Na super. Gut, ich will Deine Meinung hier nicht demontieren. Aber du
weißt
schon, wie viele metallische, berührbare Teile des Gebäudes im
Allgemeinen
nicht geerdet sind, weil es schlicht und einfach keinen Sinn macht?
Ein
Stück Metallrohr, was "isoliert" irgendwo rumhängt, kann nach meiner
Lebenserfahrung kein bedrohliches Fremdpotenzial annehmen.
Hallo Gerd !
Nach der VDE 0190 (HauptPA) sowie den immer noch bei vielen
Grosshändlern zu findenden Bildern von z.B. der Fa. Kleinhuis oder
Bettermann, demnach sind sogar metallische Abflussrohre (SML /
Gussrohre) zu erden bzw. mit dem PA zu verbinden...
Dass das mal schon jemand gemacht hat, hab ich aber bislang auch noch
nicht erlebt! Zumal bei richtiger Ausführung hier dann alle max. 2m eine
Erdungsbrücke installiert sein müsste (je Trennstelle / Muffe / Abzweig)
...
Solange ein metallisches Rohrteil innerhalb des Wasserverteilers
vorhanden ist (ab der Zählerhalterung in Fliessrichtung gesehen), würde
ich diese Rohrteile auch mit dem PA verbinden.
Ebenso sind die Gasleitung, Lüftungskanäle, Kabelbühnen, Antennenmasten,
u.U. der HAK (je nach TAB + Netzform) sowie andere metallische
Gebäudebestandteile / + Konstruktionen zu "erden".
Ausnahme könnte allerdings der Teil der Gasleitung / Wasserleitung vor
dem Zähler sein, wg. KKS (Kathodischer Korrosionsschutz des Versorgers)
auf deren Leitung, den man mit dem PA "niedermachen" würde. Zwischen der
Zuleitung und dem Zähler werden daher dann Isolierstücke eingebaut,
zwecks Trennung vom Versorgernetz + dem KKS - geschützten Bereich.
Ciao
Markus