Discussion:
Frage zur Stromversorgung Klingel und Antenne im Mietshaus
(zu alt für eine Antwort)
Masko Müller, Hamburg
2010-04-24 06:04:38 UTC
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Hallo,

nur so am Rande (ich bin nicht selbst betroffen):
Ein Mietshaus (3 Eingänge, 11 Wohnungen) hat für "Allgemeinstrom" einen
Zwischenzähler. Ein Eingang mit zwei Wohungen liegt jedoch etwas nach
hinten. Die oberer dieser beiden Wohnungen beherbergt im
Sicherungskasten einen Klingeltravo für beide Wohnungen. Ebenfalls ist
jetzt (bei Grundrenovierung dieser Wohnung) die Antennenanalge erweitert
worden: Von nur Wohnzimmer zusätzlich Schlafzimmer und Kinderzimmer.
Deswegen mußte ein Verstärker eingebaut werden, der eben auch auf dem
Stromzähler dieser Wohnung läuft. Im weiterem Verlauf des
Antennenstranges wird jedoch auch die untere Wohnung versorgt.

Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom der oberen
profitiert)?
--
Mit freundlichen Grüßen
Masko
Nur mit gesundem Humor ansehen:
http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/19886/Grosse-Haufen
bastian
2010-04-24 06:13:55 UTC
Permalink
Post by Masko Müller, Hamburg
Hallo,
Ein Mietshaus (3 Eingänge, 11 Wohnungen) hat für "Allgemeinstrom" einen
Zwischenzähler. einen Klingeltravo für beide Wohnungen. .
Deswegen mußte ein Verstärker eingebaut werden, der eben auch auf dem
Stromzähler dieser Wohnung läuft. Im weiterem Verlauf des
Antennenstranges wird jedoch auch die untere Wohnung versorgt.
Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom der oberen
profitiert)?
Natürlich ist es zulässig.
Unzulässig nur bei Verstoß gegen Sicherheitsvorschiften.
Hier gehts aber um Zivilrechtliches.
Über die Typenschilder den Verbrauch ermitteln und die Hälfte
ausgleichen.
Sind nur Minibeträge.

Das ist kein Zwischenzähler, sondern ein Zähler des EVU und wird mit
dem Hausbesitzer
oder Verwaltung abgerechnet.

MfG
bastian
bastian
2010-04-24 06:16:15 UTC
Permalink
Post by Masko Müller, Hamburg
Hallo,
Ein Mietshaus (3 Eingänge, 11 Wohnungen) hat für "Allgemeinstrom" einen
Zwischenzähler. einen Klingeltravo für beide Wohnungen. .
Deswegen mußte ein Verstärker eingebaut werden, der eben auch auf dem
Stromzähler dieser Wohnung läuft. Im weiterem Verlauf des
Antennenstranges wird jedoch auch die untere Wohnung versorgt.
Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom der oberen
profitiert)?
Natürlich ist es zulässig.
Unzulässig nur bei Verstoß gegen Sicherheitsvorschiften.
Hier gehts aber um Zivilrechtliches.
Über die Typenschilder den Verbrauch ermitteln und die Hälfte
ausgleichen.
Sind nur Minibeträge.

Das ist kein Zwischenzähler, sondern ein Zähler des EVU und wird mit
dem Hausbesitzer
oder Verwaltung abgerechnet.


MfG
bastian
Hans Wein
2010-04-24 07:31:36 UTC
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Post by Masko Müller, Hamburg
Ein Mietshaus (3 Eingänge, 11 Wohnungen) hat für "Allgemeinstrom" einen
Zwischenzähler.
Von einem Zwischenzähler spricht man AFAIK dann, wenn er hinter einem
offiziellen Verrechnungszähler installiert ist. Wenn es tatsächlich ein
solcher ist, müsste irgendwo ein "richtiger" Zähler sitzen - wo wäre das
in diesem Fall?
Post by Masko Müller, Hamburg
Ein Eingang mit zwei Wohungen liegt jedoch etwas nach
hinten. Die oberer dieser beiden Wohnungen beherbergt im
Sicherungskasten einen Klingeltravo für beide Wohnungen.
Da hat jemand anscheinend eine separate KLingelinstallation für diese
beiden Wohnungen gebaut. Rein Elektrotechnisch ist dagegen wohl nichts
einzuwenden, aus Gründen der Verrechnung ist es IMHO nicht in Ordnung.
Post by Masko Müller, Hamburg
Ebenfalls ist
jetzt (bei Grundrenovierung dieser Wohnung) die Antennenanalge
erweitert
worden: Von nur Wohnzimmer zusätzlich Schlafzimmer und Kinderzimmer.
Deswegen mußte ein Verstärker eingebaut werden, der eben auch auf dem
Stromzähler dieser Wohnung läuft. Im weiterem Verlauf des
Antennenstranges wird jedoch auch die untere Wohnung versorgt.
Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom der oberen
profitiert)?
Auf jeden Fall halte ich es für Murks.

