Discussion:
Hausanschlusskasten in Zählerschrank integrieren
(zu alt für eine Antwort)
Newdo
2019-03-11 23:44:39 UTC
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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob etwas zulässig ist, einen bestehenden
Hausanschlusskasten nachträglich in einen Zahler- und Verteilerschrank
zu integrieren?

Der Plan wäre, einen Zahler- und Verteilerschrank so zu präparieren,
dass er über den HAK gestülpt werden kann. Der HAK würde sich dann in
einer Ecke des Schranks befinden und von dort die eHZ speisen.
Weiterhin soll ein Verteilerfeld die Unterverteilung übernehmen.

Etwas unkonventionell, aber in diesem Fall muss Platz gespart werden.

Gruss Udo
Kay Martinen
2019-03-12 00:13:00 UTC
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Post by Newdo
kann mir jemand sagen, ob etwas zulässig ist, einen bestehenden
Hausanschlusskasten nachträglich in einen Zahler- und Verteilerschrank
zu integrieren?
Ich denke: Nein! Aber, warum fragst du nicht einfach einen Örtlichen
Elektriker oder gleich den Netzbetreiber. Letzterer dürfte es dir
Definitiv sagen können - oder untersagen. Und auch ob es Sonderformen
oder Genehmigungen gibt.
Post by Newdo
Der Plan wäre, einen Zahler- und Verteilerschrank so zu präparieren,
dass er über den HAK gestülpt werden kann. Der HAK würde sich dann in
einer Ecke des Schranks befinden und von dort die eHZ speisen.
Meines Erachtens müssen beides Getrennte Isolierte Kästen sein die auch
Getrennt Plombierfähig sein müßten. Könnte mir vorstellen das es Für
Industriebetriebe Sonderlösungen gibt. IST es ein Industriebetrieb?
Post by Newdo
Weiterhin soll ein Verteilerfeld die Unterverteilung übernehmen.
Irrelevant solange es hinter einem Zähler angeschlossen ist.
Post by Newdo
Etwas unkonventionell, aber in diesem Fall muss Platz gespart werden.
Dann eben eine Längere Steigleitung zwischen Anschluß und Zählerschrank!
Mögen die Betreiber m.E. auch nicht gern (ungezählte Leitung) aber
vielleicht...

Kay
--
Sent via SN (Eisfair-1)
Newdo
2019-03-12 07:49:33 UTC
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Post by Kay Martinen
Post by Newdo
kann mir jemand sagen, ob etwas zulässig ist, einen bestehenden
Hausanschlusskasten nachträglich in einen Zahler- und Verteilerschrank
zu integrieren?
Ich denke: Nein! Aber, warum fragst du nicht einfach einen Örtlichen
Elektriker oder gleich den Netzbetreiber. Letzterer dürfte es dir
Definitiv sagen können - oder untersagen. Und auch ob es Sonderformen
oder Genehmigungen gibt.
Der zugelassene Elektriker ist demnächst vor Ort, allerdings möchte ich
auch wissen, was möglich wäre und was ich warum akzeptieren muss
Post by Kay Martinen
Post by Newdo
Der Plan wäre, einen Zahler- und Verteilerschrank so zu präparieren,
dass er über den HAK gestülpt werden kann. Der HAK würde sich dann in
einer Ecke des Schranks befinden und von dort die eHZ speisen.
Meines Erachtens müssen beides Getrennte Isolierte Kästen sein die auch
Getrennt Plombierfähig sein müßten. Könnte mir vorstellen das es Für
Industriebetriebe Sonderlösungen gibt. IST es ein Industriebetrieb?
Diese Anforderung ist ja erfüllt, da der HAK plombierbar ist und der
Zählerbereich ebenso, ist ja ein zugelassener Zählerschrank, dessen
Einspeisung und Zähler plombierbar sein werden. Die Leitung zwischen HAK
und Zählertafel ist bei getrennter Ausführung ebenso zugänglich, also
von dieser Seite her sehe ich da keine Unterschiede in der Bewertung.
Eher in den brandschutztechnischen oder den Personenschutz betreffenden
Vorgaben.
Es war übrigens ein Handwerksbetrieb mit "gewachsener" Installation, der
jetzt eher privat genutzt und "abgespeckt" wird.
Post by Kay Martinen
Post by Newdo
Weiterhin soll ein Verteilerfeld die Unterverteilung übernehmen.
Irrelevant solange es hinter einem Zähler angeschlossen ist.
Post by Newdo
Etwas unkonventionell, aber in diesem Fall muss Platz gespart werden.
Dann eben eine Längere Steigleitung zwischen Anschluß und Zählerschrank!
Mögen die Betreiber m.E. auch nicht gern (ungezählte Leitung) aber
vielleicht...
Die Komponenten sind alle auf einer Wand, aber z.Zt. mit beliebiger und
schlecht zu erreichender Position angebracht, sehen entsprechend aus.
Leitungslängen wären in jedem Fall im Bereich von 1-2m.

