksbetrieb, bei denen der Meister lediglich
auf der Lohnrolle steht. Alle wissens, kaum jemand spricht darüber.
--
mfg hdw
Juergen Bors
2004-10-08 17:40:35 UTC
Permalink
Post by horst-d. winzler
Post by Ralf Kusmierz
Demnach könnte das ganz legal ungefähr so laufen: die "Ich-AG" sucht
sich einen "Befähigten" (Meister oder Ing.), der "den Kopf hinhält"
Esb gibt nicht wenige Handwerksbetrieb, bei denen der Meister lediglich
auf der Lohnrolle steht. Alle wissens, kaum jemand spricht darüber.
Geht so lange gut, bis es zum Streitfall vor Gericht kommt. Sind schon
ein paar Betriebe deshalb drauf gegangen, weil die Gesellen schließlich
alleine vor Gericht ihren Mist ausbaden durften und dann alle das
Handtuch geworfen haben.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Bruce Jensen
2004-10-27 20:27:12 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Hm, demzufolge ist das gar nicht so restriktiv, wie ich dachte. Für
gelegentliche Reparaturen als Nebentätigkeit braucht man die
Handwerkereigenschaft (und Befähigung) also gar nicht. Und Ings. haben
offenbar richtig "Narrenfreiheit" (sorry), die können sich einfach in
die Handwerkerrolle eintragen lassen (was mich ehrlich gesagt ein
bißchen wundert).
Ist es noch so dass man mit einem Vordiplom eine Eintragung bekommen
kann? Freunde von mir haben Errichterbescheinigungen bis 3kV.

ciou
Bruce
Thorben Gruhl
2004-11-02 19:04:44 UTC
Permalink
Nabend,
^^^^^^^^^^^^^
Warum kann ich seine Beiträge eigentlich nie angezeigt
bekommen? Liegt am OhjE oder an Arcor oder wodran?
Einzige Meldung ist "X-No-Archive: Yes"
Was soll mir das als Newsgroup-DAU nun sagen?!
Post by Bruce Jensen
[...] Und Ings. haben offenbar richtig "Narrenfreiheit"
(sorry), die können sich einfach in die Handwerkerrolle
eintragen lassen (was mich ehrlich gesagt ein bißchen
wundert).
Wenn man die Praxisnähe des Studiums betrachtet, ist das
teilweise wirklich bedenklich...
Post by Bruce Jensen
Ist es noch so dass man mit einem Vordiplom eine
Eintragung bekommen kann? Freunde von mir haben
Errichterbescheinigungen bis 3kV.
Vordiplom an einer FH ist AFAIK gleichwertig mit Techniker.
Weiß allerdings nicht, ob das an eine vorherige Ausbildung
gekoppelt ist. Wenn nicht, ist das jetzt zwar schön für mich,
aber wenn man das im Grunde bekommen kann, ohne jemals einen
9V-Block in der Hand gehabt zu haben, frag ich mich doch,
was das über die tatsächliche Qualifikation (nicht) besagt...

Thorben
Sebastian Suchanek
2004-11-02 20:35:53 UTC
Permalink
Post by Thorben Gruhl
^^^^^^^^^^^^^
Warum kann ich seine Beiträge eigentlich nie angezeigt
bekommen? Liegt am OhjE oder an Arcor oder wodran?
An OjE.
Post by Thorben Gruhl
Einzige Meldung ist "X-No-Archive: Yes"
Was soll mir das als Newsgroup-DAU nun sagen?!
[...]
Das ist eine mäßig originelle Art, OjE-User darauf hinzuweisen,
daß ihr "Newsreader" ziemlich kaputt ist, und sie evtl. über
einen neuen nachdenken sollten.


Tschüs,

Sebastian
--
http://www.baumaschinen-modelle.net

Neu: Schwerlast-FAQ
Volker Gringmuth
2004-11-03 07:25:19 UTC
Permalink
Post by Thorben Gruhl
^^^^^^^^^^^^^
Warum kann ich seine Beiträge eigentlich nie angezeigt
bekommen? Liegt am OhjE oder an Arcor oder wodran?
Geh mal zu <http://oe-faq.de/> - Deine Software ist wirklich reichlich
suboptimal eingestellt, von Dir gepostete Umlaute können hier nur
erraten werden. Dort steht, was Du ändern solltest, und auch die
Erklärung für scheinbar leere Postings.

In Ralfs Postings steht am Anfang eine bestimmte Zeichenfolge, an der
sich OjE verschluckt (ein "begin" gefolgt von zwei Leerzeichen).
Post by Thorben Gruhl
Einzige Meldung ist "X-No-Archive: Yes"
Was soll mir das als Newsgroup-DAU nun sagen?!
Hat nichts damit zu tun.


vG
--
~~~~~~ Volker Gringmuth ~~~~~~~~~~~ http://einklich.net/ ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
"Wenn Sie versuchen, ein auf "Word" geschriebenes Buch nach XML zu konvertieren,
dann richten Sie den Arbeitsplatz dafür im Keller ein - sonst springen Sie
nämlich nach zwei Stunden aus dem Fenster." (Gastdozent FH Aalen)
Ernst Murnleitner
2004-10-07 22:31:27 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
bleibst du immer schuldig, da du das Gegenteil nicht beweisen kannst,
Quatsch mit Soße. Beweispflichtig ist in Zivilsachen immer der
Antragsteller.
So einfach ist es glaube ich nicht. Angenommen, Du reparierst irgeneinen
Gasherd und hast keine ensprechende Ausbildung oder Gewerbe. Wenn dann
das Haus in die Luft fliegt, ein paar Menschen sterben und sonst nicht
mehr viel Beweise übrigbleiben, dann wird Dir doch sofort unterstellt,
dass es unsachgemaess war.

Is so wie mit den diversen Elektrotechniknormen: man muss sich nicht
dran halten, aber wenn was passiert, dann ist die Beweislast umgekehrt.
Wenn Du dich an die Normen gehalten hast, dann wird von "Stand der
Technik" angenommen. Oder irre ich mich da?

Ernst
Ralf Kusmierz
2004-10-08 01:38:03 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Ernst Murnleitner
Post by Ralf Kusmierz
Quatsch mit Soße. Beweispflichtig ist in Zivilsachen immer der
Antragsteller.
So einfach ist es glaube ich nicht.
Doch, ist es.
Post by Ernst Murnleitner
Angenommen, Du reparierst irgeneinen
Gasherd und hast keine ensprechende Ausbildung oder Gewerbe. Wenn dann
das Haus in die Luft fliegt, ein paar Menschen sterben und sonst nicht
mehr viel Beweise übrigbleiben, dann wird Dir doch sofort unterstellt,
dass es unsachgemaess war.
Unterstellen kann man viel. Kannst Du Dir vorstellen, daß es auch
andere Gründe für eine solche Explosion geben kann, beispielsweise das
nachträgliche Durchtrennen des Gasschlauchs? Kannst Du? Ja?

Siehst Du, und genau deswegen reicht weder im Zivil- noch im
Strafrecht ein _Verdacht_ für eine Verurteilung, sondern es muß immer
ein _Beweis_ vorhanden sein.
Post by Ernst Murnleitner
Is so wie mit den diversen Elektrotechniknormen: man muss sich nicht
dran halten, aber wenn was passiert, dann ist die Beweislast umgekehrt.
Nein, ist sie nicht. Allerdings ist die Ausnahme eigentlich keine
solche, sondern das Sachmangelhaftungsrecht (früher: Gewährleistung).
Der Unternehmer haftet nämlich gesetzlich zwei Jahre lang für das
Produkt oder die Dienstleistung (§ 438 I 3. BGB). Zeigt sich innerhalb
von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird
vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es
sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels
unvereinbar (§ 476 BGB). (Diese Vorschriften setzen die Richtlinie
1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999
zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für
Verbrauchsgüter in nationales Recht um.)
Post by Ernst Murnleitner
Wenn Du dich an die Normen gehalten hast, dann wird von "Stand der
Technik" angenommen. Oder irre ich mich da?
Ich denke schon.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Juergen Bors
2004-10-08 16:52:24 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Ernst Murnleitner
Post by Ralf Kusmierz
Quatsch mit Soße. Beweispflichtig ist in Zivilsachen immer der
Antragsteller.
So einfach ist es glaube ich nicht.
Doch, ist es.
Halb richtig. Versuche mal einer Versicherung klar zu machen, von der du
erwartest, dass sie einen Schaden übernimmt, dass du ja eigentlich keine
Verpflichtung hast, eine VDE Messung zu machen. Sie wird dir dann einen
netten Brief schreiben der etwa folgenden Inhalt hat:

"Wir haben sie wiederholt aufgefordert zur Klärung des
Versicherungsfalls uns die Messdaten der Geräteprüfung nach VDE701 für
das Gerät XXX zuzusenden, welches bei ihnen am ++.++.++ repariert wurde.
Da sie diese Aufforderung nicht nachgekommen sind, sehen wir uns außer
Stande laut unserer Vertragsbedingungen (Unterstützung der Versichtung
zur Klärung von Vertragsfällen durch den Versicherten) ihre Bitte um
Übernahme der Kosten in Höhe von x0000,00 Euro zu übernehmen. Bitte
überweisen sie obigen Betrag auf unten stehendes Konto..."

Denn wenn die Versicherung ankommt und will deine Messdaten sehen,
kannst du getrost davon ausgehen, dass die Gegenpartei schon triftige
Argumente auf den Tisch gelegt hat (z.B. ein Gutachten und die
Reparaturrechnung).

Genau so sieht es aus.

Noch schlimmer ist es, wenn Oma vor Schreck aus den Puschen kippt und
stirbt. Dann kann das sehr schnell ins öffentliche Interesse umkippen
und dann glaubst du gar nicht wie schnell dann in einer Werkstatt die
Handschellen klicken können. Klar, erst mal Untersuchungshaft, dein
Betrieb ist dicht, versiegelt, und nun kannst du dir überlegen, was du
dem Staatsanwalt zu deiner Entschuldigung sagen willst. "Ich habe doch
bloß den Stecker getauscht und Geld dafür genommen." Davon kann sich Oma
auch nichts mehr kaufen, denn in Deutschland bist du einfach gesetzlich
verpflichtet "nach dem Stand der Technik" zu arbeiten, und das ist nun
mal VDE oder gar bessere Lösungen (VDS Richtlinien oder was auch immer).
Und dazu gehört nun mal auch die Prüfung der Personeneignung, die an
elektrischen Anlagen und Geräten arbeiten darf (VDE105), wie auch die
Geräteprüfung nach der Reparatur (Sprich VDE 701).

So einfach ist das. Alles von mir nun schon Mal erwähnt.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Ernst Murnleitner
Angenommen, Du reparierst irgeneinen
Gasherd und hast keine ensprechende Ausbildung oder Gewerbe. Wenn dann
das Haus in die Luft fliegt, ein paar Menschen sterben und sonst nicht
mehr viel Beweise übrigbleiben, dann wird Dir doch sofort unterstellt,
dass es unsachgemaess war.
Unterstellen kann man viel. Kannst Du Dir vorstellen, daß es auch
andere Gründe für eine solche Explosion geben kann, beispielsweise das
nachträgliche Durchtrennen des Gasschlauchs? Kannst Du? Ja?
Ich kenne Sachverständige, die dir in einem völlig ausgebranntem Haus
noch zeigen können, wo in der Elektrik gepfuscht wurde und ob dieser
Pfusch der Grund für den Brand war oder ein anderer. Bei Gasexlosionen
ist das etwas schwieriger, aber darum geht es hier ja gar nicht.
Post by Ralf Kusmierz
Siehst Du, und genau deswegen reicht weder im Zivil- noch im
Strafrecht ein _Verdacht_ für eine Verurteilung, sondern es muß immer
ein _Beweis_ vorhanden sein.
Ein elektrotechnischer Sachverständiger wird sicher die besseren
Argumente auffahren können wie ein Laie.


[Produkthaftunggesetz]
Post by Ralf Kusmierz
Post by Ernst Murnleitner
Wenn Du dich an die Normen gehalten hast, dann wird von "Stand der
Technik" angenommen. Oder irre ich mich da?
Ich denke schon.
Da denkst du falsch, weil du für die Produkthaftung noch nicht mal
fahrlässig oder gar grob fahrlässig handeln musst, sondern dein Produkt
muss einfach so lange fehlerfrei bleiben, ansonsten übernimmst du auf
jeden Fall als Unternehmer die Kosten der Reparatur. (Allgemein als
Gewährleistung bekannt).

Im Strafgesetzbuch (Körperverletzung, Todschlag, Mord) wird aber über
Fahrlässigkeit gesprochen und dann ist es ein deutlicher Unterschied, ob
du nun Fahrlässig oder grob Fahrlässig bei deiner Reparatur gehandelt
hast.

Wenn du nach dem "Stand der Technik" gehandelt hast (VDE100, VDE 105,
VDE 701), nimmt man an, dass du keinesfalls grob fahrlässig gehandelt
hast (und hier setzt halt auch der Gedanke an, ob du dir überhaupt
bewusst bist welche Folgen dein Handeln hat Kind -> Ing), was dich bei
richtigem Handeln wieder zu einem Versicheungsfall werden lassen würde
und dann sieht die Welt wieder heller aus.

Ich hoffe so langsam kriegen wir Licht ins Dunkle.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Rudi Horlacher [Paul von Staufen]
2004-10-07 21:09:14 UTC
Permalink
Uwe Hercksen <***@mew.uni-erlangen.de> wrote:

[...]

Etwas zum grinzen. ( Im Tonfall von "Franz")
Post by Uwe Hercksen
das geht es schon auch drum. Wenn er ein Bügeleisen unsachgemäss
repariert und danach nicht auch mit geeignetem Messgerät die Sicherheit
überprüft wird die Haftpflichtversicherung ...
Also, ich habe von meiner Frau den Auftrag erhalten, die "Buegeleisen-Schnur"
auszuwechseln. ( Stimmmt schon, die Aussenhuelle/Textil-Geflecht war
etwas durchgescheuert). Hat natuerlich etwas gedauert. (Zeit: Sag ich nicht)

Nach Abschluss der Arbeit habe ich alle elektrische Pruefungen
durchgefuehrt.


Leistungsmessung.........1150 W
Schutzleiter............ 0,1 Ohm
Ableitstrom ............ 2 mA (Bei 900 V Pruefspannung)
usw.

anschliessend habe ich das Buegeleisen an den angstammten Platz in der
Waschkueche abgelegt, (heimlich) aber mit Pruefprotokoll:

"Buegeleisen mit allen erforderlichen elektrischen Messungen
geprueft"

Habe bis jetzt nix zu "Ihr' gesagt.
Bin gespannt, was "sie" morgen zu mir sagt!?

Rudi
--
/ Rudi Horlacher - Am Pfarrgarten 42 - 73540 Heubach /
/__ /__
/ ***@watschel.belwue.de /
/ /
\/ Der Berg ruft: ................ \/
Dieter Wiedmann
2004-10-07 21:22:32 UTC
Permalink
Post by Rudi Horlacher [Paul von Staufen]
anschliessend habe ich das Buegeleisen an den angstammten Platz in der
"Buegeleisen mit allen erforderlichen elektrischen Messungen
geprueft"
Keine Rechnung?
Post by Rudi Horlacher [Paul von Staufen]
Habe bis jetzt nix zu "Ihr' gesagt.
Bin gespannt, was "sie" morgen zu mir sagt!?
Eine Kopie des Rezepts auf die Töpfe mit dem Mittagessen legen?


Gruß Dieter
horst-d. winzler
2004-10-08 04:33:21 UTC
Permalink
Post by Dieter Wiedmann
Post by Rudi Horlacher [Paul von Staufen]
anschliessend habe ich das Buegeleisen an den angstammten Platz in der
"Buegeleisen mit allen erforderlichen elektrischen Messungen
geprueft"
Keine Rechnung?
würd ich auf Kulanz machen. Denn kommt deine Frau ersteimal auf den
gedanken fürs Mittagessen Geld zu verlangen, wirds teuer. Sowas ist
ausbaufähig ;-(
Post by Dieter Wiedmann
Post by Rudi Horlacher [Paul von Staufen]
Habe bis jetzt nix zu "Ihr' gesagt.
Bin gespannt, was "sie" morgen zu mir sagt!?
Eine Kopie des Rezepts auf die Töpfe mit dem Mittagessen legen?
Ja, Gutes tun und unbedingt darüber sprechen. In unserer heutigen Zeit
wichtig.
--
mfg hdw
Joachim Mueller
2004-10-08 07:24:59 UTC
Permalink
Post by Rudi Horlacher [Paul von Staufen]
Habe bis jetzt nix zu "Ihr' gesagt.
Bin gespannt, was "sie" morgen zu mir sagt!?
Also Rudi, spann uns nicht auf die Folter, was hat "sie" gesagt ;-)

Überlegt hab ich mir das auch schon mal, nur um darauf hinzuweisen,
was "man" so macht, ohne dass es grossartig auffällt. Aber das ist
jetzt, glaub ich, OT.

Grüsse, und nen schönen Tag,

Joa
Rudi Horlacher [Paul von Staufen]
2004-10-08 20:01:55 UTC
Permalink
Post by Joachim Mueller
Post by Rudi Horlacher [Paul von Staufen]
Habe bis jetzt nix zu "Ihr' gesagt.
Bin gespannt, was "sie" morgen zu mir sagt!?
Also Rudi, spann uns nicht auf die Folter, was hat "sie" gesagt ;-)
Ich sag nix, fragt doch selber mal nach :-)) ( Ich werde mich hüten!)

unter; eile @ watschel . belwue. de

Ihr werded bestimmt Antwort kriegen!
Post by Joachim Mueller
Joa
Und Rudi
--
/ Rudi Horlacher - Am Pfarrgarten 42 - 73540 Heubach /
/__ /__
/ ***@watschel.belwue.de /
/ /
\/ Der Berg ruft: ................ \/
Juergen Bors
2004-10-08 17:25:30 UTC
Permalink
Post by Rudi Horlacher [Paul von Staufen]
Also, ich habe von meiner Frau den Auftrag erhalten, die "Buegeleisen-Schnur"
auszuwechseln. ( Stimmmt schon, die Aussenhuelle/Textil-Geflecht war
etwas durchgescheuert). Hat natuerlich etwas gedauert. (Zeit: Sag ich nicht)
Für Materialkosten und Zeitaufwand hättest du sicher ein neues bekommen,
weshalb ich auch Ralf seine Geschäftidee auch für Mangelhaft halte.
Post by Rudi Horlacher [Paul von Staufen]
Nach Abschluss der Arbeit habe ich alle elektrische Pruefungen
durchgefuehrt.
Leistungsmessung.........1150 W
Schutzleiter............ 0,1 Ohm
Ableitstrom ............ 2 mA (Bei 900 V Pruefspannung)
Was habt ihr denn für eine Netzspannung? Tsse. ;-)
(Prüfspannung für Ableitstrom -> 50...230V 50 Hz, I Wert wird
hochgerechnet auf 1,06 * U(Nenn))

Aber sicher meinst du eine Isolationsmessung 900V DC/ 2 mA = 450 kOhm,
das eigentlich schon heftig, da es sich jedoch um ein Heizgerät handelt
und 1 kOhm pro Volt noch locker überschrittten werden... (war das Gerät
an?)
Post by Rudi Horlacher [Paul von Staufen]
"Buegeleisen mit allen erforderlichen elektrischen Messungen
geprueft"
Eine Prüfung kann nicht Schaden, wir nutzen sie sogar um
Instandhaltungen besser planen zu können.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Bernd Schnürer
2004-10-08 08:06:58 UTC
Permalink
Ralf Kusmierz schrieb:

schnipp
Post by Ralf Kusmierz
Fachleute sollten eigentlich eher die Rechtsgrundlagen für ihre eigene
Tätigkeit kennen, zumindest nennen können.
Schrubst Du in einem vorherigen Posting nicht etwas von "Elektrotechnik"
und "studiert"?

Wer im Glashaus sitzt...........


Gruss, Bernd
Martin D. Bartsch
2004-10-06 19:17:22 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
(hoffentlich) routinemäßig mit dem vorhandenen und dafür geeigneten
Gerät nicht nur den Schutzleiterwiderstand nachmessen, sondern auch
eine Isolationsprüfung durchführen (und das Ergebnis auch
dokumentieren - oder bin ich da zu optimistisch?)
Ich kann Dir eine Reparaturrechnung zeigen (oder habe ich sie doch
weggeworfen?), da wurde zwar 0,1 Ohm dokumentiert, aber der PE war
trotzdem abgeklemmt. Staun.
Franz Glaser (KN)
2004-10-06 19:42:27 UTC
Permalink
Post by Martin D. Bartsch
Ich kann Dir eine Reparaturrechnung zeigen (oder habe ich sie doch
weggeworfen?), da wurde zwar 0,1 Ohm dokumentiert, aber der PE war
trotzdem abgeklemmt. Staun.
Stell dir vor, wenn alle Autos vom TÜV wirklich von der Straße geholt
würden, die genau geprüft worden sind.

Das wäre eine Freude auf dem Hermsdorfer Kreuz!

MfG
--
Ein Physiker ist jemand, der jeden technischen Defekt erklären, aber nicht
reparieren kann.
[Michael Schiff]
Juergen Klein
2004-10-08 07:10:05 UTC
Permalink
Post by Martin D. Bartsch
Post by Ralf Kusmierz
(hoffentlich) routinemäßig mit dem vorhandenen und dafür geeigneten
Gerät nicht nur den Schutzleiterwiderstand nachmessen, sondern auch
eine Isolationsprüfung durchführen (und das Ergebnis auch
dokumentieren - oder bin ich da zu optimistisch?)
Ich kann Dir eine Reparaturrechnung zeigen (oder habe ich sie doch
weggeworfen?), da wurde zwar 0,1 Ohm dokumentiert, aber der PE war
trotzdem abgeklemmt. Staun.
Siehe auch mein Posting. Die Meßgeräte verstauben meist in einer Ecke
beim E-Meister.

Gruß
Jürgen
--
Mailadress: klein AT ek-p DOT de
Advertisement to this mail address is prohibited!
MyEbay: http://members.ebay.de/aboutme/do1pjk/
Juergen Bors
2004-10-06 19:19:38 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Mal eine Frage: sehe ich das wohl leider richtig, daß (gewerbliche)
Reparaturen an elektrischen Geräten nur vom Elektromeister(betrieb)
vorgenommen werden dürfen?
Wenn der Haupterwerb des Betriebes die Reparatur von Geräten darstellt,
sollte ein E-Meister beschäftigt sein.
Alternativ darf seit mindestens Anfang dieses Jahr statt eines Meisters
auch ein entsprechender staatlich geprüfter Techniker sich entsprechend
selbstständig machen. Ja, die Konkurrenz wird größer.
Was ist, wenn die Reparaturen _nicht_ der Haupterwerb sind, sich die
Ich-AG also mit Haushalts- und Einkaufshilfe, Autowaschen und
Hundausführen befaßt?
Wenn du hauptsächlich Herde verkaufst, wird dir kaum jemand einen Strick
daraus drehen, wenn du dir einen Elektriker anstellst, der die Geräte
anschließt. Kommen aber die Haupteinnahmen aus dem Bereich der
elektrischen Reparaturarbeiten und du verkaufst nur auf Bestellung dann
und wann mal einen Herd, dreht sich der Geschäftsschwerpunkt nicht mehr
um den Verkauf, sondern um die Elektrik. Das kann man aber aus einem
Geschäftsbericht ersehen.
Post by Ralf Kusmierz
Ist dann auch eine Fachkraft erforderlich?
Eine Fachkraft auf jeden Fall, (Handwerker/ Facharbeiter aus dem
Bereich, schon wegen der nötigen Abnahmemessungen), aber nicht unbedingt
ein Meister. Anders ist es, wenn Anlagen im Haus geändert werden müssen.
Das dürfen offiziell nur eingetragene Meisterbetriebe abnehmen,
ausführen müssen sie die Arbeit aber auch nicht selbst.
Post by Ralf Kusmierz
Ich stelle mir gerade den Fall vor, daß die auftraggebende Oma an dem
"reparierten" Bügeleisen eine geputzt kriegt - das dürfte dann einige
unangenehme Konsequenzen für den "Handwerker" haben (auch wenn der
vielleicht gar nichts dafür kann, weil z. B. der PE an der benutzten
Steckdose nicht ok ist): es stellt sich nicht nur die Haftungsfrage,
sondern auch die strafrechtliche nach der Sachkenntnis und der
fachgerechten Ausführung der Arbeiten und evtl. gibt es auch noch
"standesrechtlich" Ärger, wenn die Kammer solche Tätigkeiten irgendwie
nicht so gut findet.
Genau so ist es. Wenn du arbeiten übernimmst, für die du nicht
ausgebildet bist, wird sich jede Versicherung weigern einen daraus
resultierenden Schaden zu übernehmen. Die strafrechtliche Seite muss
sich ebenso jeder selber stellen, der solche Arbeiten übernimmt.

Je höher deine Vorbildung ist, (Kind - Schüler - Azubi - Facharbeiter -
Meister - Techniker - Ingenieur) um so eher wird von dir erwartet, dass
du weißt was du da tust und die Folgen erkennen kannst, die dein Handeln
auslöst. Dementsprechend eher kann sowas auch schneller strafrechtliche
Folgen haben.

Ich habe schon manchen Elektriker blas werden sehen, wenn man ihn
erzählt, was es bedeutet, eine Steckdose beim Nachbarn einzubauen ohne
sie durchzumessen. Ein Mensch, der nicht weiß wie so eine Messung geht,
wird natürlich ähnlich behandelt, wie so ein Elektriker, denn
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ein Elektriker sollte es
wissen und so wird schneller eine grobe Fahrlässigkeit angenommen. Das
gilt aber alles nur, sobald etwas passiert. (sowas verjährt allerdings
nicht so schnell...)