Hans
Masko Müller, Hamburg
2010-04-24 23:38:11 UTC
Permalink
Post by Hans Wein
Post by Masko Müller, Hamburg
Ein Mietshaus (3 Eingänge, 11 Wohnungen) hat für "Allgemeinstrom" einen
Zwischenzähler.
Von einem Zwischenzähler spricht man AFAIK dann, wenn er hinter einem
offiziellen Verrechnungszähler installiert ist. Wenn es tatsächlich ein
solcher ist, müsste irgendwo ein "richtiger" Zähler sitzen - wo wäre das
in diesem Fall?
Okay, es ist kein Zwischenzähler, sondern ein eigener, der auf den Namen
der Wohungsverwaltung läuft...
--
Mit freundlichen Grüßen
Masko
Nur mit gesundem Humor ansehen:
http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/19886/Grosse-Haufen
Hans Beiger
2010-04-24 10:14:54 UTC
Permalink
Post by Masko Müller, Hamburg
Hallo,
Ein Mietshaus (3 Eingänge, 11 Wohnungen) hat für "Allgemeinstrom" einen
Zwischenzähler. Ein Eingang mit zwei Wohungen liegt jedoch etwas nach
hinten. Die oberer dieser beiden Wohnungen beherbergt im
Sicherungskasten einen Klingeltravo für beide Wohnungen. Ebenfalls ist
jetzt (bei Grundrenovierung dieser Wohnung) die Antennenanalge erweitert
worden: Von nur Wohnzimmer zusätzlich Schlafzimmer und Kinderzimmer.
Deswegen mußte ein Verstärker eingebaut werden, der eben auch auf dem
Stromzähler dieser Wohnung läuft. Im weiterem Verlauf des
Antennenstranges wird jedoch auch die untere Wohnung versorgt.
Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom der oberen
profitiert)?
Wegen der paar Watt lohnt sich keine Änderung der Installation und erst
recht kein Prozess um diese Nichtigkeit.

Hans
Hans Beiger
2010-04-24 10:17:07 UTC
Permalink
Post by Masko Müller, Hamburg
Hallo,
Ein Mietshaus (3 Eingänge, 11 Wohnungen) hat für "Allgemeinstrom" einen
Zwischenzähler. Ein Eingang mit zwei Wohungen liegt jedoch etwas nach
hinten. Die oberer dieser beiden Wohnungen beherbergt im
Sicherungskasten einen Klingeltravo für beide Wohnungen. Ebenfalls ist
jetzt (bei Grundrenovierung dieser Wohnung) die Antennenanalge erweitert
worden: Von nur Wohnzimmer zusätzlich Schlafzimmer und Kinderzimmer.
Deswegen mußte ein Verstärker eingebaut werden, der eben auch auf dem
Stromzähler dieser Wohnung läuft. Im weiterem Verlauf des
Antennenstranges wird jedoch auch die untere Wohnung versorgt.
Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom der oberen
profitiert)?
Wegen der paar Watt lohnt sich keine Änderung der Installation und erst
recht kein Prozess um diese Nichtigkeit.

Hans
Wolfgang Kieckbusch
2010-04-24 15:50:07 UTC
Permalink
Post by Masko Müller, Hamburg
Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom
der oberen profitiert)?
Auf jeden Fall klagen - diese mindestens 80 Cent pro Jahr sollten
gerecht aufgeteilt werden!