- Udo
Rainer
2019-03-12 11:58:42 UTC
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Post by Newdo
Post by Kay Martinen
Post by Newdo
kann mir jemand sagen, ob etwas zulässig ist, einen bestehenden
Hausanschlusskasten nachträglich in einen Zahler- und Verteilerschrank
zu integrieren?
Ich denke: Nein! Aber, warum fragst du nicht einfach einen Örtlichen
Elektriker oder gleich den Netzbetreiber. Letzterer dürfte es dir
Definitiv sagen können - oder untersagen. Und auch ob es Sonderformen
oder Genehmigungen gibt.
Der zugelassene Elektriker ist demnächst vor Ort, allerdings möchte ich
auch wissen, was möglich wäre und was ich warum akzeptieren muss
Post by Kay Martinen
Post by Newdo
Der Plan wäre, einen Zahler- und Verteilerschrank so zu präparieren,
dass er über den HAK gestülpt werden kann. Der HAK würde sich dann in
einer Ecke des Schranks befinden und von dort die eHZ speisen.
Meines Erachtens müssen beides Getrennte Isolierte Kästen sein die auch
Getrennt Plombierfähig sein müßten. Könnte mir vorstellen das es Für
Industriebetriebe Sonderlösungen gibt. IST es ein Industriebetrieb?
Diese Anforderung ist ja erfüllt, da der HAK plombierbar ist und der
Zählerbereich ebenso, ist ja ein zugelassener Zählerschrank, dessen
Einspeisung und Zähler plombierbar sein werden. Die Leitung zwischen HAK
und Zählertafel ist bei getrennter Ausführung ebenso zugänglich, also
von dieser Seite her sehe ich da keine Unterschiede in der Bewertung.
Eher in den brandschutztechnischen oder den Personenschutz betreffenden
Vorgaben.
Es war übrigens ein Handwerksbetrieb mit "gewachsener" Installation, der
jetzt eher privat genutzt und "abgespeckt" wird.
Post by Kay Martinen
Post by Newdo
Weiterhin soll ein Verteilerfeld die Unterverteilung übernehmen.
Irrelevant solange es hinter einem Zähler angeschlossen ist.
Post by Newdo
Etwas unkonventionell, aber in diesem Fall muss Platz gespart werden.
Dann eben eine Längere Steigleitung zwischen Anschluß und Zählerschrank!
Mögen die Betreiber m.E. auch nicht gern (ungezählte Leitung) aber
vielleicht...
Die Komponenten sind alle auf einer Wand, aber z.Zt. mit beliebiger und
schlecht zu erreichender Position angebracht, sehen entsprechend aus.
Leitungslängen wären in jedem Fall im Bereich von 1-2m.
- Udo
In den Technischen Anschlusdbedingungen für das Niederspannungsnetz deines
Energieversorgers findest du auch die Anforderungen an den
Hausanschlusskasten.

In Schleswig-Holstein wäre dein Vorhaben nicht erlaubt, da der
Hausanschlusskasten frei zugänglich sein muss. Es steht dort unter Kapitel
5 '(1) Hausanschlusskasten und Hauptverteiler werden frei zugänglich und
sicher bedienbar angeordnet. Sie
können in Abstimmung mit dem Netzbetreiber kombiniert werden.' Rein vom
Gefühl her wird dein Vorhaben kein Energieversorger für erlaubt befinde.

Grüße

Rainer
Newdo
2019-03-12 13:02:00 UTC
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Post by Rainer
sicher bedienbar angeordnet. Sie
können in Abstimmung mit dem Netzbetreiber kombiniert werden.' Rein vom
Gefühl her wird dein Vorhaben kein Energieversorger für erlaubt befinde.
Das ist es, sie können in Abstimmung mit dem Netzbetreiber kombiniert
werden.
Habe beim EVU nachgefragt, das ist ggf. zulässig, Kombinierbarkeit setzt
möglicherweise eine Schaltschranktür voraus, was toleriert wird und als
frei zugänglich gelten kann.

Mal sehen was es wird...

Danke für deine Einschätzung - Udo
Rainer
2019-03-12 13:24:52 UTC
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Post by Newdo
Post by Rainer
sicher bedienbar angeordnet. Sie
können in Abstimmung mit dem Netzbetreiber kombiniert werden.' Rein vom
Gefühl her wird dein Vorhaben kein Energieversorger für erlaubt befinde.
Das ist es, sie können in Abstimmung mit dem Netzbetreiber kombiniert
werden.
Habe beim EVU nachgefragt, das ist ggf. zulässig, Kombinierbarkeit setzt
möglicherweise eine Schaltschranktür voraus, was toleriert wird und als
frei zugänglich gelten kann.
Mal sehen was es wird...
Danke für deine Einschätzung - Udo
Wünsche dir viel Erfolg. Meistens kann man 'Muss mit dem EVU abgestimmt
werden' mit 'schwierig bis kannst vergessen' übersetzen. Interessant wäre
noch die Definition von 'Hauptstromverteiler' seitens des EVU. Das geben
die TAB (Technischen Anschlussbedingungen) aus meiner Sicht nicht gensu
her. Ein Blick in die TAB deines EVU lohnt aber bei diesen Fragestellungen
immer. Grüße Rainer

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