Wenn ein Hauseigentümer meint, sein Hobbykönnen sei besser wie das eines
Elektrikers, wird ihn eigentlich nur der Elektromeister des
Netzbetreibers aufhalten können. (Wenn ein Verstoß gegen TAB gemacht
wurde, was anzunehmen ist, aber nicht unabdingbar die Abschaltung einer
Anlage bedeutet). Ansonsten ist es seine Anlage. Er ist dafür
verantwortlich und ihm werden genauso Fragen gestellt, wenn das Haus
abbrennt...
Post by Ralf Kusmierz
Teilweise habe ich dafür Verständnis: wenn der Fachbetrieb den
Anschlußstecker oder die defekte Leitung auswechselt, wird er wohl
(hoffentlich) routinemäßig mit dem vorhandenen und dafür geeigneten
Gerät nicht nur den Schutzleiterwiderstand nachmessen, sondern auch
eine Isolationsprüfung durchführen (und das Ergebnis auch
dokumentieren - oder bin ich da zu optimistisch?).
Ja. Du kannst ja gerne deine Isomessungen von einer eingewiesenen Person
machen lassen, doch mehr als dass er wissen muss, "dieses Gerät ist
defekt und muss repariert werden" braucht er nicht wissen.
(Reproduktion)

Wenn jemand eine elektrotechnische Grundausbildung gemacht haben sollte,
(Mechatroniker, Elektroanlageninstallateur aus der Stufenausbildung)
darf dieser Mensch immerhin Geräte anschließen, Stecker tauschen und
einfache Arbeiten ausführen, schließlich ist er in dem Sinne
"Facharbeiter", und darf sicher auch dein Bügeleisen reparieren, viel
mehr aber auch nicht. (Reorganisation)

Erst mit einer Prüfung zum Facharbeiter bzw Handwerker hat er die
Kenntnisse um auch situationsübergreifende Zusammenhänge und Probleme
erkennen zu können. (Transfer)

Von einem Meister oder Techniker wiederum wird erwartet, dass noch
weitreichendere Probleme bedacht werden, weil sie noch mehr
Hintergrundwissen haben sollten. (Transfer, teilweise Kreativität)
Post by Ralf Kusmierz
Ich hatte kürzlich meinen Vermieter angerufen und gefragt, ob da in
einer Schalterdose eigentlich wirklich ein Dimmer sitzen müsse, ich
wollte nämlich Kompaktleuchtstofflampen anschließen und könnte den
nicht gebrauchen. Darauf meinte der, der gehörte da auch eigentlich
nicht rein und sei ein Erbstück des Vormieters, ob ich wohl einen
Schalter einbauen könnte? (Den hat der Vermieter dann bezahlt -
übrigens saumäßig teuer geworden, die Dinger.) Hätte der Vermieter/ich
das nun eigentlich gedurft (bin kein gelernter E-Handwerker, habe diss
nur studiert)?
Mit Diplom im Bereich der Elektrotechnik darfst du sowas. In diesem Fall
musst du einfach selber Wissen was du machst. Es wird von dir erwartet,
dass du dich vor der Arbeit hinsetzt und dir die Folgen deines Tuns
überlegst und abschätzen kannst und dich in die nötige Materie (TAB,
UVV, AVBEItV, VBG, VDS Richtlinien, DIN, VDE kreuz und quer) rein
Arbeiten kannst und somit das nötige Hintergrundwissen besitzt, die
Finger davon zu lassen oder die Arbeit fachgerecht hinzubekommen und
entsprechend der Vorgaben zu dokumentieren. Gäbe bei einem Unfall
natürlich auch unschöne Fragen. "Wieso sind sie dabei gegangen, obwohl
sie sich über die Folgen ihres Tuns offensichtlich nicht völlig im
Klaren waren?"
Post by Ralf Kusmierz
Ich meine: ja.
Eher: Nein, denn Arbeiten in Anlagen, die fest am Stromnetz eines
Netzbetreibers (NBT) hängen, dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden,
die beim NTB eingetragen sind. Wenn sie die Arbeit schon nicht selbst
ausführen, so müssen sie die Anlage zumindest abnehmen.
(AVBEItV, TAB2000).

Bei einem vermietetem Objekt ist die Sorgfaltspflicht des Auftraggebers
sogar besonders groß.

1. Du hättest den Auftrag nicht annehmen dürfen. (zumal er sicher nicht
schriftlich war).

2. Hast du versäumt dich gegen Schadensersatzansprüche durch eine
entsprechende meisterliche Abnahme der Anlage abzusichern und durch die
fehlende Erstabnahme (VDE0100-610) ist die Anlage auch nicht VDE gerecht
ausgeführt, wodurch sie sicher gegen die TAB deines NBT verstößt.

3. Du hast sicher gegen VDE 105 und VDE 0100 erster Teil verstoßen.

Alles keine echten Straftaten deinerseits, aber alles Vertragsbrüche.
Die auch noch in einigen Jahren Folgen haben können.
Post by Ralf Kusmierz
Aber hätte ich das gegen Bezahlung auch in der
Nachbarwohnung machen dürfen?
Immernoch: Nein.
Post by Ralf Kusmierz
Und was wäre, wenn ich bei der
Gelegenheit festgestellt hätte, daß die guten Leute dort
beispielsweise die Phase am Lichtauslaß ans Lampengehäuse angeklemmt
hatten ("Wenn das Licht an ist, kribbelt das so, wenn man da anfaßt!")
oder ich es - schlimmer - vielleicht nicht bemerkt hätte?
Tipp: Lass dich dann nicht erwischen.

Ein Unternehmer an sich muss sich über die auf ihn möglicherweise
einwirkenden Gefahren informieren und diese durch Vorsorge (Allgemein
läuft das auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und
Versicherungsverträge hinaus) zu treffen, damit sein Betrieb nicht
pleite geht. Ist doch gar nicht so schwierig. ;-)

Sprich: Krankheit -> Krankenversicherung -> Vorsorgeuntersuchung ->
Krankenkassenbeiträge sinken -> :-)
Entsprechendes gibt es bei VDS, BG usw natürlich auch.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Siehe: http://www.techniker-forum.de/ftopic3332.html
Das funktioniert mit meinem Browser nicht. Abgesehen davon: Chats und
Foren sind doof und überflüssig, es gibt schließlich das Nutznetz.
Und dort wird gelinkt, um nicht alles doppelt schreiben zu müssen. Dir
fehlt offenbar die kreative Einstellung, die man von einem (zukünftigen)
Ing erwarten darf. Versuche mal nach "Novellierung der Handwerksordnung"
zu googlen, das wird dich vielleicht ein wenig weiterbringen.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Wenn du Gesetzestexte willst, gehe zu deinem Rechtsanwalt... ;-)
Ich geh zu meinem Anwalt, wenn ich einen brauche. Für fremde noch
nicht in Brunnen gefallene Kinder brauche ich aber keinen, da greife
ich einfach auf das kollektive Wissen des Nutznetzes zu oder benutze
Googel.
Wenn du es getan hättest, müsstest du hier nicht dumm fragen...
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Bernd Löffler
2004-10-06 20:08:14 UTC
Permalink
Tach
Post by Juergen Bors
Wenn ein Hauseigentümer meint, sein Hobbykönnen sei besser wie das eines
Elektrikers, wird ihn eigentlich nur der Elektromeister des
Netzbetreibers aufhalten können. (Wenn ein Verstoß gegen TAB gemacht
wurde, was anzunehmen ist, aber nicht unabdingbar die Abschaltung einer
Anlage bedeutet)
nur bei akuter Lebensgefahr wird sofort abgeschaltet


MfG
Ralf Kusmierz
2004-10-06 23:49:06 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Bernd Löffler
Post by Juergen Bors
Wenn ein Hauseigentümer meint, sein Hobbykönnen sei besser wie das eines
Elektrikers, wird ihn eigentlich nur der Elektromeister des
Netzbetreibers aufhalten können. (Wenn ein Verstoß gegen TAB gemacht
wurde, was anzunehmen ist, aber nicht unabdingbar die Abschaltung einer
Anlage bedeutet)
nur bei akuter Lebensgefahr wird sofort abgeschaltet
Und bei Gefahren für die Betriebssicherheit des Netzes. (Beispiele:
unsachgemäßer Anschluß einer Eigenerzeugung im Netzparallelbetrieb mit
Gefahr von Rückspannung bei Freischaltung des Leitungsabschnitts oder
übermäßige Oberwellenerzeugung ohne Netzrückwirkungsfilter)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Ralf Kusmierz
2004-10-06 23:44:07 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Was ist, wenn die Reparaturen _nicht_ der Haupterwerb sind, sich die
Ich-AG also mit Haushalts- und Einkaufshilfe, Autowaschen und
Hundausführen befaßt?
Wenn du hauptsächlich Herde verkaufst,
Hallo? Jemand zu Hause? Herde verkauft der Händler.
Post by Juergen Bors
wird dir kaum jemand einen Strick
daraus drehen, wenn du dir einen Elektriker anstellst, der die Geräte
anschließt. Kommen aber die Haupteinnahmen aus dem Bereich der
elektrischen Reparaturarbeiten und du verkaufst nur auf Bestellung dann
und wann mal einen Herd, dreht sich der Geschäftsschwerpunkt nicht mehr
um den Verkauf, sondern um die Elektrik. Das kann man aber aus einem
Geschäftsbericht ersehen.
Geschäftsbericht? Ich-AG? Liest Du eigentlich, worauf Du antwortest?
Es geht weder um Elektriker noch um anstellen.
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Ist dann auch eine Fachkraft erforderlich?
Eine Fachkraft auf jeden Fall, (Handwerker/ Facharbeiter aus dem
Bereich, schon wegen der nötigen Abnahmemessungen), aber nicht unbedingt
ein Meister.
*QUELLE!* bitte.
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Ich stelle mir gerade den Fall vor, daß die auftraggebende Oma an dem
"reparierten" Bügeleisen eine geputzt kriegt - das dürfte dann einige
unangenehme Konsequenzen für den "Handwerker" haben (auch wenn der
vielleicht gar nichts dafür kann, weil z. B. der PE an der benutzten
Steckdose nicht ok ist): es stellt sich nicht nur die Haftungsfrage,
sondern auch die strafrechtliche nach der Sachkenntnis und der
fachgerechten Ausführung der Arbeiten und evtl. gibt es auch noch
"standesrechtlich" Ärger, wenn die Kammer solche Tätigkeiten irgendwie
nicht so gut findet.
Genau so ist es. Wenn du arbeiten übernimmst, für die du nicht
ausgebildet bist, wird sich jede Versicherung weigern einen daraus
resultierenden Schaden zu übernehmen.
<Loriot> Ach! </Loriot>
Post by Juergen Bors
Die strafrechtliche Seite muss
sich ebenso jeder selber stellen, der solche Arbeiten übernimmt.
Also ganz höflich: welcher strafrechtliche Vorwurf? Nicht hellsehen zu
können? §?

Oder meintest Du: es ist strafbar (oder ordnungswidrig), solche
Arbeiten überhaupt anzugehen, unabhängig von dadurch verursachten
Schäden (ähnlich Heilbehandlungen, ohne Mediziner oder Heilpraktiker
zu sein)? Falls ja, *nenn mir bitte die Vorschrift*.
Post by Juergen Bors
Je höher deine Vorbildung ist, (Kind - Schüler - Azubi - Facharbeiter -
Meister - Techniker - Ingenieur) um so eher wird von dir erwartet, dass
du weißt was du da tust und die Folgen erkennen kannst, die dein Handeln
auslöst. Dementsprechend eher kann sowas auch schneller strafrechtliche
Folgen haben.
Fein, DAUs dürfen alles! (-:)>

Im übrigen darfst Du, rein sprachlich bemerkt, ruhig häufiger das
"man" verwenden - dieses ständige "du" bei Fallkonstellationen könnte
sonst zu dem Irrtum verleiten, ich wollte E-pfuschen.
Post by Juergen Bors
Wenn ein Hauseigentümer meint, sein Hobbykönnen sei besser wie das eines
Elektrikers, wird ihn eigentlich nur der Elektromeister des
Netzbetreibers aufhalten können.
Richtig: weil man im eigenen Hause buchstäblich Herr ist und tun und
lassen kann, was einem gefällt, einschließlich rauchen und in der
Badewanne ertrinken. Und das EVU hat _sehr_ eingeschränkte
Kompetenzen: es kann verlangen, daß eine neue Anlage von einem
konzessionierten Elektriker angemeldet wird, es kann bei drohenden
Betriebsstörungen und bei konkreten Gefahren den Stecker ziehen, aber
ansonsten darf es sich aus Kundenangelegenheiten völlig heraushalten.
Auch mit den regelmäßigen Wiederholungsprüfungen (die de facto niemand
macht, obwohl gewerbliche Betreiber, zu denen eben auch
Wohnungsvermieter gehören, verpflichtet sind) hat es nichts am Hut,
reine Kundenangelegenheit. (Und bei der Mietwohnung ist - ganz typisch
- der Kunde, also der Abnehmer, nicht einmal Anlagenbetreiber, sondern
das ist vielmehr der Eigentümer.)

Und an der eigenen oder mitgemieteten Elektroanlage darf man genauso
nach Herzenslust herumschrauben wie an seinen eigenen Kfz, nämlich im
Rahmen sachgerechter Ausführung und der Beachtung technischer
Vorschriften beliebig. (Das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und
Vermieter wird dadurch nicht berührt und geht Dritte auch nichts an.)
Post by Juergen Bors
(Wenn ein Verstoß gegen TAB gemacht
wurde, was anzunehmen ist, aber nicht unabdingbar die Abschaltung einer
Anlage bedeutet). Ansonsten ist es seine Anlage. Er ist dafür
verantwortlich und ihm werden genauso Fragen gestellt, wenn das Haus
abbrennt...
Nebenbei bemerkt: Niemand sprach von Installationen.
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Teilweise habe ich dafür Verständnis: wenn der Fachbetrieb den
Anschlußstecker oder die defekte Leitung auswechselt, wird er wohl
(hoffentlich) routinemäßig mit dem vorhandenen und dafür geeigneten
Gerät nicht nur den Schutzleiterwiderstand nachmessen, sondern auch
eine Isolationsprüfung durchführen (und das Ergebnis auch
dokumentieren - oder bin ich da zu optimistisch?).
Ja.
Was ja? Wird es gemacht? (Ich habe noch nie ein Gerät zum Elektriker
gebracht, das lohnt sich einfach nicht - selbst reparieren oder
verschrotten.)
Post by Juergen Bors
Du kannst ja gerne deine Isomessungen von einer eingewiesenen Person
machen lassen, doch mehr als dass er wissen muss, "dieses Gerät ist
defekt und muss repariert werden" braucht er nicht wissen.
(Reproduktion)
Hätte ich danach fragen sollen? Ich wüßte nicht, daß ich das wissen
sollte.

[Irrelevantes gelöscht]
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Ich hatte kürzlich meinen Vermieter angerufen und gefragt, ob da in
einer Schalterdose eigentlich wirklich ein Dimmer sitzen müsse, ich
wollte nämlich Kompaktleuchtstofflampen anschließen und könnte den
nicht gebrauchen. Darauf meinte der, der gehörte da auch eigentlich
nicht rein und sei ein Erbstück des Vormieters, ob ich wohl einen
Schalter einbauen könnte? (Den hat der Vermieter dann bezahlt -
übrigens saumäßig teuer geworden, die Dinger.) Hätte der Vermieter/ich
das nun eigentlich gedurft (bin kein gelernter E-Handwerker, habe diss
nur studiert)?
Mit Diplom im Bereich der Elektrotechnik darfst du sowas.
Wo steht das? MW darf ich nämlich z. B. keine Abnahmeprüfung machen,
obwohl ich weiß, wie das geht, weil ich mir mein Diplom dafür
sonstwohin ... ich brauche nämlich den Meisterbrief (schön bescheuert,
finde ich). Na gut, die nicht ganz billigen Prüfgeräte braucht man
auch noch.
Post by Juergen Bors
In diesem Fall musst du einfach selber Wissen was du machst.
Ich verrate Dir was: Das ist bei _jeder_ (gewerblichen) Tätigkeit so -
wer (als Unternehmer) Aufträge ausführt, ist für die korrekte
Ausführung der Arbeit verantwortlich. Grundsätzlich sind alle
Tätigkeiten aber erlaubnisfrei, die (zahlreichen) Einschränkungen sind
rechtlich gesehen Ausnahmen.
Post by Juergen Bors
Es wird von dir erwartet,
dass du dich vor der Arbeit hinsetzt und dir die Folgen deines Tuns
überlegst und abschätzen kannst und dich in die nötige Materie (TAB,
UVV, AVBEItV, VBG, VDS Richtlinien, DIN, VDE kreuz und quer) rein
Arbeiten kannst und somit das nötige Hintergrundwissen besitzt, die
Finger davon zu lassen oder die Arbeit fachgerecht hinzubekommen und
entsprechend der Vorgaben zu dokumentieren. Gäbe bei einem Unfall
natürlich auch unschöne Fragen. "Wieso sind sie dabei gegangen, obwohl
sie sich über die Folgen ihres Tuns offensichtlich nicht völlig im
Klaren waren?"
Und mein Telefon muß auch wieder dringend desinfiziert werden ...
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Ich meine: ja.
Eher: Nein, denn Arbeiten in Anlagen, die fest am Stromnetz eines
Netzbetreibers (NBT) hängen, dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden,
die beim NTB eingetragen sind. Wenn sie die Arbeit schon nicht selbst
ausführen, so müssen sie die Anlage zumindest abnehmen.
(AVBEItV, TAB2000).
Hey, was für ein Zeug rauchst Du? Der Nutzer einer Wohnung (gleich, ob
Mieter oder Eigentümer) darf: Leuchten aufhängen, Lampen wechseln,
Sicherungsschmelzeinsätze austauschen und auch Steckdosen- oder
Schaltereinsätze wechseln und dergl.
Post by Juergen Bors
Bei einem vermietetem Objekt ist die Sorgfaltspflicht des Auftraggebers
sogar besonders groß.
Quelle?
Post by Juergen Bors
1. Du hättest den Auftrag nicht annehmen dürfen. (zumal er sicher nicht
schriftlich war).
Welchen Auftrag?
Post by Juergen Bors
2. Hast du versäumt dich gegen Schadensersatzansprüche durch eine
entsprechende meisterliche Abnahme der Anlage abzusichern und durch die
fehlende Erstabnahme (VDE0100-610) ist die Anlage auch nicht VDE gerecht
ausgeführt, wodurch sie sicher gegen die TAB deines NBT verstößt.
Bist Du im falschen Thread? Wer redet von E-Installation?
Post by Juergen Bors
3. Du hast sicher gegen VDE 105 und VDE 0100 erster Teil verstoßen.
Ach ja? Erzähl ...
Post by Juergen Bors
Alles keine echten Straftaten deinerseits, aber alles Vertragsbrüche.
Welcher Vertrag?
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Aber hätte ich das gegen Bezahlung auch in der
Nachbarwohnung machen dürfen?
Immernoch: Nein.
Auf Gründe warten wir vergebens ...
Post by Juergen Bors
Ein Unternehmer an sich muss sich über die auf ihn möglicherweise
einwirkenden Gefahren informieren und diese durch Vorsorge (Allgemein
läuft das auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und
Versicherungsverträge hinaus) zu treffen, damit sein Betrieb nicht
pleite geht. Ist doch gar nicht so schwierig. ;-)
Eine Ich-AG muß nicht - die gehen sowieso regelmäßig pleite ;-) Hier
ging es um Kundenschutz, nicht um Berufsunfallschutz.
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Siehe: http://www.techniker-forum.de/ftopic3332.html
Das funktioniert mit meinem Browser nicht. Abgesehen davon: Chats und
Foren sind doof und überflüssig, es gibt schließlich das Nutznetz.
Und dort wird gelinkt, um nicht alles doppelt schreiben zu müssen.
Egal wie nutzlos der Link ist (was hast Du an "funktioniert nicht"
nicht verstanden?).
Post by Juergen Bors
Dir
fehlt offenbar die kreative Einstellung, die man von einem (zukünftigen)
Ing erwarten darf.
"Zukünftig": lern lesen. Außerdem finde ich mich _sehr_ kreativ, wenn
ich antiquierte Vorschriften aushebele. dazu müßte ich sie aber erst
einmal kennen ...
Post by Juergen Bors
Versuche mal nach "Novellierung der Handwerksordnung"
zu googlen, das wird dich vielleicht ein wenig weiterbringen.
Wenn es vernünftige Informationen gibt, verrät die schon jemand.
Manche eiern aber lieber rum ...
Post by Juergen Bors
Wenn du es getan hättest, müsstest du hier nicht dumm fragen...
Du hattest eine harte Kindheit?

Da Du inzwischen vergessen hast, wonach ich eigentlich gefragt hatte:
Welche *Rechtsvorschrift* verbietet es einer "Ich-AG" ohne
einschlägige handwerkliche Fachkenntnisse, Reparaturarbeiten an
Elektrogeräten im Rahmen von Haushaltshilfe wie Putzen und Waschen
auszuführen, also z. B. defekte Anschlußleitungen instandsetzen,
Rundfunkgeräte anschließen und einstellen, Computer umbauen und
konfigurieren, Sicherungen und Lampen wechseln usw.?

Es handelt sich dabei *nicht* um Installationsarbeiten (gut, die
genaue Abgrenzung ist nicht ganz einfach), sondern um solche, die von
"normalen" Menschen für ihre privaten Zwecke üblicherweise selbst
gemacht werden, aber von Hilfebedürftigen (z. B. Gebrechlichen,
Sehschwachen, Älteren oder gar Pflegebedürftigen) nicht mehr
ausgeführt werden können (was glaubst Du wohl, was so eine "Ich-AG",
die putzt und Hunde ausführt, eigentlich tut?).

Falls Du es nicht verstanden hast: Ich *vermute*, daß das Ausführen
solcher Arbeiten *schon an sich* verboten ist (und nicht etwa nur, sie
unsachgemäß(*) auszuführen), aber ich wüßte gerne, nach welcher
Vorschrift.

Und ja: daß es Vorschriften gibt, nach denen theoretisch für jede
Renovierung ein Malermeister geholt werden muß, obwohl alle Welt das
selbst macht oder halt schwarz arbeiten läßt, ebenso für eine
Wandlampe oder Steckdose der Elektriker kommen muß und man auch noch
zum Reifendruckprüfen in die Werkstatt fährt, halte ich schon für
einen Standortnachteil, nämlich ein Hemmnis für sinnvolle
Dienstleistungen und Beschäftigungen, und zudem noch heuchlerisch: in
jeder größeren Einrichtung laufen irgendwelche "Hausmeister" herum,
die zwar grundsetzlich handwerkliche Kenntnisse haben, aber
üblicherweise Arbeiten aller Art ausführen, wie das eben im privaten
Bereich auch alles "do it yourself" gemacht wird.

*Genau das* dürften die aber als Servicetätigkeit nicht anbieten, wenn
sie ihren ehemaligen Job verloren haben. Bißchen bescheuert, nicht?
Ich kenne Fälle, da haben gelernte Elektriker und E-Ingenieure gebaut
und durften dann ihre eigenen Anlagen nicht anschließen, heißt: sie
lehren und unterrichten Gegenstände, die sie selbst nicht ausüben
dürfen. Geht es noch widersinniger?

(*)
Unter "unsachgemäß" verstehe ich "nicht sachgerecht", also inhaltlich
mangelhaft, und nicht "ohne ausreichende formale Qualifikation
augeführt". Der Unterschied ist: wer ohne Führerschein Auto fährt, dem
fehlt die "formale Qualifikation", auch wenn er nüchtern sehr gut
fährt. Wer vor den Baum fährt, handelt unsachgemäß, mit oder ohne
Führerschein.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Juergen Bors
2004-10-08 15:22:12 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Was ist, wenn die Reparaturen _nicht_ der Haupterwerb sind, sich die
Ich-AG also mit Haushalts- und Einkaufshilfe, Autowaschen und
Hundausführen befaßt?
Wenn du hauptsächlich Herde verkaufst,
Hallo? Jemand zu Hause? Herde verkauft der Händler.
Und? Eine Ich AG kann auch ein Händler sein, oder sehe ich das
verkehrt?
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
wird dir kaum jemand einen Strick daraus drehen, wenn du dir einen
Elektriker anstellst, der die Geräte anschließt. Kommen aber die
Haupteinnahmen aus dem Bereich der elektrischen Reparaturarbeiten
und du verkaufst nur auf Bestellung dann und wann mal einen Herd,
dreht sich der Geschäftsschwerpunkt nicht mehr um den Verkauf,
sondern um die Elektrik. Das kann man aber aus einem
Geschäftsbericht ersehen.
Geschäftsbericht? Ich-AG? Liest Du eigentlich, worauf Du antwortest?
Sicher. Erkläre mal deinem Finanzamt wie dein Einkommen aus
selbstständiger Arbeit zu bewerten ist. Ein wenig Buchhaltung wirst du
dir wohl aneignen müssen.
Post by Ralf Kusmierz
Es geht weder um Elektriker noch um anstellen.
Da du ja offenbar kein ausgebildeter Elektriker bist, musst du wohl
einen beauftragen oder anstellen. Vielleicht hast du ja einen
Elektriker in deiner Familie, was in einer Ich AG auch möglich ist.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Ist dann auch eine Fachkraft erforderlich?
Eine Fachkraft auf jeden Fall, (Handwerker/ Facharbeiter aus dem
Bereich, schon wegen der nötigen Abnahmemessungen), aber nicht
unbedingt ein Meister.
*QUELLE!* bitte.