W.K.
Harald Wilhelms
2010-04-24 17:52:34 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Masko Müller, Hamburg
Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom
der oberen profitiert)?
Auf jeden Fall klagen - diese mindestens 80 Cent pro Jahr sollten
gerecht aufgeteilt werden!
W.K.
Genau: 40 Cent für den einen, 40 Cent für den anderen
und 800 EUR für den Anwalt. :-)
Gruss
Harald
Ralf . K u s m i e r z
2010-04-24 22:32:10 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Wolfgang Kieckbusch
Auf jeden Fall klagen - diese mindestens 80 Cent pro Jahr sollten
gerecht aufgeteilt werden!
Na, unterschätz das mal nicht: Jedes Watt kostet 1,50/a. Aber die
relevantere Frage ist, wie in aller Welt man verhindert, daß ein
Hauseigentümer eine "gerechte" Lösung findet und den Elektriker
losschickt, um $Verbraucher an den Gemeinschaftsschaftszähler
anzuklemmen (und die Kosten dann natürlich auf die Miete umlegt).


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Wolfgang Uhr
2010-04-25 09:08:01 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Auf jeden Fall klagen - diese mindestens 80 Cent pro Jahr sollten
gerecht aufgeteilt werden!
Ein Klingeltrafo kostet m.E. mehr als 5 Euro im Jahr - manche schlechte
Trafos sogar über 10.

Aber Klagen würde ich deshalb trotzdem nicht.

Nur: Wenn irgendwann ein Mieter kommt mir Rechtsschutz, der wird Klagen.
Hans Beiger
2010-04-25 13:45:36 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Uhr
Nur: Wenn irgendwann ein Mieter kommt mir Rechtsschutz, der wird Klagen.
Und dann keine Rechtsschutzversicherung mehr haben und auch keine Andere
kriegen. Nennt sich Kündigung nach Schadensfall. Würde mich allerdings
wundern wenn dafür überhaupt eine Versicherung zahlen würde.
Werner Holtfreter
2010-04-25 17:17:31 UTC
Permalink
Post by Hans Beiger
Und dann keine Rechtsschutzversicherung mehr haben und auch keine
Andere kriegen. Nennt sich Kündigung nach Schadensfall. Würde mich
allerdings wundern wenn dafür überhaupt eine Versicherung zahlen
würde.
Mich würde es wundern, wenn darüber ein Prozess geführt wird. Es ist
doch völlig klar, dass man den Strom für Gemeinschaftsanlagen nicht
einfach dem Zähler eines einzelnen Mieters entnehmen darf. Ob viel
oder wenig ist für die rechtliche Beurteilung nicht relevant.
--
Gruß Werner
http://www.manndat.de/fileadmin/Dokumente/Plakat_Genitalverst_mmelung.pdf
http://www.intact.ca/video.html <--VORSICHT HART
http://www.sextra.de/main.html?page=2198
Ralf . K u s m i e r z
2010-04-25 18:41:09 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Mich würde es wundern, wenn darüber ein Prozess geführt wird. Es ist
doch völlig klar, dass man den Strom für Gemeinschaftsanlagen nicht
einfach dem Zähler eines einzelnen Mieters entnehmen darf. Ob viel
oder wenig ist für die rechtliche Beurteilung nicht relevant.
Ab wieviel Cent pro Jahr wäre es denn relevant? 1, 5, 10, 1000?

Also, ich fände das komplett in Ordnung, wenn man dem Mieter (vorher)
sagt: Hör mal, Mieter, über Deinen privaten Zähler wird für
Gemeinschaftsanlagen Strom im Umfang von ca. 10 E/a entnommen. Wenn
dafür ein extra Zähler eingerichtet würde, dann kostet der 50 E im
Jahr, und davon müßtest Du die Hälfte zahlen, zusätzlich noch die
Hälfte vom Gemeinschaftsstromverbrauch, also 55 anstatt 10.

