Tom Kurpjuweit
2007-05-15 18:32:44 UTC
Hallo NG!
Ich muss zu dem Thema mal eine Frage stellen, die mir Google nicht so ganz
klar beantworten kann. Ich crosse das ganze nach d.s.i.e und d.s.r.m, bitte
nach d.s.i.e fuppen.
Ich bin Informationselektroniker. Geprüft von der Handwerkskammer und somit
Geselle. Die Frage: Bin ich auch eine Elektrofachkraft für Arbeiten an
Elektroanlagen über 50 Volt?
Hintergrund: Ich kann eine neue Stelle anfangen, wo es nötig ist 230 Volt
Netzteile direkt in einer Dose anzuklemmen.
Der eine sagt, ich darf nur einen Stecker in die Steckdose stecken, aber
nichts an einer Klemme direkt auflegen.
Ich repariere als Elektroniker aber typischerweise auch Netzteile in
Geräten mit eben 230 Volt Wechselspannung und repariere auch Geräte mit
solcherlei Motoren. Also bin ich doch eine Elektrofachkraft, oder?
Reicht meine Gesellenprüfung als Nachweis, oder brauche ich zwingend ein
zusätzliches Zertifikat?
_____
CU|om
Ich muss zu dem Thema mal eine Frage stellen, die mir Google nicht so ganz
klar beantworten kann. Ich crosse das ganze nach d.s.i.e und d.s.r.m, bitte
nach d.s.i.e fuppen.
Ich bin Informationselektroniker. Geprüft von der Handwerkskammer und somit
Geselle. Die Frage: Bin ich auch eine Elektrofachkraft für Arbeiten an
Elektroanlagen über 50 Volt?
Hintergrund: Ich kann eine neue Stelle anfangen, wo es nötig ist 230 Volt
Netzteile direkt in einer Dose anzuklemmen.
Der eine sagt, ich darf nur einen Stecker in die Steckdose stecken, aber
nichts an einer Klemme direkt auflegen.
Ich repariere als Elektroniker aber typischerweise auch Netzteile in
Geräten mit eben 230 Volt Wechselspannung und repariere auch Geräte mit
solcherlei Motoren. Also bin ich doch eine Elektrofachkraft, oder?
Reicht meine Gesellenprüfung als Nachweis, oder brauche ich zwingend ein
zusätzliches Zertifikat?
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CU|om
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„Die Zehn Gebote haben 279 Wörter, die amerikanische
Unabhängigkeitserklärung hat 300 Wörter.
Die EU-Verordnung zur Einfuhr von Karamelbonbons hat 25911 Wörter.“
Bodo Hauser
„Die Zehn Gebote haben 279 Wörter, die amerikanische
Unabhängigkeitserklärung hat 300 Wörter.
Die EU-Verordnung zur Einfuhr von Karamelbonbons hat 25911 Wörter.“
Bodo Hauser