Meine Güte. Warum soll ich dir Paragraphen nennen, du schaust ja noch
nicht mal in die Quellen, die man dir nennt.

Du hast als Kunde ein Recht darauf, dass ein Servicearbeiter dir
fachlich richtige Arbeit liefert und du darfst auch bei reparierten
Geräten in das Prüfprotokoll der elektrischen Prüfung zu schauen, oder
der Handwerker macht die Prüfung vor deinen Augen. Dabei muss der Prüfer
aber auch wissen, was er da misst.

Kleiner Test: Dein Geräteprüfgerät (für Prüfungen nach VDE701/702) zeigt
dir (einer elektrisch unterwiesenen Person) einen Ableitstrom
(Differenzstrommessung)von 1,1 mA bei einem abgeschaltetem, frisch
repariertem 230 V Gerät der Schutzklasse 2 mit zweipoligem Eurostecker
an. Was schließt du aus dieser Messung? Begründe deine Antwort.

Wurde die Messung für eine Geräteprüfung nach VDE 701 richtig
durchgeführt?

Darf du das obige Gerät so einem Kunden mitgeben, wenn der
Nennbetriebsstrom ok ist? Wenn ja, erkläre mir die erlaubten
Abweichungen von dem abgelesenen Ableitstromwert und welcher Wert im
Protokoll auftaucht. Wenn nein: Was tust du, um VDE gerecht zu werden?
(Mit Begründung)
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
3. Du hast sicher gegen VDE 105 und VDE 0100 erster Teil verstoßen.
Ach ja? Erzähl ...
Nö, gegebene Quellen musst du dir schon selbst durchlesen, erst
schreist du nach Quellen, gibt man dir Quellen, willst du sie noch
nicht mal durcharbeiten. Ich sage dir nur "berechtigte Personen".
Post by Ralf Kusmierz
Welcher Vertrag?
Versicherungen schließen mit dir einen ?????? ab. Mit deinem
Stromversorger schließt du einen ??????? ab. Mit deinem Vermieter
schließt du einen ????? ab. Als Selbstständiger schließt du mit einem
Kunden einen ?????? ab.

In Verträgen gibt es Forderungen, die der Vertragspartner einzuhalten
hat. Teilweise unterliegen die Verträge auch gesetzlichen Bestimmungen,
wie ein Mietvertrag, ein Vertrag zwischen Unternehmer und Kunde usw. In
den Verträgen mit der Feuerschutzversicherung stehen auch sehr nette
Dinge drin, und auch deine Berufsgenossenschaft will von dir, dass du
Auflagen einhälst und wenn du ein Haus baust, musst du auch
Baurichtlinien einhalten (K Wert), Statik usw.

Angenommen ein Kunde bringt dir eine elektrische Heckenschere und möchte
seine 15 m Verlängerung als Anschlussleitung dort dran haben. Worauf
hast du zu achten? Begründe deine Antwort, nenne die Quelle, auf die
sich dein Wissen bezieht.

Es gibt extrem viele Richtlinien (VDS, CE, VDE, VBG u.s.w.), die an sich
keine Gesetze sind, aber letztendlich doch Gesetzescharakter haben,
weil es für einen Unternehmer egal ist, ob man ihn eine Versicherung
finanziell im Stich lässt und sein kompletter Verdienst der letzten
fünf Jahre dadurch mit einem Federstrich weg ist oder ob man ihn zu 300
Tagessätzen verdonnert.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Siehe: http://www.techniker-forum.de/ftopic3332.html
Das funktioniert mit meinem Browser nicht. Abgesehen davon: Chats
und Foren sind doof und überflüssig, es gibt schließlich das
Nutznetz.
Und dort wird gelinkt, um nicht alles doppelt schreiben zu müssen.
Egal wie nutzlos der Link ist (was hast Du an "funktioniert nicht"
nicht verstanden?).
Du bist offenbar zu unflexibel, dich an einen Rechner ohne Firewall und
mit eingeschaltetem JavaScript zu setzen und es zu testen. Bei mir geht
der Link, sogar mit Opera. Auch heute noch. Es sieht also so aus, als ob
du nach Quellen schreist, und wenn man sie dir gibt, dann willst du sie
noch nicht mal lesen. Tsse, die Kinder von heute...

Ob es mir Spaß bringt, jemanden etwas zu erklären, der nicht mal
ansatzweise zeigt, dass er etwas für die Klärung seiner Frage tut?
Post by Ralf Kusmierz
Welche *Rechtsvorschrift* verbietet es einer "Ich-AG" ohne
einschlägige handwerkliche Fachkenntnisse, Reparaturarbeiten an
Elektrogeräten im Rahmen von Haushaltshilfe wie Putzen und Waschen
auszuführen, also z. B. defekte Anschlußleitungen instandsetzen,
Rundfunkgeräte anschließen und einstellen, Computer umbauen und
konfigurieren, Sicherungen und Lampen wechseln usw.?
Ich erkläre es dir zum Vierten mal: Frage deine Versicherung. Oder
willst du uns allen Ernstes erzählen, dass du einen Laden ohne
Grundkapital aufmachen willst und erklärst deinem Finanzgeber: Auf eine
Unternehmer- Haftpflichtversicherung verzichte ich, die kostet bloß
Geld. Jupp. Schon ist dein Kreditantrag zerrissen.

Und da ist wirklich nichts antiquiertes dran. Ansonsten: Geld für eine
ICH AG gibt es nur, wenn ein Unternehmensberater dir eine sinnvolle
Geschäftsidee entlocken konnte. Ich sehe da in deiner keine.
Post by Ralf Kusmierz
Falls Du es nicht verstanden hast: Ich *vermute*, daß das Ausführen
solcher Arbeiten *schon an sich* verboten ist (und nicht etwa nur,
sie unsachgemäß(*) auszuführen), aber ich wüßte gerne, nach welcher
Vorschrift.
Du willst es ja nicht glauben: Schaue in die Handwerksordnung.
Elektroarbeiten sind Handwerksarbeiten und unterstehen einem gewissen
Standard weil sie nicht ungefährlich sind.

Mit Strom wollt ihr alle rumbasteln, an den Gasanschluss traut sich
aber keiner, dabei riecht man den Strom noch nicht mal.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Martin D. Bartsch
2004-10-08 20:42:22 UTC
Permalink
On Fri, 8 Oct 2004 17:22:12 +0200, Juergen Bors
Post by Juergen Bors
Du bist offenbar zu unflexibel, dich an einen Rechner ohne Firewall und
mit eingeschaltetem JavaScript zu setzen und es zu testen. Bei mir geht
Ein Link, der das verlangt, ist kein Link
Post by Juergen Bors
Mit Strom wollt ihr alle rumbasteln, an den Gasanschluss traut sich
aber keiner, dabei riecht man den Strom noch nicht mal.
Als ich noch Gasherde hatte, habe ich die auch selber angeschlossen
(so mit Hanf und so)
Juergen Bors
2004-10-09 08:58:02 UTC
Permalink
Post by Martin D. Bartsch
Post by Juergen Bors
Du bist offenbar zu unflexibel, dich an einen Rechner ohne Firewall und
mit eingeschaltetem JavaScript zu setzen und es zu testen. Bei mir geht
Ein Link, der das verlangt, ist kein Link
Keine Ahnung ob er es verlangt, ich sehe nicht ein, von einem
ausgetesteten Link auch noch rumzuprobieren ob er nun Cookies braucht,
Java oder JavaScript. Wenn man dort ein bekanntes Forum vor sich hat,
kann man davon ausgehen, dass es für die Nutzung der Funktionen der
Seite wahrscheinlich notwendig ist, den Browser so funktionsreich
einzustellen, damit sie angezeigt werden kann. Da die Seite sicherlich
von einigen hundert Leuten täglich besucht wird, ist es auch
unwahrscheinlich, dass dort schädliche Funktionen auf deinem Rechner
ausgeführt werden. Außerdem kann ich keinen Einfluss darauf nehmen, was
ein Admin einer Uni für Seiten auf den Rechnern dort zulässt und welche
nicht. Das kann nur Ralf selbst, indem er sich an einen vernünftig
konfiguriertem Rechner setzt.

Die Aussage: "In Foren schaue ich sowieso nicht" ärgert einen dann schon
gewaltig, wenn einer ewig nach Quellen schreit und man ihn auf einen
Beitrag linkt, der eben genau seine Frage beantwortet.

Entweder er will es wissen oder nicht. Zum Rumstänkern kann er woanders
hin gehen. (z.B. in Foren)
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Bernd Schnürer
2004-10-12 07:40:08 UTC
Permalink
Juergen Bors schrieb:

schnipp
Post by Juergen Bors
Kleiner Test: Dein Geräteprüfgerät (für Prüfungen nach VDE701/702) zeigt
dir (einer elektrisch unterwiesenen Person) einen Ableitstrom
(Differenzstrommessung)von 1,1 mA bei einem abgeschaltetem, frisch
repariertem 230 V Gerät der Schutzklasse 2 mit zweipoligem Eurostecker
an. Was schließt du aus dieser Messung? Begründe deine Antwort.
Eine "elektrisch" unterwiesene Person führt diese Messung an einem
ortsveränderlichen Gerät nach VDE 0702 durch.

Voraussetzung für einen solchen Fall ist ein Messgerät, das
automatisiert das Messergebniss in Form von "Messung bestanden" oder
"Messung nicht bestanden" anzeigt.

Es ist in den VDE _nicht_ vorgesehen, dass eine "unterwiesene Person"
irgendwelche Messwerte interpretieren darf, kann, muss.....



Bernd
Ralf Kusmierz
2004-10-12 09:08:50 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Bernd Schnürer
Post by Juergen Bors
Kleiner Test: Dein Geräteprüfgerät (für Prüfungen nach VDE701/702) zeigt
dir (einer elektrisch unterwiesenen Person) einen Ableitstrom
(Differenzstrommessung)von 1,1 mA bei einem abgeschaltetem, frisch
repariertem 230 V Gerät der Schutzklasse 2 mit zweipoligem Eurostecker
an. Was schließt du aus dieser Messung? Begründe deine Antwort.
Eine "elektrisch" unterwiesene Person führt diese Messung an einem
ortsveränderlichen Gerät nach VDE 0702 durch.
Voraussetzung für einen solchen Fall ist ein Messgerät, das
automatisiert das Messergebniss in Form von "Messung bestanden" oder
"Messung nicht bestanden" anzeigt.
Es ist in den VDE _nicht_ vorgesehen, dass eine "unterwiesene Person"
irgendwelche Messwerte interpretieren darf, kann, muss.....
Würde mich aber mal interessieren, wie ein schutzisoliertes Gerät
überhaupt so einen relativ fetten Ableitstrom produziert. Liegt es in
der Badewanne?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Bernd Schnürer
2004-10-12 09:32:18 UTC
Permalink
Ralf Kusmierz schrieb:

schnipp
Post by Ralf Kusmierz
überhaupt so einen relativ fetten Ableitstrom produziert. Liegt es in
der Badewanne?
Nein, am Isolationsfehler. ;-)


Gruss zurück nach die Fischköppe, Bernd ;-)
Juergen Bors
2004-10-12 19:56:50 UTC
Permalink
Post by Bernd Schnürer
Post by Ralf Kusmierz
überhaupt so einen relativ fetten Ableitstrom produziert. Liegt es in
der Badewanne?
Nein, am Isolationsfehler. ;-)
Verräter. ;-)

Ist so, als wenn ein Schlosser mit einer schutzisolierten Bohrmachine
den RCD schmeißt. Ganz normales Arbeiten in Deutschland, morgens um halb
zehn. Draußen im strömenden Regen, ein fluchend aufschreiender Mensch
und eine tieffliegende Bohrmaschine.

Zeit für einen Knoppers...
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Bernd Schnürer
2004-10-13 06:39:19 UTC
Permalink
Post by Juergen Bors
Post by Bernd Schnürer
Post by Ralf Kusmierz
überhaupt so einen relativ fetten Ableitstrom produziert. Liegt es in
der Badewanne?
Nein, am Isolationsfehler. ;-)
Verräter. ;-)
Ist so, als wenn ein Schlosser mit einer schutzisolierten Bohrmachine
den RCD schmeißt. Ganz normales Arbeiten in Deutschland, morgens um halb
zehn. Draußen im strömenden Regen, ein fluchend aufschreiender Mensch
und eine tieffliegende Bohrmaschine.
Morgens viertel nach Neun in Deutschlands Büros:

"Hilfe, wir haben keinen Strom mehr"!

"Habt ihr gerade Kaffee eingeschenkt"?

"Ja"!

Alles klar? ;-) *)
Post by Juergen Bors
Zeit für einen Knoppers...
ACK!


Gruss zurück, Bernd


*)(Die Räume hier werden _sämtlich_ über FIs gsichert).
Ralf Kusmierz
2004-10-12 20:10:57 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Bernd Schnürer
Post by Ralf Kusmierz
überhaupt so einen relativ fetten Ableitstrom produziert. Liegt es in
der Badewanne?
Nein, am Isolationsfehler. ;-)
Bei einem Isolationsfehler muß der (Ableit-)Strom aber erst einmal die
Chance haben, überhaupt irgendwo hinzufließen. Arbeitest Du mit
Handauflegen? ;-)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Juergen Bors
2004-10-12 19:43:31 UTC
Permalink
Post by Bernd Schnürer
schnipp
Post by Juergen Bors
Kleiner Test: Dein Geräteprüfgerät (für Prüfungen nach VDE701/702) zeigt
dir (einer elektrisch unterwiesenen Person) einen Ableitstrom
(Differenzstrommessung)von 1,1 mA bei einem abgeschaltetem, frisch
repariertem 230 V Gerät der Schutzklasse 2 mit zweipoligem Eurostecker
an. Was schließt du aus dieser Messung? Begründe deine Antwort.
Eine "elektrisch" unterwiesene Person führt diese Messung an einem
ortsveränderlichen Gerät nach VDE 0702 durch.
Voraussetzung für einen solchen Fall ist ein Messgerät, das
automatisiert das Messergebniss in Form von "Messung bestanden" oder
"Messung nicht bestanden" anzeigt.
Es ist in den VDE _nicht_ vorgesehen, dass eine "unterwiesene Person"
irgendwelche Messwerte interpretieren darf, kann, muss.....
Weshalb die VDE 702 Messung durch eine "elektrisch" unterwiesene Person
nur unter der Verantwortung eines fachlich qualifizierten Menschen
geschehen darf.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Juergen Klein
2004-10-07 08:14:16 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Teilweise habe ich dafür Verständnis: wenn der Fachbetrieb den
Anschlußstecker oder die defekte Leitung auswechselt, wird er wohl
(hoffentlich) routinemäßig mit dem vorhandenen und dafür geeigneten
Gerät nicht nur den Schutzleiterwiderstand nachmessen, sondern auch
eine Isolationsprüfung durchführen (und das Ergebnis auch
dokumentieren - oder bin ich da zu optimistisch?).
Ja, bist Du. Meist werden die Isolationsmessgeräte gebraucht irgendwo
gekauft, da eben ein E-Handwerker so ein Teil benötigt, und verstaubt
in irgendeinem Regal.

Gruß
Jürgen
--
Mailadress: klein AT ek-p DOT de
Advertisement to this mail address is prohibited!
MyEbay: http://members.ebay.de/aboutme/do1pjk/
Ralf Kusmierz
2004-10-07 09:25:29 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Juergen Klein
Post by Ralf Kusmierz
Teilweise habe ich dafür Verständnis: wenn der Fachbetrieb den
Anschlußstecker oder die defekte Leitung auswechselt, wird er wohl
(hoffentlich) routinemäßig mit dem vorhandenen und dafür geeigneten
Gerät nicht nur den Schutzleiterwiderstand nachmessen, sondern auch
eine Isolationsprüfung durchführen (und das Ergebnis auch
dokumentieren - oder bin ich da zu optimistisch?).
Ja, bist Du. Meist werden die Isolationsmessgeräte gebraucht irgendwo
gekauft, da eben ein E-Handwerker so ein Teil benötigt, und verstaubt
in irgendeinem Regal.
Schön, mal bestätigt zu kriegen, daß ich doch nicht so paranoid bin.
Sind eigentlich E-Fachbetriebe schon mal von Stiftung Warentest o. ä.
getestet worden, so wie Kfz-Werkstätten? Ich stelle mit vor, daß
Testkunden präparierte Geräte mit Fehlern zur Reparatur bringen oder
den Kundendienst nach Hause bestellen. (Wieviele Einzelfälle wären
statistisch aussagefähig? Bei z. B. fünf pro Bundesland wäre der Test
nämlich schon nicht mehr ganz billig.)

Ich fürchte allerdings, daß ich das Ergebnis schon kenne. Und
angesichts dessen kann man dann auch die
Mädchen-für-alles-Hundeausführputze mit sowas auf die Menschheit
loslassen - wenn die eine Einführungsveranstaltung zum Thema verpaßt
kriegt, macht die dann auch nicht mehr falsch als "Fachleute".

(Gut, dagegen spricht, daß Leute, die wirklich so geistig flexibel und
leistungsbereit sind, sich auf das Abenteuer als Ich-AG-Unternehmer
mit universellen Dienstleistungsangeboten erfolgreich einlassen zu
können, auch in den heutigen etwas irren Zeiten eigentlich eine
attraktivere feste Anstellung in der Wirtschaft finden sollten, aber
vielleicht bin ich auch da zu optimistisch.)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Juergen Klein
2004-10-09 16:21:11 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Klein
Ja, bist Du. Meist werden die Isolationsmessgeräte gebraucht irgendwo
gekauft, da eben ein E-Handwerker so ein Teil benötigt, und verstaubt
in irgendeinem Regal.
Schön, mal bestätigt zu kriegen, daß ich doch nicht so paranoid bin.
Sind eigentlich E-Fachbetriebe schon mal von Stiftung Warentest o. ä.
getestet worden, so wie Kfz-Werkstätten? Ich stelle mit vor, daß
Testkunden präparierte Geräte mit Fehlern zur Reparatur bringen oder
den Kundendienst nach Hause bestellen. (Wieviele Einzelfälle wären
statistisch aussagefähig? Bei z. B. fünf pro Bundesland wäre der Test
nämlich schon nicht mehr ganz billig.)
[snip]

In diversen Sendungen haben die schon mal Service-Techniker für
TV-/Radio- und Haushaltsmaschinen sowie EDV-Service getestet. Meistens
wurden die Kunden da nur abgezockt. Wie auch bei den
Schlüsseldiensten.

Die haben Teilweise 100,- und mehr Euro für den Außtausch einer
defekten Feinsicherung im TV genommen und kleine Fehler an der
Waschmaschine oder Kühlschrank wurden nicht vor Ort repariert sonder
die Geräte mitgenommen um somit noch mehr berechnen zu können.

Bei den EDV-Technikern hatten die Techniker entweder keine Ahnung oder
haben den Kunden über das Ohr gehauen. Die haben es nicht auf die
reihe bekommen einen PC mit losem IDE-Kabel und verstellten Bios zum
laufen zu bekommen bzw. haben den gleich mit genommen oder die
Festplatte ausgetauscht.

Bin froh das ich kleinere Reparaturen (egal ob elektrisch oder
mechanisch) selber ausführen kann!

Gruß
Jürgen
--
Mailadress: klein AT ek-p DOT de
Advertisement to this mail address is prohibited!
MyEbay: http://members.ebay.de/aboutme/do1pjk/
Andreas Demant
2004-10-07 10:12:44 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Teilweise habe ich dafür Verständnis: wenn der Fachbetrieb den
Anschlußstecker oder die defekte Leitung auswechselt, wird er wohl
(hoffentlich) routinemäßig mit dem vorhandenen und dafür geeigneten
Gerät nicht nur den Schutzleiterwiderstand nachmessen, sondern auch
eine Isolationsprüfung durchführen (und das Ergebnis auch
dokumentieren - oder bin ich da zu optimistisch?). Fritzchen Bastler
tut das evtl. nicht (mach ich schließlich auch nicht unbedingt, wenn
ich bei mir zu Hause privat ein eigenes Gerät zusammenflicke).
Hallo,
bezüglich des Meisterzwanges wurde vor einiger Zeit im Radio folgende
interessante Frage gestellt:
Wem vertraut man die Reperatur seines modernen Autos an? Einem Meister,
der vor geraumer Zeit seinen Meister gemacht hat, als Elektronik noch
ein Fremdwort war? Oder lieber einem frisch gelernten Gesellen, der alle
elektronischen Diagnose-Geräte von der Pieke auf benutzt?

Im Zweifelsfall vertrau ich lieber jemanden, der sich technisch dafür
interessiert und auf dem technisch neusten Stand bleibt.

Viele Grüße
Andreas Demant
Bernd Löffler
2004-10-07 18:02:20 UTC
Permalink
Tach
Post by Uwe Hercksen
Hallo,
bezüglich des Meisterzwanges wurde vor einiger Zeit im Radio folgende
Wem vertraut man die Reperatur seines modernen Autos an? Einem Meister,
der vor geraumer Zeit seinen Meister gemacht hat, als Elektronik noch
ein Fremdwort war? Oder lieber einem frisch gelernten Gesellen, der alle
elektronischen Diagnose-Geräte von der Pieke auf benutzt?
Im Zweifelsfall vertrau ich lieber jemanden, der sich technisch dafür
interessiert und auf dem technisch neusten Stand bleibt.
und das eindeutige Kennzeichen bzw der Hinweis das der Mitarbeiter
bis heute den Job gut erledigt und das tägliche Arbeitspensum erledigt
er arbeitet seine xx Jahren als KFZ-Schlosser !

Oder kann man sich als Nichtschwimmer zB 20 Jahre über Wasser halten ?


MfG
Andreas Demant
2004-10-07 22:43:30 UTC
Permalink
Post by Bernd Löffler
Oder kann man sich als Nichtschwimmer zB 20 Jahre über Wasser halten ?
Und was passiert mit dem Schwimmer, der anfangs alle Schwimmarten von
Rückenschwimmen über Brustschwimmen oder Schwalbe beherrschte, nach der
Prüfung dann aber nur noch Brustschwimmen betreibt?
Was passiert, wenn dann neue Schwimmarten hinzukommen?
Post by Bernd Löffler
MfG
Ralf Kusmierz
2004-10-07 18:22:33 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Andreas Demant
Im Zweifelsfall vertrau ich lieber jemanden, der sich technisch dafür
interessiert und auf dem technisch neusten Stand bleibt.
An sich verständlich, aber ich habe nicht nach Vernunft, sondern nach
Recht gefragt. Konkret will ich wissen, ob man dem Betreffenden nur
wegen der Tätigkeit an sich (also nicht wegen Pfusch) einen Strick
drehen kann, und auf welcher Rechtsgrundlage. Jemand, der putzt,
einkauft und Hunde ausführt, ist wahrscheinlich nicht sachkundig, aber
das muß nicht heißen, daß er zwangsläufig verantwortungslos handelt.
Es geht _nicht_ um einen arbeitslosen Elektrikergesellen, der sich
selbständig machen will.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Bernd Schnürer
2004-10-08 09:37:11 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
An sich verständlich, aber ich habe nicht nach Vernunft, sondern nach
Recht gefragt. Konkret will ich wissen, ob man dem Betreffenden nur
wegen der Tätigkeit an sich (also nicht wegen Pfusch) einen Strick
drehen kann, und auf welcher Rechtsgrundlage. Jemand, der putzt,
einkauft und Hunde ausführt, ist wahrscheinlich nicht sachkundig, aber
das muß nicht heißen, daß er zwangsläufig verantwortungslos handelt.
Es geht _nicht_ um einen arbeitslosen Elektrikergesellen, der sich
selbständig machen will.
Also, hier Deine Antwort:

Das Problem bei einer solchen Geschichte ist der sog.
"Rechtsnorm-Charakter" der hier _im Schadensfall_ greifenden
VDE-Vorschriften.

Solange nichts passiert, passiert auch nichts. Erst wenn die Omi
umfällt, wird der dann in Aktion tretende Staatsanwalt über einen
Gutachter die Relevanz der VDE-Regeln überprüfen lassen.

Sind diese _nicht_ eingehalten, so wird der Verursacher ohne irgendeinen
Versicherungsschutz dastehen. Zumindest grobe Fahrlässigkeit wird ihm
auch noch blühen.

Das Problem ist also, dass erst dann etwas passiert, wenn etwas
passiert.


Gruss, Bernd
Juergen Bors
2004-10-08 18:12:10 UTC
Permalink
Post by Bernd Schnürer
Das Problem ist also, dass erst dann etwas passiert, wenn etwas
passiert.
IMO ist die Handwerkordnung auch Teil eines Gesetzes

Gesetz zur Ordnung des Handwerks:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hwo/index.html
-----------
Handwerksordnung:
§ 1

(1) Der selbständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist
nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen
Personen und Personengesellschaften (selbständige Handwerker) gestattet.
Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind
Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des Bürgerlichen
Rechts.

(2) Ein Gewerbebetrieb ist Handwerksbetrieb im Sinne dieses Gesetzes,
wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig
umfaßt, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt
werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche
Tätigkeiten).

(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft wird ermächtigt, durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem
Gesetz dadurch zu ändern, daß es darin aufgeführte Gewerbe streicht,
ganz oder teilweise zusammenfaßt oder trennt, Bezeichnungen für sie
festsetzt oder die Gewerbegruppen aufteilt, soweit es die technische und
wirtschaftliche Entwicklung erfordert.
[...]
-----------

Und dort findet man unter:
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke
betrieben werden können (§ 1 Abs. 2)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hwo/anlage_a_173.html

[...]
-19 Informationstechniker
-25 Elektrotechniker
-26 Elektromaschinenbauer
[...]

Hat noch jemand Fragen?