Wie doof soll denn der Mieter sein, dem nicht zuzustimmen?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
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nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Ralf . K u s m i e r z
2010-04-25 18:42:40 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Ralf . K u s m i e r z
Also, ich fände das komplett in Ordnung, wenn man dem Mieter (vorher)
sagt: Hör mal, Mieter, über Deinen privaten Zähler wird für
Gemeinschaftsanlagen Strom im Umfang von ca. 10 E/a entnommen. Wenn
dafür ein extra Zähler eingerichtet würde, dann kostet der 50 E im
Jahr, und davon müßtest Du die Hälfte zahlen, zusätzlich noch die
Hälfte vom Gemeinschaftsstromverbrauch, also 55 anstatt 10.
Mein Milchmädchen sagt mir übrigens gerade, daß die Rechnung nicht
stimmt...


Gruß aus Bremen
Ralf
--
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adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Werner Holtfreter
2010-04-25 21:36:09 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Ab wieviel Cent pro Jahr wäre es denn relevant? 1, 5, 10, 1000?
Ab 1 Cent kannst du ein Gericht bemühen. Oder willst du, dass
Kleinstschulden nicht einzutreiben sind? (Mancher Anwalt wird aber
lieber einen Cent geben, als so einen Fall übernehmen.)
Post by Ralf . K u s m i e r z
Also, ich fände das komplett in Ordnung, wenn man dem Mieter
(vorher) sagt: Hör mal, Mieter, über Deinen privaten Zähler wird
für Gemeinschaftsanlagen Strom im Umfang von ca. 10 E/a entnommen.
Klar, wenn man das so vereinbart, ist nichts dagegen zu sagen. Wenn
man nichts sagt, ist es Stromdiebstahl.
--
Gruß Werner
http://www.manndat.de/fileadmin/Dokumente/Plakat_Genitalverst_mmelung.pdf
http://www.intact.ca/video.html <--VORSICHT HART
http://www.sextra.de/main.html?page=2198
Ralf . K u s m i e r z
2010-04-26 01:03:27 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Ab wieviel Cent pro Jahr wäre es denn relevant? 1, 5, 10, 1000?
Ab 1 Cent kannst du ein Gericht bemühen.
Das ist keine Antwort auf die Frage.
Klar, wenn man das so vereinbart, ist nichts dagegen zu sagen. Wenn
man nichts sagt, ist es Stromdiebstahl.
Möchtest Du die Vorschrift nicht lieber doch nochmal nachlesen?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Det. Hoffmann
2010-04-25 20:53:17 UTC
Permalink
Post by Masko Müller, Hamburg
Hallo,
Ein Mietshaus (3 Eingänge, 11 Wohnungen) hat für "Allgemeinstrom" einen
Zwischenzähler. Ein Eingang mit zwei Wohungen liegt jedoch etwas nach
hinten. Die oberer dieser beiden Wohnungen beherbergt im
Sicherungskasten einen Klingeltravo für beide Wohnungen. Ebenfalls ist
jetzt (bei Grundrenovierung dieser Wohnung) die Antennenanalge erweitert
worden: Von nur Wohnzimmer zusätzlich Schlafzimmer und Kinderzimmer.
Deswegen mußte ein Verstärker eingebaut werden, der eben auch auf dem
Stromzähler dieser Wohnung läuft. Im weiterem Verlauf des
Antennenstranges wird jedoch auch die untere Wohnung versorgt.
Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom der oberen
profitiert)?
Ich habe seinerzeit ähnliches durchgemacht, als Vermieter. Nur ging es
nicht um einen lächerlichen Klingeltrafo. der keine 3 Euro im ganzen
Jahr verbraucht, sondern um eine Heißwasserkreislaufpumpe, die das
Heißwasser in den obersten Stockwerk transportiert und auch auf diesem
Zähler läuft.
Diese Pumpe hat etwa den 25-fachen Verbrauch des Klingeltrafos, läuft
aber nur 4 Stunden am Tag. Somit sind auch das nur etwa 14 Euro im Jahr.
Aber es profitieren alle im Haus davon.
Also: Ich als Vermieter berechne diesen Betrag aus der Gesamtmiete am
Jahr aus den Nebenkosten raus. Das gleiche würde ich mit dem Strom des
Antennenverstärkers machen, aber nur, wenn wirklich alle so "kleinlich"
sind...
Solange du etwas sauber berechnen kannst und auch tust, ist es zulässig
da keinem Schaden entsteht.
Bei Heizungen ohne Einzelzähler siehts da schlechter aus, aber ist
dennoch zulässig...

