Steve Frank
2022-06-22 00:06:21 UTC
Hallo Gemeinde,
gegeben ist ein Verteilerkasten in einer Kleingartenanlage, der
freistehend, aber logischerweise verschlossen ist.
Untergebracht sind in diesem ein HAK mit 3x100A NH-Sicherung, ein Zähler
und 3 Blöcke mit 3x63A Nezoed-Sicherungen.
Lasttrenner ist nicht vorhanden. Ab da geht es weiter über Erdkabel zu
mehreren Parzellen/Unterverteilungen.
Nun löste eine 63A-Neozed für einen Strang aus, und ein Laie
(Kleingärtner schrauben ja gerne selbst), meinte sich den Schlüssel
besorgen und die Sicherung selber austauschen zu müssen, was zur Folge
hatte, dass diese natürlich sofort wieder defekt war.
Ich erfuhr erst später von seinem Vorgehen. Auch wenn meine
EAE-Ausbildung lange zurückliegt, bin ich dennoch eigentlich der erste
Ansprechpartner, auch wenn Arbeiten dann extern an einen Meister
abgegeben werden.
§3 DGUV erklärt, dass Laien keine Elektroinstallationen im öffentlichen
Bereich (denn das ist eine Kleingartenanlage)
errichten/ändern/instandhalten dürfen, was klar ist, er zudem keine
verschlossene Anschlüsse/Betriebstätten öffnen darf, wenn keine
Elektrofachkraft anwesend ist.
Abgesehen von o.g. unerlaubten Öffnen der Verteilung, dürfte er aber
jedoch Schraubsicherungen selber wechseln ohne die Spannungsfreiheit
feststellen zu müssen.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein Laie eine Sicherung
einschrauben darf, selbst auch dann wenn - wie gegeben - ein Schluss
nach wie vor vorliegt, dies ist recht "ungesund" für den Sockel/Material
etc. bei 63A.
Fehlerfall war hier halt nicht eine "normale" Überlast, zudem nicht in
seiner Unterverteilung, sondern in einer Zuleitung zu mehreren Parzellen.
Was meint Ihr dazu?
gegeben ist ein Verteilerkasten in einer Kleingartenanlage, der
freistehend, aber logischerweise verschlossen ist.
Untergebracht sind in diesem ein HAK mit 3x100A NH-Sicherung, ein Zähler
und 3 Blöcke mit 3x63A Nezoed-Sicherungen.
Lasttrenner ist nicht vorhanden. Ab da geht es weiter über Erdkabel zu
mehreren Parzellen/Unterverteilungen.
Nun löste eine 63A-Neozed für einen Strang aus, und ein Laie
(Kleingärtner schrauben ja gerne selbst), meinte sich den Schlüssel
besorgen und die Sicherung selber austauschen zu müssen, was zur Folge
hatte, dass diese natürlich sofort wieder defekt war.
Ich erfuhr erst später von seinem Vorgehen. Auch wenn meine
EAE-Ausbildung lange zurückliegt, bin ich dennoch eigentlich der erste
Ansprechpartner, auch wenn Arbeiten dann extern an einen Meister
abgegeben werden.
§3 DGUV erklärt, dass Laien keine Elektroinstallationen im öffentlichen
Bereich (denn das ist eine Kleingartenanlage)
errichten/ändern/instandhalten dürfen, was klar ist, er zudem keine
verschlossene Anschlüsse/Betriebstätten öffnen darf, wenn keine
Elektrofachkraft anwesend ist.
Abgesehen von o.g. unerlaubten Öffnen der Verteilung, dürfte er aber
jedoch Schraubsicherungen selber wechseln ohne die Spannungsfreiheit
feststellen zu müssen.
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein Laie eine Sicherung
einschrauben darf, selbst auch dann wenn - wie gegeben - ein Schluss
nach wie vor vorliegt, dies ist recht "ungesund" für den Sockel/Material
etc. bei 63A.
Fehlerfall war hier halt nicht eine "normale" Überlast, zudem nicht in
seiner Unterverteilung, sondern in einer Zuleitung zu mehreren Parzellen.
Was meint Ihr dazu?