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Bernd Schnürer
2004-10-11 13:44:36 UTC
Permalink
Juergen Bors schrieb:

schnipp
Post by Juergen Bors
IMO ist die Handwerkordnung auch Teil eines Gesetzes
Das mag ja sein, klar. Aber es geht an der Frage vorbei.

Nochmal, solange nichts passiert, greift auch keine VDE und auch keine
Handwerksordnung.

Das ist ja gerade das paradoxe an einer solchen Situation.

Man darf erst dann nicht, wenn ein Schaden entstanden ist.


Gruss, Bernd
Juergen Bors
2004-10-12 16:36:24 UTC
Permalink
Post by Bernd Schnürer
Post by Juergen Bors
IMO ist die Handwerkordnung auch Teil eines Gesetzes
Das mag ja sein, klar. Aber es geht an der Frage vorbei.
Nochmal, solange nichts passiert, greift auch keine VDE und auch keine
Handwerksordnung.
Falsch. Erst greift die Handwerksordnung (Haupttätigkeit eines
Elektrikers ist das Kontaktieren von Leitungen mit Klemmen...)

Wenn die Handwerksordnung greift, hast du einen Elektrogesellen oder
Facharbeiter oder Meister vor dir, und von dem wird ganz automatisch
durch seine Haftpflichtversicherung (und Innung) vorgeschrieben, dass er
sich an VDE hält. Somit stellt sich die Frage gar nicht, die Ralf die
ganze Zeit stellt.

Schon mit dem Anklemmen eines Steckers macht ein gewerblicher Laie
gewerksfremde Tätigkeiten. Und wenn Ralf meint, er könnte eine
handwerkliche Ich AG eröffnen, ohne die Voraussetzungen zu haben und
ohne sich zu versichern, sollte mit mal einem Unternehmensberater reden,
bevor er hier weiter so einen Unsinn erzählt.

Auch das Arbeitsamt verschenkt kein Geld, da muss schon mehr hinter
stecken.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Ralf Kusmierz
2004-10-12 19:45:57 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Juergen Bors
Und wenn Ralf meint, er könnte eine
handwerkliche Ich AG eröffnen, ohne die Voraussetzungen zu haben und
ohne sich zu versichern, sollte mit mal einem Unternehmensberater reden,
bevor er hier weiter so einen Unsinn erzählt.
So langsam erscheint mir Dein Problem wirklich behandlungsbedürftig -
der Gesetzgeber hat dafür übrigens den § 186 im Strafgesetzbuch
vorgesehen.

Nimm bitte zur Kenntnis: ich habe keine Ich-AG gegründet, ich
beabsichtige das nicht und habe das auch nie behauptet. Mithin
untersage ich Dir, diese Behauptung weiterhin gegen besseres Wissen zu
wiederholen.

Falls Du das nicht verstanden haben solltest, möchte ich Dir
empfehlen, Deinerseits Deinen von Dir so warm empfohlenen RA
aufzusuchen und Dich beraten zu lassen. Solltest Du nämlich Deine
Falschbehauptungen trotz dieser Bekehrung wiederholen, sind wir dann
ganz schnell bei §187, der sich von 186 hauptsächlich dadurch
unterscheidet, daß es etwas teurer wird, aber das erklärt Dir alles
gern Dein Rechtsanwalt.
Post by Juergen Bors
Auch das Arbeitsamt verschenkt kein Geld, da muss schon mehr hinter
stecken.
Darüber könnte man wieder unterschiedliche Meinungen haben.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Ralf Kusmierz
2004-10-12 19:48:31 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Juergen Bors
Und wenn Ralf meint, er könnte eine
handwerkliche Ich AG eröffnen, ohne die Voraussetzungen zu haben und
ohne sich zu versichern, sollte mit mal einem Unternehmensberater reden,
bevor er hier weiter so einen Unsinn erzählt.
So langsam erscheint mir Dein Problem wirklich behandlungsbedürftig -
der Gesetzgeber hat dafür übrigens den § 186 im Strafgesetzbuch
vorgesehen.

Nimm bitte zur Kenntnis: ich habe keine Ich-AG gegründet, ich
beabsichtige das nicht und habe das auch nie behauptet. Mithin
untersage ich Dir, diese Behauptung weiterhin gegen besseres Wissen zu
wiederholen.

Falls Du das nicht verstanden haben solltest, möchte ich Dir
empfehlen, Deinerseits Deinen von Dir so warm empfohlenen RA
aufzusuchen und Dich beraten zu lassen. Solltest Du nämlich Deine
Falschbehauptungen trotz dieser Belehrung wiederholen, sind wir dann
ganz schnell bei § 187, der sich von § 186 hauptsächlich dadurch
unterscheidet, daß es etwas teurer wird, aber das erklärt Dir alles
gern Dein Rechtsanwalt.
Post by Juergen Bors
Auch das Arbeitsamt verschenkt kein Geld, da muss schon mehr hinter
stecken.
Darüber könnte man wieder unterschiedliche Meinungen haben.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Juergen Bors
2004-10-12 20:03:01 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Und wenn Ralf meint, er könnte eine
handwerkliche Ich AG eröffnen, ohne die Voraussetzungen zu haben und
ohne sich zu versichern, sollte mit mal einem Unternehmensberater reden,
bevor er hier weiter so einen Unsinn erzählt.
So langsam erscheint mir Dein Problem wirklich behandlungsbedürftig -
der Gesetzgeber hat dafür übrigens den § 186 im Strafgesetzbuch
vorgesehen.
Du hast es nicht anders gewollt. Ich gratuliere, du bist bei mir der
erste dieses Jahr.


PLONK.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Ralf Kusmierz
2004-10-12 20:15:06 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Und wenn Ralf meint, er könnte eine
handwerkliche Ich AG eröffnen, ohne die Voraussetzungen zu haben und
ohne sich zu versichern, sollte mit mal einem Unternehmensberater reden,
bevor er hier weiter so einen Unsinn erzählt.
So langsam erscheint mir Dein Problem wirklich behandlungsbedürftig -
der Gesetzgeber hat dafür übrigens den § 186 im Strafgesetzbuch
vorgesehen.
Du hast es nicht anders gewollt. Ich gratuliere, du bist bei mir der
erste dieses Jahr.
PLONK.
Einen Widerruf kann ich daraus beim besten Willen nicht entnehmen, und
als Entschuldigung kann man das nicht wirklich auffassen. Aber dafür
dürfte jetzt klar sein, auf wen ich eigentlich von vornherein hätte
verzichten können. Aber bevor er sich wirklich reinreitet ...
Post by Juergen Bors
--
Mit freundlichen Grüßen
Ach, wie neckisch ... immer für ein Scherzchen zu haben?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Bernd Schnürer
2004-10-13 06:52:41 UTC
Permalink
Ralf Kusmierz schrieb:

schnipp

Du überziehst mit Deinen Drohungen gegenüber Jürgen ganz gewaltig.

Ihr habt beide nicht begriffen, dass diese Thema etwas komplexer als von
vielen sog. "Fachleuten" angenommen ist.

Es gibt, zum Teufel nochmal, nicht "ein" Verbot.

Man muss die Problematik in ihrer aus vielen Einzelteilen
zusammengesetzten Komplexität erkennen.

Eigentlich ist es ganz einfach zu verstehen, wenn man sich ausgiebig mit
der Materie befasst.

Befasst man sich nicht damit, versteht man auch nicht. Daher hilft hier
alles diskutieren nicht, man muss sich durch die VDE, die BGV A2 (VGB4)
sowie die Handwerksordnung lesen. Dann noch alles verstehen, in
Zusammenhang bringen und fertich!


Gruss, Bernd
Ralf Kusmierz
2004-10-13 09:18:56 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Bernd Schnürer
Du überziehst mit Deinen Drohungen gegenüber Jürgen ganz gewaltig.
Drohungen? Ich habe ihn mehrfach darauf hingewiesen, daß es nicht um
_mich_ geht - wenn er das vorsätzlich nicht zur Kenntnis nimmt,
erfüllt das den Tatbestand der üblen Nachrede, und dagegen werde ich
mich selbstverständlich zur Wehr setzen. Im Wiederholungsfalle setzt
es dann eben eine (kostenpflichtige) strafbewehrte
Unterlassungserklärung, Strafanzeige bleibt natürlich vorbehalten.
Alles hat Grenzen.
Post by Bernd Schnürer
Ihr habt beide nicht begriffen, dass diese Thema etwas komplexer als von
vielen sog. "Fachleuten" angenommen ist.
Es gibt, zum Teufel nochmal, nicht "ein" Verbot.
Wenn Du mein OP noch einmal liest, wirst Du feststellen, daß ich davon
ausgehe, daß es eigentlich nicht angehen kann, daß Laien einfach so an
sicherheitsrelevanten Sachen rummachen. Die Frage ist lediglich, an
welchen rechtlichen Regelungen man das festmachen kann. Darüber kann
man diskutieren oder es bleiben lassen - rechthaberisches
beleidigendes Oberlehrerverhalten ist da aber gewiß kontraproduktiv,
und das lasse ich mir jedenfalls nicht bieten. (Es waren noch mehrere
weitere Unverschämtheiten in den Posts enthalten - gewisse Kreise
verfügen halt eher nicht über die heutzutage so hochgelobten "soft
skills". Von zivilisierten Menschen wäre eine Entschuldigung mehr als
angebracht gewesen.)
Post by Bernd Schnürer
Man muss die Problematik in ihrer aus vielen Einzelteilen
zusammengesetzten Komplexität erkennen.
Versuchen wir doch die ganze Zeit ...
Post by Bernd Schnürer
Eigentlich ist es ganz einfach zu verstehen, wenn man sich ausgiebig mit
der Materie befasst.
Magst Du es im Zusammenhang erklären?
Post by Bernd Schnürer
Befasst man sich nicht damit, versteht man auch nicht. Daher hilft hier
alles diskutieren nicht, man muss sich durch die VDE, die BGV A2 (VGB4)
sowie die Handwerksordnung lesen. Dann noch alles verstehen, in
Zusammenhang bringen und fertich!
Es stellt sich allemal die Frage nach der allgemeinen
Handlungsfreiheit und den Normadressaten. Nehmen wir mal das Beispiel
des Klasse-II-Gerätes mit dem Isolationsfehler. Mir wird implizit
vorgeworfen, daß, wenn ich an ein solches Gerät einen neuen Stecker
montieren würde, ich ohne Prüfung einen solchen nicht erkennen würde.

In gewisser Weise kann amn aber durchaus behaupten, daß ein solcher
gefahrbringender Fehler gar nicht vorkommen kann. Die Philosophie der
schutzisolierten Geräte ist es doch gerade, dem Anwender keine
anfaßbaren leitfähigen Flächen anzubieten, die Potential annehmen
können, und die Isolation konstruktiv mechanisch so haltbar
auszubilden, daß man sich auf ihre Funktion verlassen kann, wenn sie
optisch mechanisch unbeschädigt erscheint.

(Warum dann Klasse-II-Geräte auch metallische Körper haben können,
habe ich leider nie begriffen - wenn Metall mechanisch erforderlich
ist, dann möge man dasselbe doch bitte wieder isoliert umhüllen oder
gleich ein Klasse-I-Gerät vorsehen.)

Auch ist ein Ableitstrom von 2mA weder gefahrbringend, noch würde er
überhaupt ein RCD anregen (natürlich ist er nicht in Ordnung, aber in
der Betriebsanleitung steht schließlich drin, daß weder die
Heckenschere noch die Bohrmaschine vor der Benutzung unter Wasser
gesetzt werden dürfen). Ich halte jedenfalls (und hoffentlich zu
recht) unter normalen Haushaltsbedingungen und unter Beachtung der
Bedienungsvorschriften verwendete Geräte für lebensdauersicher bzw.
bin der Ansicht, daß man das von Consumer-Produkten auf jeden Fall
erwarten muß.

Und im Umkehrschluß halte ich daher Wiederholungsprüfungen schlicht
für überflüssig (im gewerblichen Bereich sieht das ein wenig anders
aus). Der Nachweis der Einhaltung von Bauvorschriften ist also
konstruktiv und meßtechnisch genau einmal zu führen, und zwar vom
Hersteller (bzw. bei gelegentlichen Nachkontrollen im Verlauf der
Fertigung).

Wenn an der Gerätesicherheit Zweifel bestehen (und für diese ist
allemal der Benutzer verantwortlich), kann man natürlich entsprechende
Prüfungen und ggf. Instandsetzungen veranlassen, und dann ist der
ausführende Betrieb natürlich vertraglich in der Pflicht, die
entsprechenden Prüfungen auch vorzunehmen, mit allen haftungs- und
strafrechtlichen Konsequenzen.

Aber überzogene Wunschvorstellungen aus den Reihen der darbenden
Branche sind unter allgemeinpolitischen Vorstellungen überhaupt nicht
wünschenswert: die Entmündigung des Bürgers, einfache Tätigkeiten
nicht mehr ausführen zu dürfen (Gipfel der Lächerlichkeit: Anmeldung
eines Gebäudereinigerbetriebs mit Fachkundenachweis, um einfache
Putztätigkeiten auszuführen), führt dazu, daß viele Leistungen nicht
mehr in Anspruch genommen werden können. Man kann Staubsauger so
sicher machen, daß sie sich manche Bevölkerungskreise dann eben ggf.
nicht mehr leisten können - bekanntlich wächst die Armut bedrohlich
an. Ist das sinnvoll oder wünschenswert?

Wenn von Elektrogeräten im Vergleich zu sonstigen Lebensrisiken
tatsächlich besondere Gefahren ausgehen würden, wäre das einsehbar -
realistisch betrachtet, ist das aber gar nicht so. Auch die sehr viel
gefährlicheren Verkehrsunfälle beruhen weitgehend nicht auf
technischen Mängeln, sondern auf verhaltensbedingten Ursachen. Und die
Technik ist nicht etwa deswegen so sicher, weil die Geräte so
sorgfältig gewartet werden, sondern weil erfreulicherweise ein hohes
Maß an konstruktiver inhärenter Sicherheit vorhanden ist.

Von daher sind die hier mehrfach vertretenen Ansichten über die
Befugnisse bei der Instandsetzung von Geräten sachlich wenig
gerechtfertigt, auch, wenn sie durch die (immer noch nicht hinreichend
geklärte) Rechtslage gedeckt sein mögen. Daß in der Debatte seitens
der "Profis" auch reichlich viel Heuchelei steckt (die sehen das
nämlich hinsichtlich der Notwendigkeit von Prüfungen ähnlich wie ich
und verzichten darauf effektiv, fälschen stattdessen vielfach die
Prüfdokumentationen), wurde nun schon hinreichend festgestellt.

Und ja, ich wäre durchaus dafür, daß Versicherungen,
Verbraucherschutzorganisationen und Gewerbeaufsicht den Handwerkern
genauer auf die Finger sehen, auch, wenn absehbar ist, daß dann auch
noch die letzte Säule des guten Rufs der deutschen Wirtschaft im Sumpf
versinkt, nachdem die Industrie schon durch "Nieten in Nadelstreifen"
geprägt ist und für das Bildungswesen nur PISA genannt zu werden
braucht - ich will schließlich wenigstens für mein Geld die bezahlte
Gegenleistung auch haben. (Letzteres läuft im Endeffekt auf die
beklagenswerte Situation hinaus, daß technisch mögliche
Instandsetzungen nicht mehr stattfinden, weil die notwendigen Kosten
bei Haushaltsgeräten die Neubeschaffung oft übersteigen würden - einer
der Gründe für die Wegwerfmentalität. Der "Puscher" kann übrigens
letztlich kaum billiger sein - die Kosten entstehen weniger durch die
Ausführung der Arbeiten an sich, sondern mehr durch die Verwaltung -
Aquisition, Anfahrt, Buchhaltung - und natürlich die Abgaben und ggf.
auch Versicherungsbeiträge.)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Bernd Schnürer
2004-10-13 10:43:38 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
X-No-Archive: Yes
schnipp
Post by Ralf Kusmierz
Post by Bernd Schnürer
Ihr habt beide nicht begriffen, dass diese Thema etwas komplexer als von
vielen sog. "Fachleuten" angenommen ist.
Es gibt, zum Teufel nochmal, nicht "ein" Verbot.
Wenn Du mein OP noch einmal liest, wirst Du feststellen, daß ich davon
ausgehe, daß es eigentlich nicht angehen kann, daß Laien einfach so an
sicherheitsrelevanten Sachen rummachen. Die Frage ist lediglich, an
welchen rechtlichen Regelungen man das festmachen kann. (schnipp)
Ich habe Dein Posting gelesen und auch begriffen. Allerdings, und hier
kannst Du noch so sehr zweifeln und eine anders lautende Antwort suchen,
ist es nun mal so, dass jeder an sicherheitsrelevanten Sachen
"rummfummeln" darf. Das alleine ist nicht verboten, Du wirst auch
nirgendwo eine Vorschrift oder ein Gesetz finden, das solches verbietet.
Es gibt keine strafbare Handlung solange _nichts_ passiert! Diese
Handlung wird erst dann strafbar bzw. haftungspflichtig, wenn ein
Schaden _entstanden_ ist.

Allerdings würde hier im Vorfeld eines Schadens wohl am ehesten die
Handwerks/Gewerbeordnung greifen.

Nur, und hier gehen die Spekulationen schon wieder los: Was wäre, wenn
der gute "Steckerwechsler" eine bestandene Ausbildung zur
"elektrotechnisch unterwiesenen Person" im Bezug auf das Wechseln von
Gerätezuleitungen vorweisen kann? Oder eine vergleichbare Qualifikation?
Oder er kann schlicht und ergreifend wie auch immer nachweisen, dass er
die Fähigkeit besitzt, einen Schuko/Eurostecker zu wechseln.

Daher stehe ich persönlich auf dem Standpunkt: "Machen lassen"!

Wenn es knallt und die Vorschriften/Regelwerke nicht eingehalten wurde,
hat der gute Mann das Problem, dass keine Versicherung einsteht und er
mit seinem vollen Privatvermögen haften muss. Wie jede "verantwortliche
Elektrofachkraft", die Mist baut, auch.

Das ist ja gerade das Problem mit den Verantwortlichkeiten in der
Elektrotechnik, kaum einer weiss Bescheid, aber jeder wird in einem
Schadenfall mit den dann greifenden Vorschriften/Regeln Bekanntschaft
machen (müssen).

Wie ein mir ehemals bekannter Elektromeister, der auch eine riesigen
Schaden gebaut und sich daraufhin selbst aufgeknüpft hat. Der Mann war
übrigens eine hervorragende Fachkraft. Tut hier zwar nichts zur Sache,
aber zeige mir _den_ Menschen, der keine Fehler macht.

(Den Rest des Postings habe ich mir erlaubt zu wegkürzen).


Gruss, Bernd


(Übrigens ist bei einem Klasse II Gerät mit Metallmantel die Isolation
innen. Hat den selben (Isolations-)Effekt wie eine aussen liegende). ;-)
Ralf Kusmierz
2004-10-13 14:06:05 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Bernd Schnürer
Post by Ralf Kusmierz
Wenn Du mein OP noch einmal liest, wirst Du feststellen, daß ich davon
ausgehe, daß es eigentlich nicht angehen kann, daß Laien einfach so an
sicherheitsrelevanten Sachen rummachen. Die Frage ist lediglich, an
welchen rechtlichen Regelungen man das festmachen kann. (schnipp)
Ich habe Dein Posting gelesen und auch begriffen. Allerdings, und hier
kannst Du noch so sehr zweifeln und eine anders lautende Antwort suchen,
ist es nun mal so, dass jeder an sicherheitsrelevanten Sachen
"rummfummeln" darf. Das alleine ist nicht verboten, Du wirst auch
nirgendwo eine Vorschrift oder ein Gesetz finden, das solches verbietet.
Es gibt keine strafbare Handlung solange _nichts_ passiert!
Tja, ich finde, daß es so sein sollte, wie Du das siehst (wobei man
den Ausführenden eben auch ein verantwortlichkeit für ihre Arbeiten
auferlegen muß), aber andere sehen das eben wieder anders. Und nun?
Post by Bernd Schnürer
Diese
Handlung wird erst dann strafbar bzw. haftungspflichtig, wenn ein
Schaden _entstanden_ ist.
Allerdings würde hier im Vorfeld eines Schadens wohl am ehesten die
Handwerks/Gewerbeordnung greifen.
Inwiefern im Vorfeld?
Post by Bernd Schnürer
Nur, und hier gehen die Spekulationen schon wieder los: Was wäre, wenn
der gute "Steckerwechsler" eine bestandene Ausbildung zur
"elektrotechnisch unterwiesenen Person" im Bezug auf das Wechseln von
Gerätezuleitungen vorweisen kann? Oder eine vergleichbare Qualifikation?
Oder er kann schlicht und ergreifend wie auch immer nachweisen, dass er
die Fähigkeit besitzt, einen Schuko/Eurostecker zu wechseln.
Daher stehe ich persönlich auf dem Standpunkt: "Machen lassen"!
Wenn es knallt und die Vorschriften/Regelwerke nicht eingehalten wurde,
hat der gute Mann das Problem, dass keine Versicherung einsteht und er
mit seinem vollen Privatvermögen haften muss. Wie jede "verantwortliche
Elektrofachkraft", die Mist baut, auch.
Der Punkt ist: was wäre, wenn die eigentliche Arbeit (Steckerwechseln)
sachgerecht ausgeführt wurde, aber ein Schaden entsteht, der durch die
Reparatur (Steckerwechsel) nicht verursacht wurde, sondern durch einen
Gerätefehler (Isolationsfehler), der mutmaßlich zum Vorschein gekommen
wäre, wenn eine Prüfung stattgefunden hätte? Man könnte der Ansicht
sein, daß ein Fachbetrieb dafür eine Garantenstellung hat. Was aber,
wenn der nicht-fachmännische Schrauber den Auftraggeber auf Sinn und
Nutzen einer solchen Prüfung hinweist, erklärt, daß er sie nicht
durchführt und auf die Eigenverantwortung des Betreibers hinweist?
Kann er sich diesbezüglich von einer Haftung für verborgene Mängel
straf- und zivilrechtlich wirksam freizeichnen, oder nicht?

Nehmen wir den Fall im Gewerbe: Lehrwerkstatt Schlosserei (oder wie
das jetzt heißt), Azubi bearbeitet Anschlußleitung von $Gerät mit
Bolzenschneider. Nachdem der cholerische Anfall des Ausbilders
abgeklungen ist, fragt er den "Täter", ob er wisse, wie so ein Stecker
angeschlossen wird. "Jo, Meister!" sagt der. Und dann sagt ihm der
Meister: "Nu schraub den mal an die Restleitung hübsch wieder dran,
nech, und denn zeigst du mir das, bevor du den Stecker wieder
zumachst!" Azubi trifft in der Pause den Azubi-Kollegen aus der
E-Abteilung und leiht sich Adernendhülsen und Zange, macht den Stecker
ordentlich dran und zeigt das dem Meister, der ist zufrieden, Stecker
wird zugeschraubt, $Gerät geht in die Produktion, und bei der nächsten
Routine-Prüfung merkt der Betriebselektriker auch nicht, daß die
Anschlußleitung jetzt 10cm kürzer ist.

Der Blech-Meister hätte die Reparatur natürlich nicht anordnen dürfen,
aber ich kann nicht erkennen, warum der Azubi sie nicht trotzdem hätte
ausführen dürfen, obwohl er kein Lichtelfix ist. (Es hätten dem Azubi
aber natürlich auch keine Nachteile entstehen dürfen, wenn er den
Meister unter Hinweis auf die UVV darauf hingewiesen hätte, daß er für
eine Steckermontage nicht qualifiziert ist, sondern das bloß kann.)
Post by Bernd Schnürer
(Den Rest des Postings habe ich mir erlaubt zu wegkürzen).
Sowas mache ich immer ohne besonderen Hinweis.
Post by Bernd Schnürer
(Übrigens ist bei einem Klasse II Gerät mit Metallmantel die Isolation
innen. Hat den selben (Isolations-)Effekt wie eine aussen liegende). ;-)
Wenn sie i. O. ist, ja, ist mir klar. Das Problem ist aber die
Beschädigung: Gerät mit Plastikgehäuse runtergefallen, Gehäuse
zersprungen -> Isolation offensichtlich nicht mehr in Ordnung. Wenn
aber die Bohrmaschine mit dem Metallgehäuse durch den Lüfter
Strahlkies oder Duschwasser angesaugt hat oder dieselbe heftig gegen
eine scharfe Kante gebumst wurde, dann hat das Blechgehäuse nur
minimale Schäden (deshalb nimmt man es ja), die Isolation kann aber
defekt sein, ohne daß man das äußerlich erkennt, das Blechgehäuse kann
relativ niederohmig auf Potential liegen, und der Bediener läßt den
Griff einfach nicht mehr los. Und deshalb hielte ich auch hier eine
zusätzliche isolierende Umhüllung für wünschenswert.

Außerdem spräche meistens nichts dagegen, so ein Gerät mit metallener
Hülle gleich als Klasse-I-Gerät zu konzipieren und den zusätzlichen
Schutz der verstärkten Isolierung trotzdem drinzubehalten. Das Risiko,
daß über den PE Berührungsspannungen auf das Gerät verschleppt werden
oder ein PE aus anderen Gründen nicht in den Arbeitsbereich darf, ist
überschaubar. In den seltenen Spezialfällen muß dann wirklich der
Betriebselektriker ran und entsprechend modifizieren, dann aber
wirklich mit Isolationsprüfung.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Ralf Kusmierz
2004-10-08 19:32:17 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Bernd Schnürer
Das Problem bei einer solchen Geschichte ist der sog.
"Rechtsnorm-Charakter" der hier _im Schadensfall_ greifenden
VDE-Vorschriften.