Det.
Wolfgang P u f f e
2010-04-26 07:15:07 UTC
Permalink
"Masko Müller, Hamburg" schrieb...
Post by Masko Müller, Hamburg
Hallo,
Ein Mietshaus (3 Eingänge, 11 Wohnungen) hat für "Allgemeinstrom" einen
Zwischenzähler. Ein Eingang mit zwei Wohungen liegt jedoch etwas nach
hinten. Die oberer dieser beiden Wohnungen beherbergt im
Sicherungskasten einen Klingeltravo für beide Wohnungen. Ebenfalls ist
jetzt (bei Grundrenovierung dieser Wohnung) die Antennenanalge erweitert
worden: Von nur Wohnzimmer zusätzlich Schlafzimmer und Kinderzimmer.
Deswegen mußte ein Verstärker eingebaut werden, der eben auch auf dem
Stromzähler dieser Wohnung läuft. Im weiterem Verlauf des
Antennenstranges wird jedoch auch die untere Wohnung versorgt.
Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom der oberen
profitiert)?
Zulässig, mag das sein, aber...
...wennn ich als Mieter der oberen Wohnung in Urlaub
fahre, drehe ich alle Sicherungen raus.
Das ist ebenfalls zulässig und mein gutes Recht.
Dann würde sich der Mieter der unteren Wohnung schon
irgendwie kümmern müssen.

W.
Lothar Klein
2010-04-26 14:01:29 UTC
Permalink
Post by Masko Müller, Hamburg
Hallo,
Ein Mietshaus (3 Eingänge, 11 Wohnungen) hat für "Allgemeinstrom" einen
Zwischenzähler. Ein Eingang mit zwei Wohungen liegt jedoch etwas nach
hinten. Die oberer dieser beiden Wohnungen beherbergt im
Sicherungskasten einen Klingeltravo für beide Wohnungen. Ebenfalls ist
jetzt (bei Grundrenovierung dieser Wohnung) die Antennenanalge erweitert
worden: Von nur Wohnzimmer zusätzlich Schlafzimmer und Kinderzimmer.
Deswegen mußte ein Verstärker eingebaut werden, der eben auch auf dem
Stromzähler dieser Wohnung läuft. Im weiterem Verlauf des
Antennenstranges wird jedoch auch die untere Wohnung versorgt.
Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom der oberen
profitiert)?
Bei 10 Euro im Jahr musst du dir die Schreiberei + Klagerei gut überlegen
*lol*
Post by Masko Müller, Hamburg
--
Mit freundlichen Grüßen
Masko
http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/19886/Grosse-Haufen
Thomas Mayer
2010-04-27 13:59:47 UTC
Permalink
Post by Masko Müller, Hamburg
Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom der oberen
profitiert)?
Also irgendwie müssen die "gemeinsamen Verbraucher" ja irgendwo gezählt werden.
Somit sollten diese an einem gemeinsamen Zähler angeschlossen sein - sind sie das nicht,
hat der Vermieter gepfuscht oder "pfuschen lassen" und sollte dies schnellst ändern.
Denn genau durch diese "Banalitäten" holt er sich mehr Ärger als nötig, denn es gibt
Mieter die eine komplette Nebenkosten/Betriebskostenabrechnung in Frage stellen, weil
nur eine fremde Klingel an Ihrem Strom abgezapft wird.

CU
TOM
Marcus Woletz
2010-04-27 16:10:41 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Masko Müller, Hamburg
Hallo,
Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom der oberen
profitiert)?
auf jeden Fall den besten Rechtsanwalt einschalten, der für Geld zu
bekommen ist, und den Gegner in Grund und Boden klagen!
Schade, dass in Deutschland die Todesstrafe abgeschafft wurde. Bei einem
solch krassen Fall der Gesetzesübertretung, wie Du ihn schilderst,
wäre ich für eine Widereinführung!

SCNR!

Im Ernst: das sind Beträge in der Größenordnung eines Euro!


ciao

Marcus

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