Werner Holtfreter
2017-12-20 23:58:28 UTC
Hallo,
mein Wohnungsvermieter, eine große Baugesellschaft, erneuert
anlässlich der Badsanierung unter anderem einen Teil der
Elektroanlage der Wohnungen:
Neuer Wohnungsverteiler mit 3 40A-FI-Schutzschaltern, gefolgt von
jeweils 4 16A-Leitungsschutzschaltern. Zählersicherung ist 50A, die
FI-Schutzschalter können also überlastet werden. Recherche ergab,
dass das noch zulässig ist, wenn der "erwartete" Strom unter 40A
bleibt... Soweit so schlecht.
Sämtliche Stromkeise, die nicht neu verkabelt wurden, also alle
Steckdosen außerhalb von Bad und Küche laufen *nicht* über den
FI-Schutzschalter, obwohl das technisch möglich wäre, da überall
ein separater Schutzleiter liegt. Kann sich der Vermieter auf
Bestandsschutz herausreden?
mein Wohnungsvermieter, eine große Baugesellschaft, erneuert
anlässlich der Badsanierung unter anderem einen Teil der
Elektroanlage der Wohnungen:
Neuer Wohnungsverteiler mit 3 40A-FI-Schutzschaltern, gefolgt von
jeweils 4 16A-Leitungsschutzschaltern. Zählersicherung ist 50A, die
FI-Schutzschalter können also überlastet werden. Recherche ergab,
dass das noch zulässig ist, wenn der "erwartete" Strom unter 40A
bleibt... Soweit so schlecht.
Sämtliche Stromkeise, die nicht neu verkabelt wurden, also alle
Steckdosen außerhalb von Bad und Küche laufen *nicht* über den
FI-Schutzschalter, obwohl das technisch möglich wäre, da überall
ein separater Schutzleiter liegt. Kann sich der Vermieter auf
Bestandsschutz herausreden?
--
Gruß Werner
www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/3762457
Gruß Werner
www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/3762457