Wer ist der Norm-Adressat?
Post by Bernd Schnürer
Solange nichts passiert, passiert auch nichts. Erst wenn die Omi
umfällt, wird der dann in Aktion tretende Staatsanwalt über einen
Gutachter die Relevanz der VDE-Regeln überprüfen lassen.
Und feststellen, daß Omi ihr Gerät nicht in Schuß gehalten hat bzw.
Sicherheitsüberprüfungen nicht durchgeführt wurden. Und dann hat
(vielleicht) der Hersteller bzw. Importeur oder auch der Händler ein
Problem, wenn er ein Gerät in Verkehr gebracht hat, das nicht den
VDE-Bestimmungen entsprach. Und was hat das mit dem Stecker zu tun?
Der war und ist, wie auch ggf. der Sachverständige feststellt, in
Ordnung.
Post by Bernd Schnürer
Sind diese _nicht_ eingehalten, so wird der Verursacher ohne irgendeinen
Versicherungsschutz dastehen.
Wenn Omi tot ist, nützt ihr eine Versicherung gar nichts. Wer ist denn
wohl der Verursacher? Übrings: wenn Du sonntags Oma besuchst, ihr die
Wäsche bügeln möchtest und dann an _ihrem_ antiken Bügeleisen eine
geputzt kriegst und tot bist, kannst Du nicht einmal Oma dafür
verantwortlich machen, auch, wenn sie vergessen hat, Dir zu sagen, daß
man den Stecker immer mit dem roten Punkt nach links in die Dose
stecken muß, weil es sonst am Bügeleisen so kribbelt.

Kann Dir nicht passieren, weil Du an Omas Elektrogeräten immer erst
eine Prüfung durchführst, bevor Du sie benutzt? Ach so, ich vergaß:
das mit dem roten Punkt konnte sie Dir gar nicht sagen, weil, der
Stecker mit dem roten Punkt war ja kaputt (Oma hatte draufgetreten),
und die nette junge Frau, die immer für Oma einkaufen geht und ihren
Hund ausführt, hatte einen neuen Stecker drangemacht, da war kein
roter Punkt dran, und da dachte Oma natürlich, wenn kein roter Punkt
dran ist, dann muß man auch nicht bescheid sagen.

(Eigentlich hatte der Freund der netten jungen Frau den Stecker
drangemacht, weil der nämlich einen Schraubendreher hat, und auch
beide Anschlußdrähte richtig reingeschraubt in die Steckerstifte. Der
hat zu der jungen Frau noch gesagt, daß Oma das Bügeleisen aber mal zu
einem Elektriker geben und prüfen lassen soll, so alt wie das ist,
nicht, daß da vielleicht noch jemand eine geputzt kriegt. Und Oma hat
das Eisen in den Schrank gestellt und wollte das auch nicht mehr
benutzen, bis in drei Wochen der Elektriker von der Hausverwaltung,
der die regelmäßige Wiederholungsprüfung an der Hausinstallation und
den FI-Test macht, kommen sollte, den wollte sie danach nämlich
fragen, ob der das auch prüfen kann, weil, die nette Frau hatte ja
gesagt ... . Aber inzwischen bist Du gekommen, hast einfach das
Bügeleisen aus dem Schrank genommen, und dann ...)
Post by Bernd Schnürer
Zumindest grobe Fahrlässigkeit wird ihm auch noch blühen.
Dann nicht mehr.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Juergen Bors
2004-10-08 21:00:33 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Bernd Schnürer
Das Problem bei einer solchen Geschichte ist der sog.
"Rechtsnorm-Charakter" der hier _im Schadensfall_ greifenden
VDE-Vorschriften.
Wer ist der Norm-Adressat?
Der Facharbeiter, der das Bügeleisen repariert und fachgerecht auf
sicherheitsrelevante Dinge überprüft hat?

Woher kommt es bloß, dass nur du nicht begreifst worüber hier gesprochen
wird? Weil du ein Laie bist?

Stelle dir vor, du bringst dein Auto in eine Fachwerkstatt, weil die
Bremsen quitschen.

Wie würde es dir gefallen, wenn der Schlosser dir anschließend sagt:
"Das Bremsenquietschen ist wieder weg, ich habe es mit Antiquietschspräh
weg bekommen. Das ständige Leuchten der Bremskontrollleuchts habe ich
auch weg bekommen- ich habe sie abgeklemmt."

Ein Sachverständiger stellt zwei Tage später fest, dass die Bremsen
deines Autos mit abgefahrenen Bremsbelägen nun mal naturgemäß anfangen
zu quietschen.

Nützt dir irgendwie nicht mehr viel, denn deine Überreste konnte man vom
Baum abkratzen. Aber es liegt im öffentlichem Interesse, dass so ein
Schlosser nicht noch mehr Autos repariert...


EOT.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Ralf Kusmierz
2004-10-09 00:03:35 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Wer ist der Norm-Adressat?
Der Facharbeiter, der das Bügeleisen repariert und fachgerecht auf
sicherheitsrelevante Dinge überprüft hat?
Eben. Und nicht der, der bloß einen neuen Stecker dranmacht.
Post by Juergen Bors
Woher kommt es bloß, dass nur du nicht begreifst worüber hier gesprochen
wird? Weil du ein Laie bist?
Wieso nimmst Du an, daß ich es nicht begreife? Die traurige Tatsache
ist einfach, daß von "interessierten Kreisen" ein Sicherheitspopanz an
die Wand gemalt wird, um ungerechtfertigte Pfründe zu verteidigen. Das
ganze ist Heuchelei: wie zahlreiche Andeutungen in diesem Thread
völlig zutreffend beschreiben, kann die Branche ihre selbstdefinierte
Wächter-Funktion gar nicht erfüllen - vorgeschriebene Meßgeräte
verstauben unbenutzt im Regal, "Verantwortliche" werden als
Strohmänner engagiert, Meßergebnisse werden erfunden und Meßprotokolle
gefälscht. Sachlich völlig gerechtfertigt: industrielle Serienprodukte
weisen ein Maß an inhärenter Sicherheit auf, das echte Prüfungen und
Messungen völlig überflüssig macht, wenn nicht schon der äußere
Anschein für Schäden spricht, und in dem Fall sind Reparaturen (mit
entsprechenden dokumentierten Prüfungen) gegenüber Neubeschaffungen
meistens unwirtschaftlich.

VDE-Vorschriften sind was für Hersteller und Errichter, aber für die
Gerätelebensdauer im nichtgewerblichen Betrieb völlig irrelevant.
Heutzutage stirbt man nicht an Elektrounfällen im Haushalt, sondern
fällt von der Leiter - die Statistik ist da völlig eindeutig.

Ich habe jetzt mehrfach nach Gestzen gefragt: die gibt es
offensichtlich nicht, es wird vielmehr wolkig eine "Handwerksordnung"
aus dem Zusammenhang gerissen und zurechtgebogen, um damit überkommene
ständische Interessen verteidigen zu können. Das ist aber mit
EU-Wettbewerbsrecht garantiert nicht konform.
Post by Juergen Bors
Stelle dir vor, du bringst dein Auto in eine Fachwerkstatt, weil die
Bremsen quitschen.
Irrelevant. Eine Fachwerkstatt hat in solchen Fragen eine
Garantenstellung. Hier geht es aber gerade nicht um Fachwerkstätten,
sondern um gelegentliche Nebentätigkeiten im Zusammenhang mit
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, und zwar um solche, die nicht zum
Kernbereich eines zulassungspflichtigen Handwerks gehören.
Post by Juergen Bors
Ein Sachverständiger stellt zwei Tage später fest, dass die Bremsen
deines Autos mit abgefahrenen Bremsbelägen nun mal naturgemäß anfangen
zu quietschen.
Hatten wir doch schon: Tankwart, Ölstand, Reifenplatzer ...

Wenn es _keine_ Fachwerkstatt ist, bleibt der Betreiber in der
Verantwortung, und der haftet nicht mal (verschuldensunabhängig) für
Betriebsgefahr, sondern nach §823 BGB nur für unerlaubte Handlungen
(Vorsatz und - meist nur grobe - Fahrlässigkeit). (Das
Straßenverkehrsrecht ist gegenüber der allgemeinen Regel eine
rechtspositive Ausnahme, weil dort *für den Halter*
verschuldensunabhängig eine Haftung aus Betriebsgefahr postuliert und
eine Versicherungspflicht dafür begründet wird.)
Post by Juergen Bors
EOT.
Wegen Deiner ignoranten penetranten Nachfragen: es ist nicht *meine*
Geschäftsidee, und Deine albernen Prüfungsfragen für
Elektrikergesellen interessieren mich nicht die Bohne. Und wo wir
gerade dabei sind: Normen sind per se schon eine ziemlich bescheuerte
Angelegenheit, weil da eben nicht drinsteht, wie man's machen soll,
sondern welche Anforderungen erfüllt sein müssen - was dann
zwangsläufig zur Folge hat, daß jahrelang darüber diskutiert wird, wie
die denn nun erfüllt werden können. Und die VDE schießt in dieser
Hinsicht wirklich so ziemlich den Vogel ab. Ganz schreckensbleich
werden die Normfetischisten erfreulicherweise immer dann, wenn z. B.
internationale Handelsorganisationen solche Normen mal als genau das
bezeichnen, was sie sind: protektionistische Handelshemmnisse.

Es spricht ja nichts dagegen, verbindliche Qualitätsstandards für
Produkte zu verwenden. Nur müssen die dann eben vertraglich vereinbart
werden. Daß Sicherheitsnormen per se Gesetzeskraft zukäme, ist
schlicht ein Ammenmärchen. Gesetze machen hierzulande immer noch die
Volksvertretungen.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Bernd Löffler
2004-10-09 07:32:27 UTC
Permalink
Tach
Post by Ralf Kusmierz
Wieso nimmst Du an, daß ich es nicht begreife? Die traurige Tatsache
ist einfach, daß von "interessierten Kreisen" ein Sicherheitspopanz an
die Wand gemalt wird, um ungerechtfertigte Pfründe zu verteidigen.
das ist überall so, zB Juristen,Schornsteinfeger,TÜV,
Gewerbeaufsichtsamt, Autohersteller mit eigenen
OnBoard-Diagnoseschnittstellen usw usw
Wer lässt freiwillig andere an den Kuchen teilhaben, das eigene Stück
wird dann ja kleiner


MfG
Juergen Bors
2004-10-09 10:37:35 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Wer ist der Norm-Adressat?
Der Facharbeiter, der das Bügeleisen repariert und fachgerecht auf
sicherheitsrelevante Dinge überprüft hat?
Eben. Und nicht der, der bloß einen neuen Stecker dranmacht.
Definiere bitte die juristische Aussage des Wortes "Reparatur". Was ist
daran so unklar?

Schon durch den Steckertausch sind Leute zu Tode gekommen.

Du glaubst also, dass du 45 Jahre deines Lebens, jede Stunde deines
Lebens fehlerfrei arbeitest? Du wirst es nicht glauben, aber auch wenn
du 20 Jahre lang Stecker getauscht hast, kann es doch mal durch eine
dumme Kombination von Zufällen sein, dass du einen Fehler machst.

Und um diesen ausgleichen zu können, ohne das du selbst oder gar der
Kunde zu Schaden kommt, ist einfach eine einfache messtechnische
Überprüfung der elektrischen Sicherheit notwendig, aber auch unter
anderem das Besichtigen des ganzen Gerätes.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Woher kommt es bloß, dass nur du nicht begreifst worüber hier gesprochen
wird? Weil du ein Laie bist?
Wieso nimmst Du an, daß ich es nicht begreife? Die traurige Tatsache
ist einfach, daß von "interessierten Kreisen" ein Sicherheitspopanz an
die Wand gemalt wird, um ungerechtfertigte Pfründe zu verteidigen.
Aha. Ungerechtfertig. Ich habe dir nicht um sonst in einem Posting in
diesem Thread ein paar Testaufgaben gestellt. Es sind einfache
Grundkenntnisse, die jeder Facharbeiter (oder Geselle) beantworten
können sollte. Ich warte noch immer auf die Lösung dieser Testaufgaben
von dir.

Sie sollen dir einfach mal zeigen, was es bedeutet Geräte zu reparieren
auf Basis dessen, was der Gesetzgeber von einem Menschen verlangt, der
sich mit der Reparatur von elektrischen Geräten befasst. Die Fragen sind
nicht besonders schwer. Es ist übrigens keine Handwerkskammer, die
solche Fragen verantwortet, sondern der Gesetzgeber verlangt es. (BBiG,
Ausbildungsordnung der betreffenden Berufe)
Post by Ralf Kusmierz
Das ganze ist Heuchelei: wie zahlreiche Andeutungen in diesem Thread
völlig zutreffend beschreiben, kann die Branche ihre selbstdefinierte
Wächter-Funktion gar nicht erfüllen - vorgeschriebene Meßgeräte
verstauben unbenutzt im Regal, "Verantwortliche" werden als
Strohmänner engagiert, Meßergebnisse werden erfunden und Meßprotokolle
gefälscht.
Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, gerade im Handwerk. Aber
man ist doch letztlich selbst dafür verantwortlich, ob man in den Knast
will oder nicht. So einfach ist das. Suche dir mal einen gerichtlich
anerkannten elektrotechnischen Sachverständigen, der wird dich genau so
stupide auf die Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln und die Messungen
nach VDE 701/702 hinweist, denn er sieht in jedem Prozess in dem er
teilnimmt, was das Nichtbeachten für Folgen hat. Wenn nach dem Unfall
eine Einspeisung einen Innenwiderstand von 0,3 Ohm hat, wird der Mensch,
der vor dem Unfall einen Innenwiderstand von 0,7 Ohm festgestellt haben
will, sich wohl einige Fragen gefallen lassen müssen.

Auch Handwerker sehen nur einen kleinen Teil der Elektrowelt.
Post by Ralf Kusmierz
VDE-Vorschriften sind was für Hersteller und Errichter, aber für die
Gerätelebensdauer im nichtgewerblichen Betrieb völlig irrelevant.
Nur weil du nicht begreifst, was VDE überhaupt soll. VDE sind einfach
nur technische Vorgehensweisen, die jemand ausprobiert, berechnet und
überprüft hat. Keiner zwingt dich eine Lösung nach VDE zu machen, nur
solltest du rechnerisch und argumentativ beweisen können, dass deine
Lösung besser ist, wie die von VDE. So gibt es Richtlinien von VDS, die
strenger sind wie die von VDE, so muss man also teilweise die
Richtlinien von VDS denen von VDE vorziehen und wohl als Stand der
Technik ansehen.
Post by Ralf Kusmierz
Heutzutage stirbt man nicht an Elektrounfällen im Haushalt, sondern
fällt von der Leiter - die Statistik ist da völlig eindeutig.
Jeder zweite gemeldete Unfall im Bereich der Elektrotechnik ist tödlich.
DAS ist viel eindeutiger.

Frage mich bitte nicht, wie viele Leiterstürze ursächlich von einem
Stromschlag ausgehen, es sind eine ganze Menge. Nur wer sagt im
Krankenhaus schon, er sei auf Grund eines Stromschlages von der Leiter
gefallen? Dann müsste er ja zugeben, dass er unter Spannung gearbeitet
hat oder er hat an einer Anlage gearbeitet, für die er nicht ausgebildet
ist.
Post by Ralf Kusmierz
Ich habe jetzt mehrfach nach Gestzen gefragt: die gibt es
offensichtlich nicht, es wird vielmehr wolkig eine "Handwerksordnung"
aus dem Zusammenhang gerissen und zurechtgebogen, um damit überkommene
ständische Interessen verteidigen zu können. Das ist aber mit
EU-Wettbewerbsrecht garantiert nicht konform.
Sie sind EU Konform. Im Elektrobereich wirst du fast weltweit nur
ausgebildete Leute finden. Selbst in den USA wird ein Elektriker
geprüft, bevor er Elektroinstallationen machen darf. Es gab einfach zu
viele Unfälle und es sind einfach die Versicherungen, die darauf
drängen, dass im Elektrobereich die Leute ausgebildet sind, weil die
Schadenfälle allgemein richtig große finanzielle Ausmaße annehmen.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Stelle dir vor, du bringst dein Auto in eine Fachwerkstatt, weil die
Bremsen quitschen.
Irrelevant. Eine Fachwerkstatt hat in solchen Fragen eine
Garantenstellung.
Du hast selbst das Gesetz der Produkthaftung gepostet, das gilt für
jeden gewerblich Arbeitenden, der gegen Geld eine Leistung erbringt.
Post by Ralf Kusmierz
Hier geht es aber gerade nicht um Fachwerkstätten,
sondern um gelegentliche Nebentätigkeiten im Zusammenhang mit
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, und zwar um solche, die nicht zum
Kernbereich eines zulassungspflichtigen Handwerks gehören.
Eine Leitung auf Klemmen zu legen ist aber nun mal einer der
Hauptgeschäfte eines Elektrikers.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Ein Sachverständiger stellt zwei Tage später fest, dass die Bremsen
deines Autos mit abgefahrenen Bremsbelägen nun mal naturgemäß anfangen
zu quietschen.
Hatten wir doch schon: Tankwart, Ölstand, Reifenplatzer ...
Wenn es _keine_ Fachwerkstatt ist, bleibt der Betreiber in der
Verantwortung, und der haftet nicht mal (verschuldensunabhängig) für
Betriebsgefahr, sondern nach §823 BGB nur für unerlaubte Handlungen
(Vorsatz und - meist nur grobe - Fahrlässigkeit). (Das
Straßenverkehrsrecht ist gegenüber der allgemeinen Regel eine
rechtspositive Ausnahme, weil dort *für den Halter*
verschuldensunabhängig eine Haftung aus Betriebsgefahr postuliert und
eine Versicherungspflicht dafür begründet wird.)
Eine KFZ Werkstatt ist genau wie ein Elektrobetrieb in Deutschland aber
ein Fachbetrieb. So kommst du nicht weiter.
Post by Ralf Kusmierz
Wegen Deiner ignoranten penetranten Nachfragen: es ist nicht *meine*
Geschäftsidee, und Deine albernen Prüfungsfragen für
Elektrikergesellen interessieren mich nicht die Bohne. Und wo wir
gerade dabei sind: Normen sind per se schon eine ziemlich bescheuerte
Angelegenheit, weil da eben nicht drinsteht, wie man's machen soll,
sondern welche Anforderungen erfüllt sein müssen - was dann
zwangsläufig zur Folge hat, daß jahrelang darüber diskutiert wird, wie
die denn nun erfüllt werden können. Und die VDE schießt in dieser
Hinsicht wirklich so ziemlich den Vogel ab. Ganz schreckensbleich
werden die Normfetischisten erfreulicherweise immer dann, wenn z. B.
internationale Handelsorganisationen solche Normen mal als genau das
bezeichnen, was sie sind: protektionistische Handelshemmnisse.
Schön, dass du keine Ahnung hast. Wieso bekommt man genormte Schrauben
inzwischen weltweit?

Wenn du ein Handelshemmnis kennenlernen willst, versuche mal einen
Schaltschrank mit Elektrik drin in die USA zu liefern.

USA, das Land der unvorstellbaren Möglichkeiten.
Post by Ralf Kusmierz
Es spricht ja nichts dagegen, verbindliche Qualitätsstandards für
Produkte zu verwenden. Nur müssen die dann eben vertraglich vereinbart
werden. Daß Sicherheitsnormen per se Gesetzeskraft zukäme, ist
schlicht ein Ammenmärchen. Gesetze machen hierzulande immer noch die
Volksvertretungen.
Sülz deinen Rechtsanwalt voll, wenn du vor Gericht sitzt. Mich
interessiert nicht was du glaubst.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Ralf Kusmierz
2004-10-09 14:24:40 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Wer ist der Norm-Adressat?
Der Facharbeiter, der das Bügeleisen repariert und fachgerecht auf
sicherheitsrelevante Dinge überprüft hat?
Eben. Und nicht der, der bloß einen neuen Stecker dranmacht.
Definiere bitte die juristische Aussage des Wortes "Reparatur". Was ist
daran so unklar?
Nichts. Es geht um die Sicherheitsüberprüfung - der Kunde kann nicht
darauf vertrauen, daß sie durchgeführt wurde, wenn das nicht
vereinbart war und der Ausführende unter Hinweis darauf, daß er gar
kein Fachmann ist, auch darauf hinweist.
Post by Juergen Bors
Schon durch den Steckertausch sind Leute zu Tode gekommen.
Ich bestreite nicht, daß der Ausführende für die korrekte
Steckermontage und evtl. Folgeschäden haftet. Der Folgeschaden muß
dann aber auch in einem kausalen Zusammenhang mit der ggf.
fehlerhaften Instandsetzung stehen. Sie ist aber nicht fehlerhaft,
wenn sich der "Gelegenheitstäter" nicht um das falsche Ende der
Leitung kümmert.
Post by Juergen Bors
Und um diesen ausgleichen zu können, ohne das du selbst oder gar der
Kunde zu Schaden kommt, ist einfach eine einfache messtechnische
Überprüfung der elektrischen Sicherheit notwendig, aber auch unter
anderem das Besichtigen des ganzen Gerätes.
Wann wirst Du endlich begreifen, daß jemand, der den Auftrag "Dreh die
Schrauben da fest" ausführt, dadurch nicht die Verantwortung dafür
übernimmt, daß das Gerät, an dem sich die Schrauben befinden, auch
unter Gesichtspunkten der Betriebs- und Gerätesicherheit in Ordnung
ist? Er darf natürlich (auch nicht implizit) den Eindruck erwecken,
daß er das täte.
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Die traurige Tatsache
ist einfach, daß von "interessierten Kreisen" ein Sicherheitspopanz an
die Wand gemalt wird, um ungerechtfertigte Pfründe zu verteidigen.
Aha. Ungerechtfertig.
Genau.
Post by Juergen Bors
Ich habe dir nicht um sonst in einem Posting in
diesem Thread ein paar Testaufgaben gestellt. Es sind einfache
Grundkenntnisse, die jeder Facharbeiter (oder Geselle) beantworten
können sollte. Ich warte noch immer auf die Lösung dieser Testaufgaben
von dir.
Post by Ralf Kusmierz
Wegen Deiner ignoranten penetranten Nachfragen: es ist nicht *meine*
Geschäftsidee, und Deine albernen Prüfungsfragen für
Elektrikergesellen interessieren mich nicht die Bohne.
nicht verstanden?
Post by Juergen Bors
Sie sollen dir einfach mal zeigen, was es bedeutet Geräte zu reparieren
auf Basis dessen, was der Gesetzgeber von einem Menschen verlangt, der
sich mit der Reparatur von elektrischen Geräten befasst. Die Fragen sind
nicht besonders schwer. Es ist übrigens keine Handwerkskammer, die
solche Fragen verantwortet, sondern der Gesetzgeber verlangt es. (BBiG,
Ausbildungsordnung der betreffenden Berufe)
Klugscheißer! Erstens bedeutet die Tatsache, daß ich Deine dummen
Fragen ignoriere, noch lange nicht, daß ich sie nichts sehr wohl
beantworten könnte, und zweitens: warum sollte mich eine
Ausbildungsordnung für Elektriker interessieren? Ich bilde doch keine
aus.
Post by Juergen Bors
Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, gerade im Handwerk.
Klar, die schwarzen Schafe. Aber an dieser kleinen Minderheit von
höchstens 90% darf man sich doch nicht orientieren, man muß doch von
der Mehrheit der gewissenhaften und ordentlichen ausgehen ;-)
Post by Juergen Bors
Keiner zwingt dich eine Lösung nach VDE zu machen, nur
solltest du rechnerisch und argumentativ beweisen können, dass deine
Lösung besser ist, wie die von VDE.
Ja, ich weiß das. Und ich weiß auch, daß die Vorschriften überhaupt
nur im gewerblichen Bereich einzuhalten sind - privat zu Hause kann
ich bei mir blanke spannungsführende Drähte durch die Gegend spannen,
wie ich lustig bin, solange dadurch niemand anderes zu Schaden kommt.
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Heutzutage stirbt man nicht an Elektrounfällen im Haushalt, sondern
fällt von der Leiter - die Statistik ist da völlig eindeutig.
Jeder zweite gemeldete Unfall im Bereich der Elektrotechnik ist tödlich.
DAS ist viel eindeutiger.
Nur jeder zweite? Wo doch Stromunfälle im allgemeinen binär ausgehen:
tot oder nicht tot? Und bei "nicht tot" eigentlich im Privatbereich
weder ein behandlungsbedürftiger Schaden noch eine Veranlassung zu
einer Meldung gegeben sein dürfte? Ach so: über die Unfallhäufigkeit
sagt das natürlich genau nichts aus, was sol das also?
Post by Juergen Bors
Frage mich bitte nicht, wie viele Leiterstürze ursächlich von einem
Stromschlag ausgehen, es sind eine ganze Menge.
Ja? Glaubst Du? Und warum glaubst Du das? Ich kenne sogar eine
Elektrikerin, die bei der Arbeit von der Leiter gefallen ist: die
Leuchte, die sie von der Decke abnahm, war nur mit einer Schraube
ordentlich befestigt, die andere war stark gekürzt, weil sich dort ein
Stahlträger befand - Vollidiot, das (der die Leuchte montiert hatte).
Die Ärmste hat sich bei dem Sturz auf ihren Allerwertesten gesetzt und
hatte dabei leider einen dicken Schraubendreher in der Gesäßtasche -
bleibende Folgen blieben zum Glück nicht zurück. Ein Stromunfall war
das aber nicht.
Post by Juergen Bors
Nur wer sagt im
Krankenhaus schon, er sei auf Grund eines Stromschlages von der Leiter
gefallen? Dann müsste er ja zugeben, dass er unter Spannung gearbeitet
hat oder er hat an einer Anlage gearbeitet, für die er nicht ausgebildet
ist.
Was regelmäßig dazu führt, daß man sich Schnittverletzungen zuzieht,
beim Fensterputzen aus demselben fällt, sich mit heißem Fett am Herd
verbrennt usw. - das Wort "Haushalt" ist Dir auch unbekannt?
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Das ist aber mit
EU-Wettbewerbsrecht garantiert nicht konform.
Sie sind EU Konform.
Dafür hast Du natürlich Quellen, z. B. Urteile.
Post by Juergen Bors
Im Elektrobereich wirst du fast weltweit nur
ausgebildete Leute finden. Selbst in den USA wird ein Elektriker
geprüft, bevor er Elektroinstallationen machen darf. Es gab einfach zu
viele Unfälle und es sind einfach die Versicherungen, die darauf
drängen, dass im Elektrobereich die Leute ausgebildet sind, weil die
Schadenfälle allgemein richtig große finanzielle Ausmaße annehmen.
Eben, die Versicherungen. Und das ist auch gut so und genau das, was
ich erwarten würde. Versicherungen sind aber keine Gesetzgeber. Ich
habe nichts dagegen, daß eine Betriebshaftpflichtversicherung von
ihren Kunden einen Sachkundenachweis verlangt und ggf. auch
weitergehende Auflagen in ihren Versicherungsbedingungen ausspricht.
Aber den Gesetzgeber geht das eher nichts an (außer, er schreibt den
Abschluß einer Betriebshaftpflichtversicherung vor, was er für Putz-
und Flick-Ich-AGs nicht tut).
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Irrelevant. Eine Fachwerkstatt hat in solchen Fragen eine
Garantenstellung.
Du hast selbst das Gesetz der Produkthaftung gepostet, das gilt für
jeden gewerblich Arbeitenden, der gegen Geld eine Leistung erbringt.
Nein, ich habe das Sachmängelhaftungsrecht des BGB zitiert, und das
bezieht sich natürlich nur auf vom Lieferanten erbrachte Produkte und
Leistungen, umfaßt aber eben keine Garantenstellung. Der Tankwart
zahlt den neuen Motor, wenn er beim Ölstandmessen den Ölmangel nicht
erkannt hat, aber nicht die Invalidenrente, wenn der Reifen platzt.
Insofern hat er natürlich keine Garantenstellung und auch keine
Verpflichtung zur Sachmängelhaftung.
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Hier geht es aber gerade nicht um Fachwerkstätten,
Verstanden?
Post by Juergen Bors
Eine Leitung auf Klemmen zu legen ist aber nun mal einer der
Hauptgeschäfte eines Elektrikers.
Ach ja?
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Hatten wir doch schon: Tankwart, Ölstand, Reifenplatzer ...
Nicht wahr ...
Post by Juergen Bors
Eine KFZ Werkstatt ist genau wie ein Elektrobetrieb in Deutschland aber
ein Fachbetrieb. So kommst du nicht weiter.
Aber nicht der Tankwart. Mit dem Argument dürfte nämlich der
Hausmeister (gelernter GaWaSchi) auch keine Glühlampe wechseln.
Post by Juergen Bors
Schön, dass du keine Ahnung hast.
:-)
Post by Juergen Bors
Wieso bekommt man genormte Schrauben inzwischen weltweit?
Weil sie am Markt nachgefragt werden.
Post by Juergen Bors
Sülz deinen Rechtsanwalt voll, wenn du vor Gericht sitzt.
Was soll ich da? Was schwätzt Du so wirr? Gehen die Geschäfte
schlecht?
Post by Juergen Bors
Mich interessiert nicht was du glaubst.
Dann haben wir ja endlich mal etwas gemeinsam.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Juergen Bors
2004-10-10 11:46:34 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Definiere bitte die juristische Aussage des Wortes "Reparatur". Was ist
daran so unklar?
Nichts. Es geht um die Sicherheitsüberprüfung - der Kunde kann nicht
darauf vertrauen, daß sie durchgeführt wurde, wenn das nicht
vereinbart war und der Ausführende unter Hinweis darauf, daß er gar
kein Fachmann ist, auch darauf hinweist.
Oh Mann. Gehe zu deinem Rechtsanwalt und lasse es dir noch mal erklären,
warum so ein Vorgehen strafbar ist (so ist es wirklich strafbar). So
viel Zeit wie ich mit dir vergeudet habe, hätte ich sie auch für gut was
anders nutzen können.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Schon durch den Steckertausch sind Leute zu Tode gekommen.
Ich bestreite nicht, daß der Ausführende für die korrekte
Steckermontage und evtl. Folgeschäden haftet. Der Folgeschaden muß
dann aber auch in einem kausalen Zusammenhang mit der ggf.
fehlerhaften Instandsetzung stehen.
Nicht direkt. Ein Mensch (egal welche Ausbildung er hat), der gegen Geld
ein Gerät repariert (nichts von wegen Öl beim Auto auffüllen, was ein
Laie auch darf), hat sicherheitsrelevante Dinge (Beim Auto die Dinge,
die für ein Auto laut StVO notwendig sind, wie Bremsen, Licht,
Reifenprofil; bei Elektrogeräten die in VDE 701/702 aufgeführten Dinge;
Bei Gasheizungen die Dichtigkeit der Leitungen, die Abgaswerte) auf
jeden Fall zu überprüfen, er darf kein unsicheres Gerät (Auto, Heizung,
Bügeleisen) aus seiner Hand geben. Wenn er die Prüfung nicht selbst
machen kann, hat der Reparierende (nicht der Kunde) jemanden zu
beauftragen, der eine derartige Prüfung macht. So sehen es die
Versicherungen und so wenden es die Gerichte auch an (Stand der
Technik).

Es geht einfach um deinen eigenen Schutz (nicht nur
versicherungstechnisch, sondern auch gesundheitlich) sondern auch um den
Schutz des unkundigen Kunden.

Dem Kunden eine sicherheitsrelevante Prüfung (die vor der
Wiederinbetriebnahme, also vor dem Probelauf gemacht wird) aufzubürden
ist vertraglich wirkungslos, es sei denn, dein Kunde ist eine Firma (die
ist allgemein nicht unkundig), da gelten andere Regeln.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Und um diesen ausgleichen zu können, ohne das du selbst oder gar der
Kunde zu Schaden kommt, ist einfach eine einfache messtechnische
Überprüfung der elektrischen Sicherheit notwendig, aber auch unter
anderem das Besichtigen des ganzen Gerätes.
Wann wirst Du endlich begreifen, daß jemand, der den Auftrag "Dreh die
Schrauben da fest" ausführt, dadurch nicht die Verantwortung dafür
übernimmt, daß das Gerät, an dem sich die Schrauben befinden, auch
unter Gesichtspunkten der Betriebs- und Gerätesicherheit in Ordnung
ist? Er darf natürlich (auch nicht implizit) den Eindruck erwecken,
daß er das täte.
QUELLE?

Wenn du ein elektrisches Gerät öffnest und dafür sogar Geld verlangst,
hast du fachkundig zu sein. Siehe: VDE 105, Berechtigte Personen, und
wieder: Das ist der Stand der Technik, Folge: Zuwiderhandlung hat
gerichtliche Auswirkungen. Es steht zudem auch in anderen Richtlinien
(UVV, VBG) ebenso drin, die nicht so direkt mit Elektrik zu tun haben.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Ich habe dir nicht um sonst in einem Posting in
diesem Thread ein paar Testaufgaben gestellt. Es sind einfache
Grundkenntnisse, die jeder Facharbeiter (oder Geselle) beantworten
können sollte. Ich warte noch immer auf die Lösung dieser Testaufgaben
von dir.
Post by Ralf Kusmierz
Wegen Deiner ignoranten penetranten Nachfragen: es ist nicht *meine*
Geschäftsidee, und Deine albernen Prüfungsfragen für
Elektrikergesellen interessieren mich nicht die Bohne.
nicht verstanden?
Das du dir überlegt hast, dass _du dir_ ein Prüfgerät holen wolltest und
dir Gedanken darüber gemacht hast, was es kostet. Andere Aussagen in
diesem Thread von dir bestätigen diesen Eindruck.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Sie sollen dir einfach mal zeigen, was es bedeutet Geräte zu reparieren
auf Basis dessen, was der Gesetzgeber von einem Menschen verlangt, der
sich mit der Reparatur von elektrischen Geräten befasst. Die Fragen sind
nicht besonders schwer. Es ist übrigens keine Handwerkskammer, die
solche Fragen verantwortet, sondern der Gesetzgeber verlangt es. (BBiG,
Ausbildungsordnung der betreffenden Berufe)
Klugscheißer! Erstens bedeutet die Tatsache, daß ich Deine dummen
Fragen ignoriere, noch lange nicht, daß ich sie nichts sehr wohl
beantworten könnte,
Dann tue es doch mal. Ich würde einfach mal gerne wissen, wie ein Laie
solche Fragen beantworten würde. Über die wahren Antworten wärst du
sicher überrascht.
Post by Ralf Kusmierz
und zweitens: warum sollte mich eine
Ausbildungsordnung für Elektriker interessieren? Ich bilde doch keine
aus.
Du sollst dir den Ausbildungsinhalt und die Ziele mal anschauen. Da
steht nicht nur was von wegen Dosen stemmen drin, das ist bald der
geringste Teil der Ausbildung. Es heißt ja auch nicht mehr Elektriker
sondern:

Elektroniker/in - Energie- und Gebäudetechnik
Elektroniker/in - Gebäude- und Infrastruktursysteme
Elektroniker/in - Geräte und Systeme
usw.

Du siehst: Die Anforderungen an die Leute steigen immer weiter.
An deinem neuen Auto willst du sicher auch nichts mehr reparieren
wollen, weil viele Dinge komplizierter sind wie sie scheinen.
Post by Ralf Kusmierz
Ja, ich weiß das. Und ich weiß auch, daß die Vorschriften überhaupt
nur im gewerblichen Bereich einzuhalten sind - privat zu Hause kann
ich bei mir blanke spannungsführende Drähte durch die Gegend spannen,
wie ich lustig bin, solange dadurch niemand anderes zu Schaden kommt.
Das darf man auch in der Industrie. Oder meinst du Freileitungen sind
isoliert? Solange man VDE einhält, ist vieles erlaubt, man muss nur
wissen was man tut. Und noch was: Gewerbliche Handlungen können auch bei
dir zu Hause statt finden. Pfuschen darf ein jeder nur an Dingen, die im
gehören, das Bügeleisen von Oma Wilfriede gehört dir aber nicht, also
darfst du auch nicht dran rum schrauben. Schon gar nicht, wenn du dafür
Geld verlangst, dann ist es schon eine gewerbliche Handlung.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Heutzutage stirbt man nicht an Elektrounfällen im Haushalt, sondern
fällt von der Leiter - die Statistik ist da völlig eindeutig.
Jeder zweite gemeldete Unfall im Bereich der Elektrotechnik ist tödlich.
DAS ist viel eindeutiger.
tot oder nicht tot?
Oh nein, Verbrennungen (von einem kleinen Fleck am Finger bis hin zum
verkochen der ganzen Körperflüssigkeiten, meist innere Verbrennungen,
von außen kaum sichtbar), Druckschädigungen (z.B. Trommelfell),
Schädigung der Netzhäute (z.B. verblitzt), Verlust von Extremitäten
(verbrannt, zerfetzt), Herzkammerflimmern, Herzrhythmusstörungen,
elektrolytische Veränderung des Blutes, dadurch Vergiftungen der Leber
bis hin zum multiorganischem Ausfall (das ist ganz gefährlich, weil die
Symptome erst ein paar Tage später einsetzen der Verunfallte es
eigentlich erst merkt, wenn es zu spät ist und der Schaden dann schwer
(vollständig oder überhaupt) zu beheben ist) usw.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Nur wer sagt im
Krankenhaus schon, er sei auf Grund eines Stromschlages von der Leiter
gefallen? Dann müsste er ja zugeben, dass er unter Spannung gearbeitet
hat oder er hat an einer Anlage gearbeitet, für die er nicht ausgebildet
ist.
Was regelmäßig dazu führt, daß man sich Schnittverletzungen zuzieht,
beim Fensterputzen aus demselben fällt, sich mit heißem Fett am Herd
verbrennt usw. - das Wort "Haushalt" ist Dir auch unbekannt?
Frage: Wie oft kochst du? Wie oft benutzt du dabei ein Messer?
Frage: Wie oft reparierst du elektrische Dinge im Haushalt?

Es ergibt sich schon aus der Fragestellung, dass die Häufung der im
Haushalt geschehenden Unfälle von der Häufigkeit des Ausführens der
Tätigkeit abhängig ist.

Somit geschehen die meisten Elektrounfälle natürlich bei den
elektrotechnisch Berufstätigen. Jedoch sind dort die Unfallzahlen in den
letzten Jahren deutlich gefallen.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Eine Leitung auf Klemmen zu legen ist aber nun mal einer der
Hauptgeschäfte eines Elektrikers.
Ach ja?
Ja. Frag doch mal deine Elektrikerin. Leuchten tauschen bedeutet
abklemmen und neue anklemmen, eine neue Steckdose setzen bedeutet sie
anzuklemmen. Im Grunde darf jeder Hans und Franz Leitungen ziehen, dafür
muss man nur eingewiesen werden, doch das Anklemmen ist Elektrohandwerk.

Ich kenne Leute, die sich nur mit dem Tätigkeitsinhalt "Kabel und
Leitungen ziehen" selbstständig gemacht haben. Sowas ist kein Problem.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Eine KFZ Werkstatt ist genau wie ein Elektrobetrieb in Deutschland aber
ein Fachbetrieb. So kommst du nicht weiter.
Aber nicht der Tankwart. Mit dem Argument dürfte nämlich der
Hausmeister (gelernter GaWaSchi) auch keine Glühlampe wechseln.
Wieder ein Verweis auf VDE105. Es wird so langsam mal Zeit, dass du dir
das Teil mal anschaust, statt hier Halbwahrheiten zu verbreiten. Die
meisten Hausmeister bekommen von ihren Arbeitgebern zudem zusätzliche
Unterweisungen (Lehrgänge), trotzdem vergeben die meisten Hausmeister
Elektroarbeiten. (Nicht ohne Grund).

Frage mal einen Tankwart ob er an dein Auto geht. Der sagt dir: "Der
Mechaniker kommt gleich..." Ein Tankwart ist ein kaufmännischer Beruf,
die erlaubten Tätigkeiten an einem Auto sind sehr begrenzt.

[...]
Und wer sich als Putzhilfe anbietet, wird auch Ärger mit den
Gebäudereinigern und Hauswirtschaftern bekommen können.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Ralf Kusmierz
2004-10-10 15:18:00 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Juergen Bors
Oh Mann. Gehe zu deinem Rechtsanwalt und lasse es dir noch mal erklären,
warum so ein Vorgehen strafbar ist (so ist es wirklich strafbar).
Warum sollte ich? Wenn überhaupt, ist das ein PAL.
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Ich bestreite nicht, daß der Ausführende für die korrekte
Steckermontage und evtl. Folgeschäden haftet. Der Folgeschaden muß
dann aber auch in einem kausalen Zusammenhang mit der ggf.
fehlerhaften Instandsetzung stehen.
Nicht direkt. Ein Mensch (egal welche Ausbildung er hat), der gegen Geld
ein Gerät repariert (nichts von wegen Öl beim Auto auffüllen, was ein
Laie auch darf), hat sicherheitsrelevante Dinge (Beim Auto die Dinge,
die für ein Auto laut StVO notwendig sind, wie Bremsen, Licht,
Reifenprofil; bei Elektrogeräten die in VDE 701/702 aufgeführten Dinge;
Bei Gasheizungen die Dichtigkeit der Leitungen, die Abgaswerte) auf
jeden Fall zu überprüfen, er darf kein unsicheres Gerät (Auto, Heizung,
Bügeleisen) aus seiner Hand geben. Wenn er die Prüfung nicht selbst
machen kann, hat der Reparierende (nicht der Kunde) jemanden zu
beauftragen, der eine derartige Prüfung macht. So sehen es die
Versicherungen und so wenden es die Gerichte auch an (Stand der
Technik).
Ich hatte von Anfang an vermutet, daß es so sein könnte. Und dafür
jetzt noch Rechtsquellen (Gesetze, Urteile, Kommentare - die
VDE-Regelwerke sind keine), und ich bin glücklich und habe was Solides
zum Weitererzählen.
Post by Juergen Bors
Es geht einfach um deinen eigenen Schutz (nicht nur
versicherungstechnisch, sondern auch gesundheitlich) sondern auch um den
Schutz des unkundigen Kunden.
Abgesehen davon, daß _ich_ genau nichts damit zu tun habe (wann
kapierst Du das endlich?): Vollkaskomentalität ist nicht - jeder ist
für sich selbst verantwortlich (und kommt i. a. auch gut damit klar).
Selbständige Elektriker kenne ich nicht (na gut, habe schon ab und zu
mal auch eine Kleinigkeit beim Elektriker gekauft, nicht nur im
Baumarkt), weil ich meine Geräte natürlich selber warte (ist doch
nicht viel zu machen, geht oder geht nicht; Prüfung? Wo lebst Du denn?
Aufmachen, reingucken - sieht gut aus, fertig) - hab auch schon mal
bei einem Kumpel nach dessen kaputtem Staubsauger geguckt
(Anschlußleitung am staubsaugerseitigen Ende unterbrochen, zehn
Zentimeter eingekürzt, angeschlossen, ging wieder - Prüfen bei einem
Schutzklasse-II-Gerät? Funktioniert oder nicht, fertig -
zusammengebaut, ok) und anschließend seine Biervorräte geprüft (waren
lebensmittelrechtlich einwandfrei).
Post by Juergen Bors
Dem Kunden eine sicherheitsrelevante Prüfung (die vor der
Wiederinbetriebnahme, also vor dem Probelauf gemacht wird) aufzubürden
ist vertraglich wirkungslos, es sei denn, dein Kunde ist eine Firma (die
ist allgemein nicht unkundig), da gelten andere Regeln.
Und wieder: Quellen?
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Wann wirst Du endlich begreifen, daß jemand, der den Auftrag "Dreh die
Schrauben da fest" ausführt, dadurch nicht die Verantwortung dafür
übernimmt, daß das Gerät, an dem sich die Schrauben befinden, auch
unter Gesichtspunkten der Betriebs- und Gerätesicherheit in Ordnung
ist? Er darf natürlich (auch nicht implizit) den Eindruck erwecken,
daß er das täte.
QUELLE?
Versteh doch mal, daß Vorschriften jeweils explizit vorhanden sein
müssen. Ohne solche gibt es keine Pflichten. Der Fachbetrieb hat eine
Garantenstellung (§ 13 StGB) - Omas Enkel hat die nicht, und
Gewerbebetriebe haben sie per se auch nicht. (Drastisches Beispiel,
bei dem der BGH eine Garantenstellung verneint, in
<http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bs030391.html>.)

Und außerdem kommt der Staatsanwalt immer erst im Schadensfall - ich
wollte wissen, ob, wie und warum die Tätigkeit an sich verboten sein
könnte.
Post by Juergen Bors
Wenn du ein elektrisches Gerät öffnest und dafür sogar Geld verlangst,
hast du fachkundig zu sein. Siehe: VDE 105, Berechtigte Personen, und
wieder: Das ist der Stand der Technik, Folge: Zuwiderhandlung hat
gerichtliche Auswirkungen. Es steht zudem auch in anderen Richtlinien
(UVV, VBG) ebenso drin, die nicht so direkt mit Elektrik zu tun haben.
Das sind alles keine Gesetze.
Post by Juergen Bors
Das du dir überlegt hast, dass _du dir_ ein Prüfgerät holen wolltest und
dir Gedanken darüber gemacht hast, was es kostet. Andere Aussagen in
diesem Thread von dir bestätigen diesen Eindruck.
Aber nie im Leben. Einfache Rechnung: So ein Gerät mag 1000 Lewonzen
kosten, die Hardware-Anteile der Prüfkosten sollten wohl höchstens 5%
des Umsatzes ausmachen (sonst lohnt sich die Angelegenheit hinten und
vorne nicht), da müßte man mit zu prüfenden Geräten wenigstens 20.000
Jahresumsatz haben, damit das nur halbwegs in realistische
wirtschaftliche Bereiche kommt, und das kannste für einmal die Woche
Glühlampen wechseln, wackelige Steckdose ersetzen oder neuen Stecker
dranmachen vergessen. Nee, ein Prüfgerät benutze ich genau dann, wenn
mein Chef mir eines dahinstellt, aber eigentlich ist das nicht mein
Job, Leute, die das machen, arbeiten deutlich kostengünstiger als ich.

Und wenn ich an Geräten rumbastele, dann schau ich mir halt im
Einzelfall an, was man da jetzt prüfen sollte, und wenn ich denke, daß
eine Prüfung gut wäre, improvisiere ich ein Prüfverfahren. Für das
Bügeleisen (Schutzklasse I) reicht da erste einmal Sichtprüfung
(Heizleiterisolation sichtbar beschädigt? Dreck, Macken,
Schmorstellen? Klemmverbindungen ordentlich?) und, wenn's hoch kommt,
eine PE-Widerstandsmessung, aber auch bloß mit dem Multimeter (naja,
ich hatte mal eine Verlängerungsleitung von einer Gartennachbarin
ausgeliehen, die dann nicht funktionierte: war doch allen Ernstes PE
und ein Außenleiter vertauscht - sie versicherte glaubhaft, keine
Todfeinde zu haben und daß das Gerät original vom Hersteller sein,
aber die Leitung hätte halt nur funktioniert, wenn man den Stecker
richtigrum in die Steckdose steckt - fällt einem echt nichts mehr zu
ein).

Und für den Masseschluß gibt es den Leitungsschutzschalter,
Isolationsprüfung ist also nicht mein Problem. Nützt auch nichts: ich
hatte aml so einen kleinen Tischbackofen, der knallte plötzlich im
Betrieb und gab Feuer- und Rauchzeichen, ohne daß der Leitungsschutz
kam. Hingehechtet und Stecker aus der Wand gerupft: Durchschlag
zwischen Heizleiter und Hüllrohr, es brannte ein lustiger Lichtbogen.
Ob man das vorher bei einer Isolationsmessung entdeckt hätte? (War
Jahre alt, habe ich dann natürlich weggeschmissen.)
Post by Juergen Bors
Dann tue es doch mal. Ich würde einfach mal gerne wissen, wie ein Laie
solche Fragen beantworten würde.
Ich bin kein Laie.
Post by Juergen Bors
Du sollst dir den Ausbildungsinhalt und die Ziele mal anschauen.
Interessiert mich nicht, nicht meine Baustelle. Falls ich jemanden
einweisen müßte, lese ich das halt nach.
Post by Juergen Bors
Du siehst: Die Anforderungen an die Leute steigen immer weiter.
An deinem neuen Auto willst du sicher auch nichts mehr reparieren
wollen, weil viele Dinge komplizierter sind wie sie scheinen.
Kommt drauf an. Lampen und Rad wechseln würde ich doch schon ganz gern
selbst können (Pannendienst ist teuer und nicht immer verfügbar), bei
der Fahrzeugelektronik hat man eigentlich keine Chance mehr, aber im
großen und ganzen sind Autos heutzutage erfreulich wartungsarm
geworden, man schaut höchstens noch bei jedem fünften Tanken unter die
Haube, den Rest machen die Armaturenanzeigen. Man _muß_ in die
Fachwerkstatt, nur die hat die inzwischen unvermeidliche
Computerdiagnoseeinrichtung, aber wenn die Garantie abgelaufen ist,
kann man die Wartungsintervalle schon deutlich verlängern, man muß
eben auch ein bißchen drauf achten, ob Mucken auftreten oder alles
rundläuft (Kühlwasser und Öl und Filter kann man selbst nachsehen und
wechseln, und wenn es Auffälligkeiten gibt, auch in
Geräuschentwicklung, Leistung oder Kraftstoffverbrauch -> Werkstatt).
Zündkerzen kann man auch selbst wechseln (nicht übertrieben oft
bitte), auch kann ich an sich die Bremsen selbst machen, aber man
überlegt sich, ob man sich das wirklich antun will, das WoE geht dabei
schon drauf, und wenn man doch was findet (Bremsleitung oder so), muß
er eh in die Werkstatt. Und mit Auspuff fang ich gar nicht erst an,
die Zeiten mit tagelang tiefdreckigen Pfoten sind bei mir vorbei.
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Und ich weiß auch, daß die Vorschriften überhaupt
nur im gewerblichen Bereich einzuhalten sind - privat zu Hause kann
ich bei mir blanke spannungsführende Drähte durch die Gegend spannen,
wie ich lustig bin, solange dadurch niemand anderes zu Schaden kommt.
Das darf man auch in der Industrie.
Nein. Da gilt u. a. Gewerberecht, schon wegen des Schutzes der
Beschäftigten. (Wobei da manches reichlich daneben ist: um mal eben
$Ladung durch die Halle zu verfahren, muß man allen Ernstes erst den
Techniker mit dem - sauteuren - Kranschein holen, der dann $Ladung
trotzdem mal eben in $sauteureMaschine reinknallt, obwohl Du daneben
stehst und *rechtzeitig* schreist - echt, was soll das?)
Post by Juergen Bors
Oder meinst du Freileitungen sind
isoliert? Solange man VDE einhält, ist vieles erlaubt, man muss nur
wissen was man tut.
VDE-Regeln sind nur Empfehlungen, und privat braucht man die auch
nicht durch andere und bessere Verfahren zu ersetzen. Es ist nunmal
nicht verboten, Selbstmord zu begehen, und das ist auch gut so.
Post by Juergen Bors
Und noch was: Gewerbliche Handlungen können auch bei
dir zu Hause statt finden. Pfuschen darf ein jeder nur an Dingen, die im
gehören, das Bügeleisen von Oma Wilfriede gehört dir aber nicht, also
darfst du auch nicht dran rum schrauben.
Ja, das hätte die Innung gerne. Und zum Rasenmähen einen Gärtner und
zum Renovieren einen Malermeister (der Geselle von dem ist der dumme
Sack, der sämtliche Dosen und PE-Kontakte sowie Isolationen an den
Lichtauslässen weiß zupinselt, _obwohl_ ich ihm gesagt hatte, daß er
die gefälligst abkleben sollte, verdammt noch mal. Die A... können
doch bloß noch Abzocken, aber nicht mehr vernünftig arbeiten. Weiter
so, Deutschland ...).
Post by Juergen Bors
Schon gar nicht, wenn du dafür
Geld verlangst, dann ist es schon eine gewerbliche Handlung.
Ach so, Eichel will auch was abhaben.
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
tot oder nicht tot?
Oh nein, Verbrennungen (von einem kleinen Fleck am Finger bis hin zum
verkochen der ganzen Körperflüssigkeiten, meist innere Verbrennungen,
von außen kaum sichtbar), Druckschädigungen (z.B. Trommelfell),
Schädigung der Netzhäute (z.B. verblitzt), Verlust von Extremitäten
(verbrannt, zerfetzt),
Hey, wir reden von Niederspannung. Du sollst keinen Kurzen am
Hausanschlußkasten bauen. Wer sich da brät, ist doof.
Post by Juergen Bors
Herzkammerflimmern, Herzrhythmusstörungen,
elektrolytische Veränderung des Blutes, dadurch Vergiftungen der Leber
bis hin zum multiorganischem Ausfall (das ist ganz gefährlich, weil die
Symptome erst ein paar Tage später einsetzen der Verunfallte es
eigentlich erst merkt, wenn es zu spät ist und der Schaden dann schwer
(vollständig oder überhaupt) zu beheben ist) usw.
Jo, ich mußte auch mal so 'nen Schlaumeier zum Arzt prügeln, der eine
gewischt gekriegt hatte und meinte, es wär aber doch gar nicht so
schlimm gewesen (war's auch nicht, war aber gewerblich).
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Was regelmäßig dazu führt, daß man sich Schnittverletzungen zuzieht,
beim Fensterputzen aus demselben fällt, sich mit heißem Fett am Herd
verbrennt usw. - das Wort "Haushalt" ist Dir auch unbekannt?
Frage: Wie oft kochst du? Wie oft benutzt du dabei ein Messer?
Frage: Wie oft reparierst du elektrische Dinge im Haushalt?
Es ergibt sich schon aus der Fragestellung, dass die Häufung der im
Haushalt geschehenden Unfälle von der Häufigkeit des Ausführens der
Tätigkeit abhängig ist.
Das meinte ich. Es ist ein Nicht-Problem. Und bei elektrischen
Haushaltsunfällen erfährt die Statistik eben nur dann davon, wenn sie
gravierende Folgen haben (was für Sturzverletzungen usw. dort aber
auch gilt).
Post by Juergen Bors
Somit geschehen die meisten Elektrounfälle natürlich bei den
elektrotechnisch Berufstätigen. Jedoch sind dort die Unfallzahlen in den
letzten Jahren deutlich gefallen.
Ehrlich gesagt muß man sich für solche Unfälle ja nun schon auch meist
recht dämlich anstellen. Klar, in der Sicherheitsunterweisung zeigt
man die Schockbilder, aber Sicherheitsunterweisungen ersetzen kein
eingeschaltetes Gehirn. Und Unfälle sind oft Organisationsverschulden
- die Geschäftsleitung nervt, die MA sind schlecht motiviert und
passen nicht auf - viel häufiger als mangelnde Sachkenntnis.

Schade, daß ich das Gesicht von dem Kommilitonen nicht sehen konnte,
als ich im Lehrschaltwerk die Ausführung des Schaltbefehls telefonisch
bestätigen sollte und ihm sagte, daß ich das nicht könnte, weil ich
tot sei (ich glaube, ich sollte am Trafo einen stromführenden
Mittelspannungstrennschalter öffnen). Die Ausbilder (Schaltgespräch
ging natürlich in der Schaltwarte über Lautsprecher) hatten sich
jedenfalls eins gefeixt.

(Wir hatten vorher im Unterricht den Fall besprochen, daß eine
Technikerin am Schaltschrank versehentlich den Sternpunktschalter
eines laufenden Generators geöffnet hatte, und als sie bemerkte, daß
das falsch war, ihn in Panik schnell wieder schloß, was sie leider
nicht überlebte. Da gab's dann auch Fotos z. B. von einer
besitzerlosen Hand, die oben in einer Schaltzelle rumlag - er wollte
etwas hirnlos den Dreck nebenan auch wegfegen, Abdeckung zur
Abgrenzung des Arbeitsbereichs fehlte. Arbeitet das RWE eigentlich
immer noch ohne Schaltfehlerschutz? Erschien mir damals übrigens
plausibel - die Leute sollen gefälligst selber denken und sich nicht
auf fehleranfällige Automatiken verlassen.)
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Eine Leitung auf Klemmen zu legen ist aber nun mal einer der
Hauptgeschäfte eines Elektrikers.
Ach ja?
Ja. Frag doch mal deine Elektrikerin.
Ist nicht meine, aber die arbeitet normalerweise in der Gebäudetechnik
und rennt den ganzen Tag rum und macht FI-Prüfungen usw.
Gelegenheiten, von Leitern zu fallen, hat sie gar nicht oft und ist
auch sonst ganz vernünftig. Und wenn ich mal $Kleinigkeit aus der
E-Werkstatt brauche, macht die auch nicht die Welle.
Post by Juergen Bors
Leuchten tauschen bedeutet
abklemmen und neue anklemmen, eine neue Steckdose setzen bedeutet sie
anzuklemmen. Im Grunde darf jeder Hans und Franz Leitungen ziehen, dafür
muss man nur eingewiesen werden, doch das Anklemmen ist Elektrohandwerk.
... und das praktiziert intensiven Futterneid, ist klar.
Post by Juergen Bors
Ich kenne Leute, die sich nur mit dem Tätigkeitsinhalt "Kabel und
Leitungen ziehen" selbstständig gemacht haben. Sowas ist kein Problem.
Und damit kann man Geld verdienen? Höchstens mit polnischen
Hilfskräften, und auch da habe ich noch Zweifel.
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Aber nicht der Tankwart. Mit dem Argument dürfte nämlich der
Hausmeister (gelernter GaWaSchi) auch keine Glühlampe wechseln.
Wieder ein Verweis auf VDE105.
Das ist eine VDE-Vorschrift, nicht?
Post by Juergen Bors
Es wird so langsam mal Zeit, dass du dir
das Teil mal anschaust, statt hier Halbwahrheiten zu verbreiten.
Es wird so langsam mal Zeit, daß Du deren Relevanz nachweist. VDE ist
nur drin, wenn VDE-Zeichen drauf ist. Und das interessiert Hersteller
und Errichter.
Post by Juergen Bors
Die
meisten Hausmeister bekommen von ihren Arbeitgebern zudem zusätzliche
Unterweisungen (Lehrgänge), trotzdem vergeben die meisten Hausmeister
Elektroarbeiten. (Nicht ohne Grund).
Ja, stimmt, der Hausmeister alten Typs stirbt aus, die neuen sind
meistens nur noch lackierte Verwaltungs-Fuzzis, die ein
Handwerker-Heer kommandieren. Die fassen gar kein Werkzeug mehr an.
Post by Juergen Bors
Frage mal einen Tankwart ob er an dein Auto geht. Der sagt dir: "Der
Mechaniker kommt gleich..." Ein Tankwart ist ein kaufmännischer Beruf,
die erlaubten Tätigkeiten an einem Auto sind sehr begrenzt.
Klar. Und? Gut, die neuen Rund-um-die-Uhr-Verkaufsläden mit
angeschlossenen Zapfsäulen breiten sich immer weiter aus, aber so
manche gutfunktionierende Hinterhofwerkstatt mit
studentenbudgetkompatiblen Servicepreisen gibt es durchaus noch, erst
recht auf dem platten Land. Und das ist auch gut so.
Post by Juergen Bors
Und wer sich als Putzhilfe anbietet, wird auch Ärger mit den
Gebäudereinigern und Hauswirtschaftern bekommen können.
Ja, ich denke immer wieder ernsthaft über Auswandern nach (macht Euern
Sch... doch alleene). Aber ich habe Angst, mich dort dann doch an
einem Telefon infizieren zu können ...


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Juergen Bors
2004-10-10 19:11:34 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Oh Mann. Gehe zu deinem Rechtsanwalt und lasse es dir noch mal erklären,
warum so ein Vorgehen strafbar ist (so ist es wirklich strafbar).
Warum sollte ich? Wenn überhaupt, ist das ein PAL.
Dann tue es doch mal. Hast du immer noch nicht bemerkt, dass dir hier
keiner eine Rechtsberatung gibt?

Außerdem suchst du was, was es nicht gibt. Es gibt in Deutschland nur
geltende Gesetze und eine darauf basierende Rechtssprechung. Wenn du
glaubst, dass es andere Gesetze gibt,die die Wirkung dieser Gesetze
aufhebt, so täuscht du dich.

1. Elektroarbeiten als Tätigkeiten in einem Gewerbe darf nur der machen,
der die Voraussetzungen nach der Handwerkordung erfüllt. Dort stehen
auch ganz eindeutig die Folgen der Zuwiderhandlung.

2. Wenn deine ICH AG jemand anschwärzt, kann auch locker eine
Vertragsstrafe gegen den Unternehmer verhängt werden. Es kann auch sein,
dass die Versicherung den Vertrag kündigt. Ohne Versicherung kein Geld,
ohne Geld keine ICH AG.

Du wurdest nun schon etliche male darauf hingewiesen, dass deine Idee
gegen Gesetze verstößt und dir die Idee auch keine Versicherung
versichern wird, obwohl es Pflichtversicherungen gibt.

Und was das Freileitungen verlegen in deiner Wohnung angeht: Auch dort
darfst du deinen Besuch nicht gefährden. Das würde dann halt auch wieder
die Gerichte interessieren, wenn jemand zu Schaden kommt. Und wenn du
deine Wohnung als Sperrzone betrachtest, in die keiner rein kommt,
kommst du an genau das was VDE vorschreibt heran. Was die
Feuerversicherung zu solchen Spielereien sagt,

Es gibt übrigens in VDE keine deutliche Unterscheidung zwischen privater
und industrieller Elektrik. An beide werden die gleichen Forderungen
gestellt, es sei denn, der Unternehmer hat eigene (meist schärfere)
Regeln erstellt. (z.B. VW macht das)

Und VDE richtet sich nun ganz eindeutig nicht nur an Errichter einer
Anlage, sondern auch an die, die sie reparieren.

Beispiel: Ein schutzisoliertes Gerät mit zweiadriger Zuleitung. Es wird
ein Kabelbruch im Stecker festgestellt und der Stecker durch einen
Schukostecker ersetzt. Erlaubt oder verboten?

Schon musst du in VDE nachschauen was Sache ist.

Noch schöner ist es mit der besagten Heckenschere: (Anschlussleitung auf
15 m verlängern) Da auf dem Teil ganz sicher ein CE Zeichen ist, darf
eine längere Anschlussleitung nur angeschlossen werden, wenn technisch
ausgeschlossen wird, dass man mit der Heckenschere die eigene
Anschlussleitung durchtrennen kann. (Ein Gerät darf nicht durch den
Gebrauch in einen unsicheren Zustand kommen). Die Anschlussleitung zählt
zum Gerät, eine Verlängerung nicht. Genau soweit sind wir gekommen.

Und nach VDE darf die 15 m Anschlussleitung nur angeschlossen werden,
wenn alle Adern auf eine geeignete Klemme aufgelegt werden können.

Wenn die Heckenschere also schutzisoliert ist, hast du das nächste
Problem, denn es wird kaum eine Klemme für den PE zu finden sein, der
Leitungsdurchmesser der dreiadrigen Leitung wird nicht mehr in die
Zugentlastung und durch den Knickschutz passen, die 1,5 mm² Adern passen
eventeull auch nicht mehr in die Klemmen, schon wird aus deinem kleinem
Nebenjob ein "geht nicht so ohne weitere" Job, wenn du dich an die
Regeln eines Fachmannes hälst.

Ein Pfuscher kneift den PE ab, würgt die Leitung in die zu enge
Zugentlastung und zieht diese dafür nur halb an und lässt den
Knickschutz weg. "VDE gilt ja nicht für mich."

Dafür hast du aber eine bauliche Veränderung an dem Gerät vorgenommen
und stehst dank CE Zeichen vor Gericht, wenn Oma die abgesebelte
Anschlussleitung anfasst und tot umfällt.

Also:
Fazit: Wenn du unbedingt Laien in Gefahr bringen willst, so musst du das
allein mit deinem Gewissen vereinbaren.

Zudem: Nicht nur die BG fordert, dass Geräte nach VDE gebaut und sicher
sind, nein auch in der TAB ist ähnliches für die Hausanlage zu finden
und auch deine Feuerversicherung hat sicherlich Auflagen zu elektrischen
Anlagen und Geräten in einem Haus. Auch an sowas muss man denken, wenn
man bei einem Kunden arbeitet. (Darf ich den Halogenstrahler in die
Täfelung mit Wärmedämmung einbauen? Ist doch blos 12 V, da kann mir
keiner was... Leider doch. Und eine ausgebrannte Wohnung bezahlen zu
müssen ist sicherlich nicht Geschäftsfördernd.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Ralf Kusmierz
2004-10-10 20:29:55 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes

begin quoting, Juergen Bors schrieb:

Es beschäftigt ihn ...
Post by Juergen Bors
Post by Ralf Kusmierz
Post by Juergen Bors
Oh Mann. Gehe zu deinem Rechtsanwalt und lasse es dir noch mal erklären,
warum so ein Vorgehen strafbar ist (so ist es wirklich strafbar).
Warum sollte ich? Wenn überhaupt, ist das ein PAL.
Dann tue es doch mal.
Für ein P(roblem) a(nderer) L(eute)? Bin ich meinem Geld böse?
Post by Juergen Bors
Hast du immer noch nicht bemerkt, dass dir hier
keiner eine Rechtsberatung gibt?
Pah, Rhetorik.
Post by Juergen Bors
Außerdem suchst du was, was es nicht gibt. Es gibt in Deutschland nur
geltende Gesetze und eine darauf basierende Rechtssprechung. Wenn du
glaubst, dass es andere Gesetze gibt,die die Wirkung dieser Gesetze
aufhebt, so täuscht du dich.
Dann nenn doch mal die Gesetze, die Deine Auffassung stützen
(VDE-Vorschriften sind keine).
Post by Juergen Bors
1. Elektroarbeiten als Tätigkeiten in einem Gewerbe darf nur der machen,
der die Voraussetzungen nach der Handwerkordung erfüllt. Dort stehen
auch ganz eindeutig die Folgen der Zuwiderhandlung.
Also HWO. Nicht so eindeutig.
Post by Juergen Bors
2. Wenn deine ICH AG jemand anschwärzt, kann auch locker eine
Vertragsstrafe gegen den Unternehmer verhängt werden.
Keine Vertragsstrafe ohne Vertrag.
Post by Juergen Bors
Es kann auch sein,
dass die Versicherung den Vertrag kündigt. Ohne Versicherung kein Geld,
ohne Geld keine ICH AG.
Ich glaube, daß Du das ein bißchen unrealistisch siehst.
Post by Juergen Bors
Du wurdest nun schon etliche male darauf hingewiesen, dass deine Idee
^^^^^
Eine Idee hast Du, und zwar diesbezüglich eine fixe.
Post by Juergen Bors
gegen Gesetze verstößt und dir die Idee auch keine Versicherung
versichern wird, obwohl es Pflichtversicherungen gibt.
Du [k|n]ennst keine solchen Gesetze, und Du kannst auch die
Versicherungspflicht nicht belegen.
Post by Juergen Bors
Und was das Freileitungen verlegen in deiner Wohnung angeht: Auch dort
darfst du deinen Besuch nicht gefährden.
Teilen Sie etwas neues mit ...
Post by Juergen Bors
Es gibt übrigens in VDE keine deutliche Unterscheidung zwischen privater
und industrieller Elektrik.
Warum auch?
Post by Juergen Bors
An beide werden die gleichen Forderungen
gestellt, es sei denn, der Unternehmer hat eigene (meist schärfere)
Regeln erstellt. (z.B. VW macht das)
VDE sind _ein_ Regelwerk (=Norm). Ihre Anwendung ist den Benutzern
_freigestellt_. Ihre Anwendung wird im geschäftlichen Verkehr
_vereinbart_. Gesetzeskraft hat sie nur sehr indirekt (z. B. gibt es
irgendwo eine Vorschrift, wonach Geräte, die in den Verkehr gebracht
werden, in geprüfter Ausführung (VDE oder gleichwertig) hergestellt
sein müssen. Das betrifft Hersteller und Händler).
Post by Juergen Bors
Beispiel: Ein schutzisoliertes Gerät mit zweiadriger Zuleitung. Es wird
ein Kabelbruch im Stecker festgestellt und der Stecker durch einen
Schukostecker ersetzt. Erlaubt oder verboten?
Erlaubt. Schutzleiter können sogar durch Klasse-II-Geräte entsprechend
isoliert hindurchgeführt werden, es können in solchen Geräten auch
Steckdosen mit Schutzkontakt eingebaut werden, ohne daß die
Schutzisolationseigenschaft des Gerätes aufgehoben wird. Würde ich
trotzdem nicht so machen: Die Anschlußleitung wird komplett durch eine
neue mit angespritztem Stecker ersetzt, dann korrodiert da auch nix.
Post by Juergen Bors
Schon musst du in VDE nachschauen was Sache ist.
Nö.
Post by Juergen Bors
Noch schöner ist es mit der besagten Heckenschere: (Anschlussleitung auf
15 m verlängern) Da auf dem Teil ganz sicher ein CE Zeichen ist, darf
eine längere Anschlussleitung nur angeschlossen werden, wenn technisch
ausgeschlossen wird, dass man mit der Heckenschere die eigene
Anschlussleitung durchtrennen kann. (Ein Gerät darf nicht durch den
Gebrauch in einen unsicheren Zustand kommen). Die Anschlussleitung zählt
zum Gerät, eine Verlängerung nicht. Genau soweit sind wir gekommen.
Merkste was? Und um so schwachsinnige Regelungen, die sich zudem alle
Nase lang ändern, soll sich jemand ernsthaft kümmern?
Post by Juergen Bors
Und nach VDE darf die 15 m Anschlussleitung nur angeschlossen werden,
wenn alle Adern auf eine geeignete Klemme aufgelegt werden können.
Wenn die Heckenschere also schutzisoliert ist, hast du das nächste
Problem, denn es wird kaum eine Klemme für den PE zu finden sein, der
Leitungsdurchmesser der dreiadrigen Leitung wird nicht mehr in die
Zugentlastung und durch den Knickschutz passen, die 1,5 mm² Adern passen
eventeull auch nicht mehr in die Klemmen, schon wird aus deinem kleinem
Nebenjob ein "geht nicht so ohne weitere" Job, wenn du dich an die
Regeln eines Fachmannes hälst.
Und warum sollte jemand an so ein Klasse-II-Gerät eine dreiadrige
Anschlußleitung dranmachen? Schrieb ich, daß man doof sein dürfte?
Post by Juergen Bors
Ein Pfuscher kneift den PE ab, würgt die Leitung in die zu enge
Zugentlastung und zieht diese dafür nur halb an und lässt den
Knickschutz weg. "VDE gilt ja nicht für mich."
Ja, ein Pfuscher. Sowas würde in einem Fachbetrieb natürlich *nie*
vorkommen ... (hauptsächlich, weil dort höchstens Heckenscheren von
Gartenbaubetrieben zur Reparatur landen, die B&B-Schrottgeräte in
Privathaushalten haben nämlich entweder noch Garantie und werden dann
vom Händler verschrottet, oder landen gleich im Müll. Reparaturen sind
nämlich selten sinnvoll, sprich: gewerblich unbezahlbar).
Post by Juergen Bors
Dafür hast du aber eine bauliche Veränderung an dem Gerät vorgenommen
und stehst dank CE Zeichen vor Gericht, wenn Oma die abgesebelte
Anschlussleitung anfasst und tot umfällt.
Was bei der abgesäbelten getrennten Verlängerungsleitung natürlich
_völlig_ unmöglich wäre ...

Wußtest Du übrigens, daß sich Oma zum Heckenscheren immer von Opa das
Kabel aus dem Fenster rausreichen läßt (er zieht dann die Stehlampe
raus und steckt die Leitung in die Steckdose - wird natürlich vorher
ordentlich an der Heizung festgeknotet). FI? Was ist denn das?
Post by Juergen Bors
Fazit: Wenn du unbedingt Laien in Gefahr bringen willst, so musst du das
allein mit deinem Gewissen vereinbaren.
Polemik.
Post by Juergen Bors
Zudem: Nicht nur die BG fordert, dass Geräte nach VDE gebaut und sicher
sind, nein auch in der TAB ist ähnliches für die Hausanlage zu finden
Die TAB geht genau bis zur Zählertafel, danach ist der Errichter
zuständig, und zwar, bis er die Erstprüfung abgeschlossen und die Tür
hinter sich zugemacht hat, und danach geht es nur noch den Eigentümer
etwas an.
Post by Juergen Bors
und auch deine Feuerversicherung hat sicherlich Auflagen zu elektrischen
Anlagen und Geräten in einem Haus. Auch an sowas muss man denken, wenn
man bei einem Kunden arbeitet.
Daran muß der Eigentümer bzw. Versicherungsnehmer denken.
Post by Juergen Bors
(Darf ich den Halogenstrahler in die
Täfelung mit Wärmedämmung einbauen? Ist doch blos 12 V, da kann mir
keiner was...
Nennt man das reparieren?
Post by Juergen Bors
Leider doch. Und eine ausgebrannte Wohnung bezahlen zu
müssen ist sicherlich nicht Geschäftsfördernd.
So langsam gehen Dir die Argumente aus ...


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Bernd Schnürer
2004-10-12 07:25:54 UTC
Permalink
Ralf Kusmierz schrieb:

schnipp
Post by Ralf Kusmierz
Und außerdem kommt der Staatsanwalt immer erst im Schadensfall - ich
wollte wissen, ob, wie und warum die Tätigkeit an sich verboten sein
könnte.
Sie sind erst dann verboten, wenn sich ein Schadensfall ergeben hat,
vorher nicht.

Himmel nochmal, ist das denn so schwer zu verstehen?


Bernd
Martin D. Bartsch
2004-10-10 21:32:36 UTC
Permalink
On Sun, 10 Oct 2004 13:46:34 +0200, Juergen Bors
Post by Juergen Bors
Nicht direkt. Ein Mensch (egal welche Ausbildung er hat), der gegen Geld
ein Gerät repariert (nichts von wegen Öl beim Auto auffüllen, was ein
Laie auch darf), hat sicherheitsrelevante Dinge (Beim Auto die Dinge,
die für ein Auto laut StVO notwendig sind, wie Bremsen, Licht,
Reifenprofil; bei Elektrogeräten die in VDE 701/702 aufgeführten Dinge;
Bei Gasheizungen die Dichtigkeit der Leitungen, die Abgaswerte) auf
jeden Fall zu überprüfen, er darf kein unsicheres Gerät (Auto, Heizung,
Bügeleisen) aus seiner Hand geben. Wenn er die Prüfung nicht selbst
machen kann, hat der Reparierende (nicht der Kunde) jemanden zu
beauftragen, der eine derartige Prüfung macht. So sehen es die
Versicherungen und so wenden es die Gerichte auch an (Stand der
Technik).
Zumindest beim Auto ist es effektiv nicht so. Wenn ich die Bremsen
reparieren lasse, überprüft der Bremsendienst nicht mein Licht, und
der Reifenmonteur wird das Auto nicht auf den Bremsenprüfstand fahren.
(Und das der Elektriker, wenn er mir einen neuen Stecker an das Radio
macht, die Schutzisolation durch Messung überprüft, bezweifele ich)
horst-d. winzler
2004-10-11 03:47:50 UTC
Permalink
Post by Martin D. Bartsch
Zumindest beim Auto ist es effektiv nicht so. Wenn ich die Bremsen
reparieren lasse, überprüft der Bremsendienst nicht mein Licht, und
der Reifenmonteur wird das Auto nicht auf den Bremsenprüfstand fahren.
(Und das der Elektriker, wenn er mir einen neuen Stecker an das Radio
macht, die Schutzisolation durch Messung überprüft, bezweifele ich)
Der Elektriker prüft ob das Radio wieder funktioniert. Seine
Steckererneurerung von Erfolg gekrönt war ;-)
--
mfg hdw
Martin D. Bartsch
2004-10-11 21:12:35 UTC
Permalink
On Mon, 11 Oct 2004 05:47:50 +0200, "horst-d. winzler"
Post by horst-d. winzler
Der Elektriker prüft ob das Radio wieder funktioniert. Seine
Steckererneurerung von Erfolg gekrönt war ;-)
Wenn Du Glück hast und/oder er sehr gewissenhaft ist.
horst-d. winzler
2004-10-12 04:01:58 UTC
Permalink
Post by Martin D. Bartsch
On Mon, 11 Oct 2004 05:47:50 +0200, "horst-d. winzler"
Post by horst-d. winzler
Der Elektriker prüft ob das Radio wieder funktioniert. Seine
Steckererneurerung von Erfolg gekrönt war ;-)
Wenn Du Glück hast und/oder er sehr gewissenhaft ist.
Ist leider so. Solide Arbeit scheint im Zeitalter des Abzockens nicht
mehr gefragt zu sein?
--
mfg hdw
Heinz Saathoff
2004-10-11 14:48:34 UTC
Permalink
Moin,

Martin D. Bartsch schrieb...
Post by Martin D. Bartsch
Zumindest beim Auto ist es effektiv nicht so. Wenn ich die Bremsen
reparieren lasse, überprüft der Bremsendienst nicht mein Licht, und
der Reifenmonteur wird das Auto nicht auf den Bremsenprüfstand fahren.
(Und das der Elektriker, wenn er mir einen neuen Stecker an das Radio
macht, die Schutzisolation durch Messung überprüft, bezweifele ich)
Und wenn Du die Bremsen rearieren läßt, bekommst Du dann ein
Prüfprotokoll? Hab ich zumindest bei meinen Besuchen in der
Fachwerkstatt nicht bekommen. Auf der Rechnung stehen nur die
ausgeführten Arbeiten (Bremsbeläge gewechselt). Ich geh' natürlich davon
aus, daß nach Abschluß der Arbeit noch eine Überprüfung auf dem
Bremsenprüfstand stattfindet, aber ob dies immer gemacht wird?

- Heinz
Siegfried Schmidt
2004-10-11 16:16:32 UTC
Permalink
Hallo Heinz,
Post by Heinz Saathoff
Ich geh' natürlich davon
aus, daß nach Abschluß der Arbeit noch eine Überprüfung auf dem
Bremsenprüfstand stattfindet, aber ob dies immer gemacht wird?
Nein, das wird nicht gemacht. Schon allein deshalb, weil neue Beläge sich
erst einschleifen müssen und eine Messung direkt nach dem Tausch falsche
Werte liefert.

Und auch nach Arbeiten an der Hydraulik wird diese nicht abgedrückt oder
sonst einer Sicherheitsprüfung unterzogen, genausowenig wie ein
ausgetauschtes Bremsseil oder ein beliebiges Fahrwerksteil mit einer
Prüflast nachgewiesen wird.

Das Auto ist genau ein Beispiel dafür, daß sicherheitsrelevante Arbeiten
durch simplen Einbau von einwandfreien Einzelteilen und nicht durch
gerätebezogen Nachweis der Sicherheit ausgeführt werden. Dabei werden durch
Fachbetriebe sicher mehr Bremsen an Autos als Stecker an Elektrogeräten
ausgewechselt.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Juergen Bors
2004-10-11 19:50:43 UTC
Permalink
Post by Siegfried Schmidt
Post by Heinz Saathoff
Ich geh' natürlich davon
aus, daß nach Abschluß der Arbeit noch eine Überprüfung auf dem
Bremsenprüfstand stattfindet, aber ob dies immer gemacht wird?
Nein, das wird nicht gemacht. Schon allein deshalb, weil neue Beläge sich
erst einschleifen müssen und eine Messung direkt nach dem Tausch falsche
Werte liefert.
Das ist definitiv so nicht richtig. So wie du es beschreibst, würdest du
einem Kunden ein Auto hinstellen, dessen Bremsleistung ungenügend wäre.

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestverzögerung vor, und die muss auch
mit nagelneuen Bremsbelägen geschafft werden. Mit jedem Bremskreis und
auch durch die Handbremse. Wird die erreicht, kannst du dem Kunden das
Auto geben, sonst nicht. Der Ausfall eines Kreises würde ein Besuch auf
einem Bremsenprüfstand auch eindeutig darstellen und eigentlich ist es
bei guten Werkstätten üblich, die Werte der Bremsenprüfung auf der
Rechnung zu vermerken und auch auch im Arbeitsbericht der einzelnen
Handwerker.
Post by Siegfried Schmidt
Und auch nach Arbeiten an der Hydraulik wird diese nicht abgedrückt oder
sonst einer Sicherheitsprüfung unterzogen, genausowenig wie ein
ausgetauschtes Bremsseil oder ein beliebiges Fahrwerksteil mit einer
Prüflast nachgewiesen wird.
Nur weil ihr es nicht macht, heißt das nicht, dass es woanders gemacht
wird. Es ist einfach eine Absicherung, dass die Arbeiten sachgemäß
gemacht wurden, oder testet ihr Bremsen indem ihr kurz vor der Wand
bremst und hofft, dass ihr anschließend den Maurer nicht kommen lassen
müsst? Oder noch schlimmer: Testet ihr es im öffentlichen Verkehr, oder
lasst ihr sogar eure Kunden dort testen?
Post by Siegfried Schmidt
Das Auto ist genau ein Beispiel dafür, daß sicherheitsrelevante Arbeiten
durch simplen Einbau von einwandfreien Einzelteilen und nicht durch
gerätebezogen Nachweis der Sicherheit ausgeführt werden. Dabei werden durch
Fachbetriebe sicher mehr Bremsen an Autos als Stecker an Elektrogeräten
ausgewechselt.
Was nützt mir ein Originalbremsbelag, wenn ein Geselle beim Bremsen
entlüften eine Entlüftungsschraube nicht angezogen hat? Tsse.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Siegfried Schmidt
2004-10-11 20:18:38 UTC
Permalink
Hallo Juergen,
Post by Juergen Bors
Das ist definitiv so nicht richtig. So wie du es beschreibst, würdest
du einem Kunden ein Auto hinstellen, dessen Bremsleistung ungenügend
wäre.
Das ist auch so.

Wenn du deinen Reifenhändler mit neuen Schlappen verläßt, hat du auch ein
Auto mit verminderter Bodenhaftung.
Post by Juergen Bors
Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestverzögerung vor, und die muss
auch mit nagelneuen Bremsbelägen geschafft werden.
Die wird auch geschafft, aber dannach ist der neue Belag oder die Scheibe
Schrott.
Post by Juergen Bors
Der Ausfall eines Kreises
würde ein Besuch auf einem Bremsenprüfstand auch eindeutig darstellen
und eigentlich ist es bei guten Werkstätten üblich, die Werte der
Bremsenprüfung auf der Rechnung zu vermerken und auch auch im
Arbeitsbericht der einzelnen Handwerker.
Ich habe noch nie nach einem Belagwechsel eine Bremswertprüfung auf der
Rechnung bekommen.
Post by Juergen Bors
Nur weil ihr es nicht macht, heißt das nicht, dass es woanders gemacht
wird. Es ist einfach eine Absicherung, dass die Arbeiten sachgemäß
gemacht wurden, oder testet ihr Bremsen indem ihr kurz vor der Wand
bremst und hofft, dass ihr anschließend den Maurer nicht kommen lassen
müsst? Oder noch schlimmer: Testet ihr es im öffentlichen Verkehr,
oder lasst ihr sogar eure Kunden dort testen?
Wer ist ihr?

Hast du schon mal einer Autowerkstatt bei der Arbeit zugesehen oder
theoretisierst du nur rum?
Post by Juergen Bors
Was nützt mir ein Originalbremsbelag, wenn ein Geselle beim Bremsen
entlüften eine Entlüftungsschraube nicht angezogen hat? Tsse.
Die Haftpflicht der Werksatt, falls du noch lebst.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Heinz Saathoff
2004-10-12 07:10:51 UTC
Permalink
Moin,

Siegfried Schmidt schrieb...
Post by Siegfried Schmidt
Und auch nach Arbeiten an der Hydraulik wird diese nicht abgedrückt oder
sonst einer Sicherheitsprüfung unterzogen, genausowenig wie ein
ausgetauschtes Bremsseil oder ein beliebiges Fahrwerksteil mit einer
Prüflast nachgewiesen wird.
Also bei der Bremshydraulik sollte schon überprüft werden, ob die
Entlüftung korrekt durchgeführt wurde. Also zumindest durch kräftiges
betätigen des Bremspedals einen entsprechenden Druck aufbauen. Nach
Auswechsel eines Teils der Bremsleitung sollte auch die Dichtigkeit
geprüft werden.
Post by Siegfried Schmidt
Das Auto ist genau ein Beispiel dafür, daß sicherheitsrelevante Arbeiten
durch simplen Einbau von einwandfreien Einzelteilen und nicht durch
gerätebezogen Nachweis der Sicherheit ausgeführt werden.
Was dann zu den Verkehrsfunkdurchsagen der Art "Der Fahrer des Wagens
XYZ wird gebeten, umgehend die nächste Werkstatt anzufahren, da die
Radmuttern nicht korrekt angezogen wurden".


- Heinz
Siegfried Schmidt
2004-10-12 07:38:48 UTC
Permalink
Hallo Heinz,
Post by Heinz Saathoff
Also bei der Bremshydraulik sollte schon überprüft werden, ob die
Entlüftung korrekt durchgeführt wurde. Also zumindest durch kräftiges
betätigen des Bremspedals einen entsprechenden Druck aufbauen. Nach
Auswechsel eines Teils der Bremsleitung sollte auch die Dichtigkeit
geprüft werden.
Wenn die Funktion einer sicherheitsrelevanten Hydraulik durch Fühlen mit
der Fußspitze und äußeres Betrachten feststellbar ist - dann kann der
Elektiker die Funktion des Schutzleiters auch durch Ansehen der Klemmen
und Fühlen der Leitungen prüfen.
Post by Heinz Saathoff
Was dann zu den Verkehrsfunkdurchsagen der Art "Der Fahrer des Wagens
XYZ wird gebeten, umgehend die nächste Werkstatt anzufahren, da die
Radmuttern nicht korrekt angezogen wurden".
Die sind bekanntermaßen äußerst selten und es gibt auch keinen
vorgeschriebenen Test 'nach Stand der Technik', der dies verhindert -
bzw. zwingend vorgenommen werden muß, wenn eine Lampe gewechselt wurde.

Und der Kunde ist darüber hinaus per AGB verpfichtet, nach 50km die
Radschrauben nachzuprüfen und ggf. fachkundig nachzuziehen. Schockierend,
wenn man das auf die Anforderungen an einen Elektiker überträgt.

Damit will ich diese Anforderungen überhaupt nicht schmälern, aber wenn
man als Begründung einfach nur 'Stand der Technik' heranzieht,
funktioniert das nicht.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Ralf Kusmierz
2004-10-12 09:14:43 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Siegfried Schmidt
Und der Kunde ist darüber hinaus per AGB verpfichtet, nach 50km die
Radschrauben nachzuprüfen und ggf. fachkundig nachzuziehen.
Kleiner Scherz? Wenn das überhaupt ein "wichtiger Hinweis" sein soll,
dann bestimmt nicht per AGB erteilt.
Post by Siegfried Schmidt
Schockierend,
wenn man das auf die Anforderungen an einen Elektiker überträgt.
Das "per AGB" ist schockierend, ja. Aber ich bleibe bei dem
Unterschied, den es macht, ob es ein Elektriker war, der das Gerät mit
"alles in Ordnung" übergibt, oder ein Nicht-Elektriker, der lediglich
sagt: "Der neue Stecker ist dran."


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Siegfried Schmidt
2004-10-12 10:48:38 UTC
Permalink
Hallo Ralf,
Post by Ralf Kusmierz
Kleiner Scherz? Wenn das überhaupt ein "wichtiger Hinweis" sein soll,
dann bestimmt nicht per AGB erteilt.
Hast du noch nie die AGB auf der Rückseite deiner Auftragsbestätigung oder
den Kaufvertrag über neu montierte Reifen gelesen?

Und was außer einer Vertagsklausel sollte wohl sonst in Frage kommen,
einem Kunden ein bestimmtes Verhalten vorzuschreiben? Die StVO
verpflichtet den Fahrer auf die Verkehrssicherheit zu achten, wenn der
Kunde per AGB weis, daß es einen verkehrssicherheitskritischen Punkt gibt
kann er ihn nicht einfach ignorieren.
Post by Ralf Kusmierz
Das "per AGB" ist schockierend, ja. Aber ich bleibe bei dem
Unterschied, den es macht, ob es ein Elektriker war, der das Gerät mit
"alles in Ordnung" übergibt, oder ein Nicht-Elektriker, der lediglich
sagt: "Der neue Stecker ist dran."
Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum daß es diesen Unterschied gar
nicht gibt, weil sowohl einem Elektriker als auch Nicht-Elektiker die
zweite Variante offiziell gar nicht zur Verfügung steht. Und die
Begründung dafür ist nunmal nicht so leicht, wenn die 2. Variante in
vergleichbaren Bereichen Stand der Technik ist.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Martin D. Bartsch
2004-10-12 20:37:59 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Siegfried Schmidt
Und der Kunde ist darüber hinaus per AGB verpfichtet, nach 50km die
Radschrauben nachzuprüfen und ggf. fachkundig nachzuziehen.
Kleiner Scherz? Wenn das überhaupt ein "wichtiger Hinweis" sein soll,
dann bestimmt nicht per AGB erteilt.
Da erinnere ich mich an große Stempel oder Aufdrucke auf der
Vorderseite der Rechnung vom Reifenmonteur.
Ralf Kusmierz
2004-10-13 09:36:33 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Martin D. Bartsch
Post by Ralf Kusmierz
Post by Siegfried Schmidt
Und der Kunde ist darüber hinaus per AGB verpfichtet, nach 50km die
Radschrauben nachzuprüfen und ggf. fachkundig nachzuziehen.
Kleiner Scherz? Wenn das überhaupt ein "wichtiger Hinweis" sein soll,
dann bestimmt nicht per AGB erteilt.
Da erinnere ich mich an große Stempel oder Aufdrucke auf der
Vorderseite der Rechnung vom Reifenmonteur.
Da muß ich mich doch mal schlau machen, hatte den Fall noch nicht. Vor
einem Jahr hatte ich mal auf Arbeit einen Leihwagen für einen
Transport bei einem größeren Mietwagenunternehmen geordert und abends
abgeholt, weil es in aller Frühe auf die Reise gehen sollte.

Morgens stellte ich dann an einem Rad Druckverlust fest, was dann den
Termin versaute, denn der Wagen kam erst in die Reifenfachwerkstatt,
die die Räder wechselte (toll: es wurde der Adapter für die
Mutternschlösser benötigt, der sich natürlich unter der Ladung befand,
also konnte ich in der Werkstatt eine halbe Tonne kleiner Stahlteile
wieder abladen - grrr).

Nach der Reparatur haben sie mich jedenfalls ohne irgendwelche
Hinweise auf die Reise geschickt. Wozu auch: eine ordentlich
(Drehmomentschlüssel) angezogene Radmutter hält auch, wenn das Gewinde
sauber, unbeschädigt und leicht geschmiert ist. Und eine Rechnung habe
ich selbstverständlich nicht gesehen, das war doch das Problem des
Vermieters.

Und selbst hatte ich lockere Radmuttern nur einmal (am Fahrverhalten
gemerkt, rappelte), und da bin ich mir ziemlich sicher, daß der
Blödmann aus der Werkstatt die nicht richtig angezogen hatte (und
seitdem gucke ich solchen Leuten auf die Finger, wenn ich es nicht
ohnehin selbst mache - Autobasteln gehört bei mir in den
Do-it-yourself-Bereich). Ist auch schon sehr lange her ...


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Siegfried Schmidt
2004-10-14 11:14:03 UTC
Permalink
Hallo Ralf,
Post by Ralf Kusmierz
Nach der Reparatur haben sie mich jedenfalls ohne irgendwelche
Hinweise auf die Reise geschickt. Wozu auch: eine ordentlich
(Drehmomentschlüssel) angezogene Radmutter hält auch, wenn das Gewinde
sauber, unbeschädigt und leicht geschmiert ist.
Viele Felgen werden nicht von den Schrauben, sondern von der Nabe geführt.
Wenn diese Führung beim Ansetzen nicht 100% passt und sich später durch
Schläge setzt, ist die Radschraube locker. Da kann sie noch so genau
angezogen worden sein.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Heinz Saathoff
2004-10-12 11:07:33 UTC
Permalink
Moin,

Siegfried Schmidt schrieb...
Post by Siegfried Schmidt
Post by Heinz Saathoff
Also bei der Bremshydraulik sollte schon überprüft werden, ob die
Entlüftung korrekt durchgeführt wurde. Also zumindest durch kräftiges
betätigen des Bremspedals einen entsprechenden Druck aufbauen. Nach
Auswechsel eines Teils der Bremsleitung sollte auch die Dichtigkeit
geprüft werden.
Wenn die Funktion einer sicherheitsrelevanten Hydraulik durch Fühlen mit
der Fußspitze und äußeres Betrachten feststellbar ist - dann kann der
Elektiker die Funktion des Schutzleiters auch durch Ansehen der Klemmen
und Fühlen der Leitungen prüfen.
Ich weiß zwar nicht, ob folgender Vergleich so gilt, aber ich kann's mir
gut vorstellen:

Auto | Bügeleisen
-----------------------------------|-----------------------------------
Stecker wechseln | Bremsleitung ersetzen
|
Funktion testen (Stecker in | Bremspedal betätigen, stürbarer
Steckdose, wird Bügeleisen | Druck vorhanden oder gibt
warm?) | Pedal nach?
|
Mit Lügenstift die Spannungs- | Durch Sichtprüfung Leckagen
freiheit des Bügeleisens | ausschließen
feststellen |
|
Professionell Isolationsmessung | Auf den Bremsenprüfstand fahren
und richtigen Anschluß PE | und korrekte Gleichmäßigkeit
bestimmen (was eben ein Profitool | und Wirkung messen
so macht) |
|
..... | ..........
Bügeleisen brennt aufgrund | Auto verunglückt wg. geplatztem
defekter Termosicherung ab | Bremszylinder
|

Der letzte Punkt hat Ursächlich nichts mit der durchgeführten Reparatur
zu tun und es bestand auch keine Verpflichtung seitens des Monteurs,
dies zu prüfen?!


- Heinz
Dieter Wiedmann
2004-10-12 11:17:08 UTC
Permalink
Post by Heinz Saathoff
| Bügeleisen
|-----------------------------------
| Bremsleitung ersetzen
|
| Bremspedal betätigen, stürbarer
| Druck vorhanden oder gibt
| Pedal nach?
|
| Durch Sichtprüfung Leckagen
| ausschließen
|
|
| Auf den Bremsenprüfstand fahren
| und korrekte Gleichmäßigkeit
| und Wirkung messen
Ich hab jetzt an meinem Bügeleisen verzweifelt nach der Bremse gesucht,
es scheint keine zu haben.:-(
Kann ich trotzdem wie bisher weiterbügeln?


Besorgt, Dieter
Heinz Saathoff
2004-10-12 12:18:33 UTC
Permalink
Dieter Wiedmann schrieb...
Post by Dieter Wiedmann
Ich hab jetzt an meinem Bügeleisen verzweifelt nach der Bremse gesucht,
es scheint keine zu haben.:-(
Kann ich trotzdem wie bisher weiterbügeln?
Aber klar doch, solange Du nicht mit dem Auto durch die Gegend bügelst
;-)

Ich hoffe aber, daß Ihr die Spaltenüberschriften im Kopf so hinbügeln
könnt, daß es wieder stimmt.


- Heinz
Siegfried Schmidt
2004-10-12 11:21:37 UTC
Permalink
Hallo Heinz,
|
Post by Heinz Saathoff
Professionell Isolationsmessung | Auf den Bremsenprüfstand fahren
und richtigen Anschluß PE | und korrekte Gleichmäßigkeit
bestimmen (was eben ein Profitool | und Wirkung messen
so macht) |
Ab hier wirds falsch. Einer Isolationsmessung bei erhöhter Spannung
entspräche einer Druckprüfung bei erhöhten Prüfdruck.

Ist beim Auto nicht vorgesehen. Auf einem Prüfstand entstehen keine
Maximaldrücke wie bei einem Bremsschlag im Notfall.
Post by Heinz Saathoff
Der letzte Punkt hat Ursächlich nichts mit der durchgeführten Reparatur
zu tun und es bestand auch keine Verpflichtung seitens des Monteurs,
dies zu prüfen?!
Nein, ein Monteur hat außer Sichtprüfung keine Möglichkeit, das Bersten
eines Zylinders auszuschliessen. Und auch keine Verpflichtung dazu.

Schon gar nicht macht er eine Sichtprüfung an einem Zylinder, wenn er
gegenüber einen Bremsschlauch wechselt oder nur die Flüssigkeit wechselt.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Juergen Bors
2004-10-12 19:30:42 UTC
Permalink
Post by Siegfried Schmidt
Post by Heinz Saathoff
Was dann zu den Verkehrsfunkdurchsagen der Art "Der Fahrer des Wagens
XYZ wird gebeten, umgehend die nächste Werkstatt anzufahren, da die
Radmuttern nicht korrekt angezogen wurden".
Die sind bekanntermaßen äußerst selten und es gibt auch keinen
vorgeschriebenen Test 'nach Stand der Technik', der dies verhindert -
bzw. zwingend vorgenommen werden muß, wenn eine Lampe gewechselt wurde.
Doch, eine Sichtkontrolle ist vorgeschrieben, denn bei offensichtlichen
Mängeln, die die StVO verletzen, darf der Wagen die Werkstatt nicht
verlassen. Das wird dir jeder KFZ Sachverständige auch genauso
bestätigen. Grobe Fahrlässigkeit gibt es auch im KFZ Handwerk, auch dort
besteht noch immer eine Meisterpflicht für eine Werkstatt.
Post by Siegfried Schmidt
Und der Kunde ist darüber hinaus per AGB verpfichtet, nach 50km die
Radschrauben nachzuprüfen und ggf. fachkundig nachzuziehen. Schockierend,
wenn man das auf die Anforderungen an einen Elektiker überträgt.
Damit will ich diese Anforderungen überhaupt nicht schmälern, aber wenn
man als Begründung einfach nur 'Stand der Technik' heranzieht,
funktioniert das nicht.
Doch. Der Stand der Technik ist gerade bei den Elektrikern recht genau
definiert und wird auch fast monatlich aktualisiert. Woher weiß dein
Elektriker denn sonst, dass heute ein 30 mA RCD in die
Badezimmerversorgung gehört? Hört sich vor dem Kunden gut an, basiert
aber auf dem gleichem Regelwerk, welches den Elektriker verpflichtet VDE
701 Prüfungen nach getaner Arbeit durchzuführen und jeder selbstständige
Elektrobetrieb ist von seiner Versicherung verpflichtet, die aktuellen
VDE Regularien zu haben.

Ein Elektrosachverständiger zieht sich seine Schlüsse ja auch nicht aus
den Fingern, sondern schaut einfach in die bestehenden Regelwerke, was
Sache ist. Das Ganze wird dann noch mal durchgerechnet und durchgemessen
und schon weiß er wo es längst geht. Und wenn der Sachverständige dem
Richter sagt:

"Der Innenwiderstand des Steckdosenkreises ist an der Steckdose
messtechnisch und auch rechnerisch durch die gewählte Leitung so hoch,
dass der nötige Mindestauslösestrom für die Schnellauslösung der
gewählten Schutzeinrichtung um 14% unterschritten wird und somit der
erforderliche Berührungsschutz nicht erreicht werden konnte, was
nachweisbar mit einer einfachen Messung nach VDE 105-100 auch
aufgefallen wäre."

Dann reicht dem Richter das, um herauszufinden, ob die eine Anlage
fachgerecht gebaut wurde oder nicht.

Zudem muss sich ein Elektriker auch über viele andere Gesetze
(Umweltschutz, Arbeitnehmerschutz, Immissionsschutz, Datenschutz),
Verordnungen (VBG), Richtlinien (Brandschutz) Gedanken machen, wenn er
eine fachlich richtge Arbeit dem Kunden anbieten will, weil es ansonsten
ein Mangel ist, denn der Kunde bekommt Ärger mit den Versicherungen oder
dem Gesetzgeber und dann ist von mir besagte Streitfall schon da, bei
dem es um viel Geld gehen kann und wo eine Haftpflichtversicherung gerne
seinen Versicherten auch in regress nimmt, weil sie einen Vertragsbruch
des Versicherten gefunden hat.

So lange nichts passiert

Ich hatte gerade einen Flyer der Feuerkasse in der Hand, der jeden
Hauseigentümer dazu drängt, einen regelmäßigen E-Check machen zu lassen.

Noch bleibt sowas für den privaten Versicherten ohne große Folgen, wenn
er keinen regelmäßigen E- Check macht, aber die Richtung, auf die es zu
geht, ist offensichtlich.
--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
Siegfried Schmidt
2004-10-14 11:04:10 UTC
Permalink
Hallo Juergen,
Post by Juergen Bors
Doch, eine Sichtkontrolle ist vorgeschrieben, denn bei
offensichtlichen Mängeln, die die StVO verletzen, darf der Wagen die
Werkstatt nicht verlassen.
Du beliebst zu scherzen. Durch eine Sichtkontrolle kann man bei einer
Radschraube nichts feststellen, außer daß sie da ist. Und ohne Abnehmen von
Radkappen selbst nicht mal das.



Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
Mark Henning
2004-10-21 14:42:22 UTC
Permalink
Post by Juergen Bors
Nicht direkt. Ein Mensch (egal welche Ausbildung er hat), der gegen Geld
ein Gerät repariert (nichts von wegen Öl beim Auto auffüllen, was ein
Laie auch darf), hat sicherheitsrelevante Dinge (Beim Auto die Dinge,
die für ein Auto laut StVO notwendig sind, wie Bremsen, Licht,
Reifenprofil; bei Elektrogeräten die in VDE 701/702 aufgeführten Dinge;
Bei Gasheizungen die Dichtigkeit der Leitungen, die Abgaswerte) auf
jeden Fall zu überprüfen, er darf kein unsicheres Gerät (Auto, Heizung,
Bügeleisen) aus seiner Hand geben.
Das hieße also: Wenn ein Elektriker bei mir zu Hause eine Steckdose
tauscht, dann muss er dabei die Elektroinstallation im ganzen Haus
nachmessen?

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Loading...